ich habe mir am 14.10.2010 einen gebrauchten nissan primera, bj 97, bei einem gebrauchtwagenhändler gekauft. für 1250Eur.
ende januar passierte es dann… das kupplungsseil riss während der fahrt bei ca 60km/h. ich liess es erneuern bei einem bekannten in der werkstatt.
es hielt ca eine bis 2 wochen, dann riss dieses kupplungsseil erneut und hab mich daraufhin zu atu abschleppen lassen. die machten mir einen kva in höhe von 600eur für kupplungsapperat inkl. seil. ich stimmte dem zu, zahlte, und verließ mich drauf, das es dort in ordnung gebracht wird.
es dauerte keine 2 wochen, da riss zum 3. mal das seil. atu erneuerte es, und ich war in dem glauben, es hält diesmal. ein paar tage später riss es erneut und bin wieder zu atu.wieder neues seil. es riss zum 5. mal in 2 monaten und es ist nicht normal. jeder erzählt mir etwas anderes und keinem kann ich 100% glauben schenken. nun war mein auto am 12.03.2011 in der atuwerkstatt zum austausch des seils und des ganzen kupllungsapperates.ich bin stinkesauer, habe haufen geld dafür gezahlt und glaubte , das es höchstens nach der 2. reparatur funktioniert.
ich holte das auto vergangenen freitag ab, und die kupplung scheinte mir sehr sehr fest angezogen zu sein und tritt sich schwer.
habe gestern beim kuppeln gemerkt, das sie wieder locker ist und mir jeden moment das pedal wieder in den boden rutsch und das seil reißt.
Garantie hab ich bei atu, jedoch kann es nicht sein, das ich alle 2 wochen dort hinfahre und mein seil erneuern lasse und jeden moment während des fahrens befürchten muss das es wieder reißt. ich hab 2 kleine kinder und es ist eine hohe gfahr für uns bzw auch für die anderen verkehrsteilnehmer.
ich bin heut extra nochmal zu uns in die nissan werkstatt gefahren, hab mein anliegen ausführlich geschildert, hab es beurteilen lassen und der meister dort sagte mir, ich habe ,trotz dem das der verkäufer mir das auto ohne garantie verkauft hat, einen rücktauschanspruch bzw. gelderstattung, solange ein halbes jahr nach kauf etwas mit dem auto ist. das halbe jahr ist dato genau am 14.april rum.
ich habe ihm noch meinen kaufvertrag vom auto gezeigt,und der meister wurde stutzig, als er in der bezeichnung im vertrag las, „bedingt fahrbereit“
ich muss dazu sagen, es war mein erster autokauf, habe sicherlich einige fehler gemacht und brauche jedoch jetzt hilfe
bitte sagt mir eure meinungen, was würdet ihr machen, zum anwalt gehen und klagen, wenn ich denn im recht bin (vermute ich aber ja) oder was würdet ihr machen???
stimmt das, das man ein auto als gebrauchtwagenhändler verkaufen darf?? welche rechte habe ich???
Ich bin zur zeit etwas verwirtt wegen der ganzen kupplungsgeschichte und möchte es eigentl zum ende bringen.
hatte auch schon überlegt, ihn zu verkaufen nur wer kauf mir das auto defekt ab, sodass genug geld über ist um mir einen neuen zu kaufen???
