ich habe mir einen Gebrauchtwagen gekauft. Der Hauptgrund, weswegen ich mich gerade für diesen Wagen entschieden hab war, dass er bereits eine LPG Auogasanlage eingebaut hatte.
Während der Probefahrt hat das LPG System funktioniert. Am Kauftag, auf dem Weg nach Hause, hat es ebenfalls funktioniert.
Am nächsten Morgen jedoch verweigerte das Autogassystem seine Dienste. Es ist seitdem defekt. Der Händler hat bereits versucht es über einen Bekannten zu reparieren. Leider konnte dieser Bekannte nicht helfen. Also muss es in einer professionellen Werkstatt repariert werden. Nur diese Kosten möchte der Händler nicht übernehmen!
Meine Frage ist nun, ob solch ein Schaden unter die Gewährleistung fällt, und der Händler die Reparatur zahlen muss?
Vielen Dank im Vorraus für jede hilfreiche Antwort!
hi
die sache liegt klar auf der hand. der händler muss!
Es gibt eine gebrauchtwagengarantie und die besagt das der händler für kosten aufkommen muss die bis 365 tage nach kauf auftreten.
um was für ein fahrzeug handelt es sich?
diese „Gebrauchtwagengarantie“ wäre dann wohl die gesetzliche Gewährleistung, die jediglich besagt, dass Sachmängel, die vor dem Kauf bereits vorhanden waren, vom Hänler beseitigt werden müssen.
Das Problem ist, dass die Autogasanlage am Tag des Kaufes funktioniert hat, der Defekt trat erst einen Tag später auf! Ich frage hier nach, weil ich mir mit der gesetzlichen Gewährleistung und deren genauen Inhalte nicht sicher bin.
Es handelt sich um einen Seat Toledo.
stelle Ihm den Wagen auf den Hof und lasse vom Anwalt schreiben. Fahre keinen km mehr damit, denn sonst wird das am Ende bei der erfolgten Wandlung abgezogen.
Ich würde den Wagen umgehend zurückgeben und gebrauchte mit Gasanlage würde ich sowieso nicht kaufen.
Hallo,
am besten, wenn du direkt deinen Anwalt fragst - auf jeden Fall sicherer, als eine Antwort hier - denn für eine Fehlantwort steht keiner gerade.
Bei mir ging nach Monaten die LIMA kaputt - kein Problem, die Gebrauchtwagengarantie hat alles ersetzt (ca. 1100 Euro). Sie geht genau 1 Jahr lang.
Auch das defekte Gaspedal wurde anstandslos repariert.
Aber eine Garantie für dich ist das nicht.
MFG
Pluto
google mal nach „Gebrauchtwagen Gewährleistung Beweisumkehr“, das sollte helfen.
Ich kann mir übrigens nicht vorstellen, wie der Verkäufer beweisen will, dass die Anlage beim Kauf fehlerfrei war, auch wenn sie funktioniert hat.
nimm einen Anwalt. Der Händler muss das in jedem Fall zahlen und Deinen Anwalt zahlt er auch. Lass Dir das so vom Anwalt noch mal bestätigen. Wahrscheinlich steht Dir bis zum Ende der erfolgreichen Reparatur auch noch ein Ersatzfahrzeug zu. Das gibt es beim Autovermieter, falls der Händler keines rausrückt. Aber wie gesagt, darum kümmert sich ein Anwalt ganz prima.