Gebrauchtwagenkauf , erhebl. mängel nach 3 monaten

ich habe mir am 14.10.2010 einen gebrauchten nissan primera, bj 97, bei einem gebrauchtwagenhändler gekauft. für 1250Eur.
ende januar passierte es dann… das kupplungsseil riss während der fahrt bei ca 60km/h. ich liess es erneuern bei einem bekannten in der werkstatt.
es hielt ca eine bis 2 wochen, dann riss dieses kupplungsseil erneut und hab mich daraufhin zu atu abschleppen lassen. die machten mir einen kva in höhe von 600eur für kupplungsapperat inkl. seil. ich stimmte dem zu, zahlte, und verließ mich drauf, das es dort in ordnung gebracht wird.
es dauerte keine 2 wochen, da riss zum 3. mal das seil. atu erneuerte es, und ich war in dem glauben, es hält diesmal. ein paar tage später riss es erneut und bin wieder zu atu.wieder neues seil. es riss zum 5. mal in 2 monaten und es ist nicht normal. jeder erzählt mir etwas anderes und keinem kann ich 100% glauben schenken. nun war mein auto am 12.03.2011 in der atuwerkstatt zum austausch des seils und des ganzen kupllungsapperates.ich bin stinkesauer, habe haufen geld dafür gezahlt und glaubte , das es höchstens nach der 2. reparatur funktioniert.
ich holte das auto vergangenen freitag ab, und die kupplung scheinte mir sehr sehr fest angezogen zu sein und tritt sich schwer.
habe gestern beim kuppeln gemerkt, das sie wieder locker ist und mir jeden moment das pedal wieder in den boden rutsch und das seil reißt.

Garantie hab ich bei atu, jedoch kann es nicht sein, das ich alle 2 wochen dort hinfahre und mein seil erneuern lasse und jeden moment während des fahrens befürchten muss das es wieder reißt. ich hab 2 kleine kinder und es ist eine hohe gfahr für uns bzw auch für die anderen verkehrsteilnehmer.

ich bin heut extra nochmal zu uns in die nissan werkstatt gefahren, hab mein anliegen ausführlich geschildert, hab es beurteilen lassen und der meister dort sagte mir, ich habe ,trotz dem das der verkäufer mir das auto ohne garantie verkauft hat, einen rücktauschanspruch bzw. gelderstattung, solange ein halbes jahr nach kauf etwas mit dem auto ist. das halbe jahr ist dato genau am 14.april rum.

ich habe ihm noch meinen kaufvertrag vom auto gezeigt,und der meister wurde stutzig, als er in der bezeichnung im vertrag las, „bedingt fahrbereit“

ich muss dazu sagen, es war mein erster autokauf, habe sicherlich einige fehler gemacht und brauche jedoch jetzt hilfe

bitte sagt mir eure meinungen, was würdet ihr machen, zum anwalt gehen und klagen, wenn ich denn im recht bin (vermute ich aber ja) oder was würdet ihr machen???
stimmt das, das man ein auto als gebrauchtwagenhändler verkaufen darf?? welche rechte habe ich???

Ich bin zur zeit etwas verwirtt wegen der ganzen kupplungsgeschichte und möchte es eigentl zum ende bringen.

hatte auch schon überlegt, ihn zu verkaufen nur wer kauf mir das auto defekt ab, sodass genug geld über ist um mir einen neuen zu kaufen???

Hallo

Wenn man ein Fahrzeug bei einem Händler mit einem Kaufvertrag kauft und auf dem Kaufvertrag der Händler als Verkäufer eingetragen ist, hat man eine Gebrauchtwagen Gewährleistung von 6 Monaten (das ist ein EU-Recht). Das bedeutet, dass der Händler für verborgenen Mängel haftet. Das hat nichts mit einer Garantie zu tun.

Nun muss man den Händler auf den Mangel auch aufmerksam machen und ihm die Möglichkeit geben, den Mangel innerhalb einer angemessenen Zeit zu beheben. Sollte auch der zweite Reparaturversuch erfolglos bleiben hat man das Recht auf Wandlung. Das heißt, entweder Geld zurück inkl. der Anmeldekosten, oder der Austausch auf ein adäquates bzw. gleichwertiges anderes Fahrzeug. Auch hier muss der Händler die Kosten der Ummeldung tragen.

Nun, es gehr aus deinem Schreiben jetzt nicht hervor ob du den Verkäufer/Händler des Wagens über das Problem informiert hast.

Wenn eine Werkstatt eine Reparatur annimmt und die Reparatur nicht ordentlich durchführt (die Ursache nicht behebt) haftet diese für ihren Fehler. Auch hier gilt das Gesetz der Gewährleistung - Konsumentenschutzgesetz.

Wenn du keinen Rechtschutz hast, dann würde ich SOFORT einen Anwalt in deiner Nähe aufsuchen, der auf Gewährleistungsrecht spezialisiert ist.
Dieser kann dir deine rechtlichen Möglichkeiten genau mitteilen und den Fall übernehmen.

MfG
DI Klaus R. Tiefenbacher

ich danke ihnen sehr.
ich war bei dem händler, wo ich mein auto gekauft hab und sagte ihm das mit der kupplung.
er meinte nur ich hab ihn ja ohne garantie gekauft und somit würde ich auf meinen kosten sitzen bleiben und müsse die reparatur selbst durchführen lassen, auf meine kosten.
so leichtgläubig wie ich war, liess ich es dann bei atu machen, wie ich im artikel schon schilderte.
ich probiere mein glück bei einem anwalt.

werde berichten, wie es ausging.

danke sehr :smile:

Oh je.

Das sind ja viel Dinge auf ein Mal.

Zunächst zu den Ansprüchen gegen den Verkäufer:

Der Passus „bedingt fahrbereit“ bringt einen als Käufer zunächst einmal in eine ungünstige Situation.

Ungeachtet dessen gilt aber, dass der Verkäufer nur dafür verantwortlich ist, dass das Auto bei Gefahrübergang, also in der Regel bei Übergabe, frei von Mängeln, also im vertragsgemäßen Zustand ist. Tritt danach ein Defekt auf, obliegt es grundsätzlich dem Käufer zu beweisen, dass dieser Defekt auf einen Sachmangel - und nicht etwa Verschleiß, Fehlbedienung, Missbrauch etc. - zurückzuführen ist. Da inzwischen schon Dritte am Auto tätig waren, wird dieser Beweis nicht gelingen. Außerdem wurde dem Verkäufer, soweit ich das verstanden habe, bis heute nicht das Recht auf Nachbesserung eingeräumt. Vom Verkäufer ist daher definitiv nichts zu holen.

Ich sehe aber durchaus Ansprüche gegen ATU. Mit diesem wurde ein sog. Werkvertrag geschlossen. Das Werk bestand aus Behebung des Defektes. Dieser Vertrag wurde von ATU ganz offensichtlich bis heute nicht erfüllt. Mehrere Versuche der Nachbesserung sind fehlgeschlagen. Ich persönlich würde mich daher an ATU wenden und verlangen, dass der Defekt endgültig und ohne weitere Kosten behoben wird. Ggf. sollte man die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen.

Gruß

S.J.

Hallo,

ich würde mal zuerst mit dem Verkäufer sprechen. Sollte der nicht einsichtig sein sofort zum Anwalt.

Viel Glück