Hallo,
mal ne fiktive Frage:
Nehmen wir mal an, Privatmann A verkauft Privatmann B ein gebrauchtes Auto. Dieses weist zwar optisch ein paar kleinere Schäden auf, ist aber technisch soweit Privatmann A weiß, ok. Nehmen wir mal an, es wurde ein Kaufvertrag vom ADAC verwendet. Nach ein paar Tagen meldet sich B und behauptet die Ölkontrolllampe würde leuchten und dies deute auf einen Kurbelwellenschaden hin. Ferner behauptet B, dass A im den Schaden verheimlicht habe und er möchte deshalb vom Kauf zurücktreten. A dagegen war kein Schaden bewusst und er sieht es nicht ein, den Kauf rückgängig zu machen.
Was hat B für Möglichkeiten?
Muss A sich auf eine längere Auseinandersetzung (vor Gericht) einstellen?
Wie sollte A weiter vorgehen?
Danke für alle Antworten auf diese fiktive Frage
Leo
Was hat B für Möglichkeiten?
Er kann z.B. eine Klage erheben.
Muss A sich auf eine längere Auseinandersetzung (vor Gericht)
einstellen?
Das kann dir nur beantworten, wer weiß, was B macht. Das weiß hier im Forum aber niemand.
Wie sollte A weiter vorgehen?
Er sollte gar nichts mehr tun. Erst wenn er Post vom Gericht bekommt, sollte er aktiv werden, und zwar sollte er sich dann genau genommen einen Anwalt nehmen.