Guten Tag,
nehmen wir mal an, jemand kauft sich ein Auto…ein Cabrio…beim lizensierten Markenfachhändler…so mit Sternen und so (lach).! Nach Probefahrt und Verkaufsgespräch kommt es zum Kauf. Kaufpreis 13500 EUR. Der Verkäufer zeigt noch auf, dass ein reparierter Unfallschaden vorhanden sei. Der Schaden sei in einer linzensierten Fachwerkstatt des original Herstellers repariert worden. Der Schaden sei lediglich der linke Kotflügel gewesen inkl. Lackierarbeiten. Die Instandsetzung habe ca. 3000 EUR gekostet. Für Sternchen nicht ungewöhnlich laut Verkäufer. Und im Kaufvertrag wäre vermerkt, dass laut Vorbesitzer der Kotflügel links erneuert worden sei. Im Nachhinein tauche dann die original Instandsetzungsrechnung auf. Die würde sich auf knapp 8000 EUR belaufen und es wäre nicht nur der Kotflügel, sondern beide Kotflügel,Stoßfänger, Haube, Federbeine etc.ersettzt worden. Halt nach einem klassischen Auffahrunfall das volle Programm. So, welche Möglichkeiten gäbe es bei solch einem hypothetischen Fall??
- Könnte man bei der o.a. Konstellation den Neuerwerb nach ca. 2000 abgefahrenen Kilometern wieder zurück geben?
- Dürfte der Verkaufsbetrieb die gefahrenen Kilometer bei Rücknahme mit dem Faktor x herunterrechnen und abziehen?
- Wie hoch könnte eine Wertminderung gegenüber dem Verkaufsbetrieb geltend gemacht werden, wenn der Käufe das Auto behalten würde?
Vielen Dank für die Denkanstöße
Gruss und Danke
sirwega