ich habe vor ziemlich genau 3 Wochen einen gebrauchten Wagen, der online inseriert war, besichtigt. Hab drin gesessen, alles war super und der Wagen hatte eine top Kondition. Also machten wir einen Termin für die Übergabe aus und ich sagte für den Verkauf zu … mündlich natürlich. Verkauf war von einem Privatmann. Er versprach mir, den Wagen zurückzuhalten gegebenüber anderen Interessenten.
Nach einer Woche ging dann auch meine derzeitige Wagen weg und ich wartete und wartete.
Doch anstelle mir mal einen Termin zu nennen, warte ich jetzt seit 3 Wochen (!!!) auf einen Termin. Der Verkäufer gab an, Personenschützer zu sein und wäre auf Dienstreise unterwegs. Entweder erhalte ich garkeine Antwort (welche abgesprochen war) oder ich erhalte viel zu spät ein „tut mir leid, bin noch auf Dienstreise, melde mich später bei Ihnen“. Ich bin jetzt seit 3 Wochen am Stück 3 oder 4 Mal versetzt worden.
Hab gerade geschrieben, da schließlich nicht abzusehen wäre, wie lange ich noch auf das Fahrzeug warten muss und ich es beruflich einfach BRAUCHE, muss ich leider jetzt andere Angebote wahrnehmen und er braucht mir den Wagen nicht länger zu reservieren.
Hab ich noch irgendwelche Verpflichtungen dem Typ gegenüber? Ich meine, natürlich ist auch eine mündliche Vereinbarung in Deutschland ein gültiger Vertrag, aber der Typ will oder kann anscheinend nicht verkaufen und ich kann nicht länger warten.
da bin ich vermutlich der falsche Ansprechpartner. Ich habe als Interessengebiet „Fairer Handel“ angegeben - aber dabei handelt es sich um eine alternative Form des Welthandels gegenüber der so genannten Dritten Welt. Bei Ihrer Frage kann ich leider nicht weiterhelfen. Vielleicht kennt sich jemand anders besser aus mit dem juristischen Aspekten, oder Sie fragen den ADAC?
Das ist doch relativ einfach zu klären. Einfach einen Termin zur Übergabe festlegen mit dem Bemerken bei nicht einhalten des Übergabetermin erklärt du ihm den mündlichen Vertrag als von seiner Seite als nicht eingehalten. Das ist typisch deutsch aber Termine sind hier wie Gesetze wenn nicht eingehalten dann vorbei.
Setze den Termin aber schriftlich damit du einen Nachweis hast und am besten den Empfang bestätigen lassen geht auch per Mail mit Empfangsbestätigung.
Viel Glück
hi du brauchst dir keine gedanken machen, kannst beruhigt ein anderes auto kaufen bescheid weis der verkäufer das du nicht mehr wartest und somit muss er sich eben jemand neuen suchen der das auto kauft.
Hallo Raffiki,
wenn du großes Interesse an dem Auto hast, setze dem Verkäufer eine Frist.Du bist nicht zum Kauf verpflichtet, aber wenn du so gute Konditionen siehst lohnt er sich vllt etwas zu warten.
Es wird ja auch eine gewisse Zeit dauern ein gutes anderes Auto zu finden.Viel Glück!LG
wie du richtig schreibst, besteht euer mündlicher Vertrag noch. Daher empfehle ich, dem Typ eine Nachfrist zu setzen, d.h. z.B. eine Frist von 14 Tagen, um den Vertrag zu erfüllen und darauf hinweisen, dass du nach Ablauf den Vertrag als hinfällig betrachtest.
Das deshalb, dass nicht plötzlich er auf der Einhaltung des Vertrages besteht und vielleicht noch Stronokosten verlangt.
Erst danach würde ich einen neuen Kauf, aber nur schriftlich, abschließen.