Gebrauchtwagenkauf nachlackierte Teile entdeckt

Hallo,

ich habe mir letzte Woche einen 3 Jahre Gebrauchtwagen gekauft, der laut Autohaus unfallfrei ist. Nach einer Autowäsche ist einem Kollegen von mir aufgefallen, das auf der Fahrerseite die hintere Türe sowie der Kotflügel nachlackiert wurde. Bei genauem hinsehen erkennt man auch Staubeinschlüsse und eine Kante mitten in der Tür. Außerdem ist der Übergang vom Kotflügel schlecht gemacht, Lacknasen und Schleifkratzer.

Nun meine Frage: Hätte mir der Verkäufer diese Schäden beim Kauf mitteilen müssen und habe ich ein Recht auf Preisminderung? Denn dies ist in meinen Augen kein Bagatellschaden mehr.

Ich freue mich auf viele hilfreiche Antworten :smile:

Lg, Firestorm91

Hallo !

Natürlich sollte man hellhörig werden,wenn man Nachlackierungen entdeckt und es hieß „unfallfrei“.
Aber es gibt doch auch andere Gründe,Teile nachzulackieren,als ein Unfallschaden.
Rostfraß,Kratzer usw., selbst wenn man beim Rangieren in Garage oder Hofeinfahrt etwas am Pfeiler schrammt,wäre das bereits das was man gewöhnlich unter „Unfall“ versteht ?

MfG
duck313

Gebrauchtwagenkauf nachlackierte Teile entdeckt
Guten Tag,

nunja das mag sein. Aber hätte mich der gewerbliche Verkäufer nicht darauf hinweisen müssen? Eben auch weil die Qualität deutlich zu wünschen übrig lässt bei detailiertem Hinsehen. Und wer kann mir denn genau sagen ob nach einem Unfall nachlackiert wurde oder „nur“ wegen ein paar Kratzern?

Lg, Firestorm91

Hallo,

die nachlackierten Stellen hättest du bei genauer Inaugenscheinnahme ja sehen können, ist also -unabhängig was sich darunter verbiergt- kein vorwerfbarer, versteckter Mangel!

Gruß rollifern

Gebrauchtwagenkauf nachlackierte Teile entdeck
Guten Tag,

ja das ist schon richtig. Aber als Laie hat man eben manchmal nicht so den Blick dafür. Und ich meine es stört micht nicht, aber was ist wenn ich das Auto später verkaufen will und ICH dann eine Wertminderung hinnehmen muss? Also muss der Händler nichts dazu sagen? Kurios…

Lg, Firestorm91

Hallo,

eine Reparatur muss in etwa zum Zeitwert des Wagens passen. Hingeschluderter Lack ist bei einem 12-jährigen Kleinwagen also hinzunehmen, bei einem dreijährigen Wagen aber nicht, sofern nicht vertraglich auf den schlechten Allgemeinzustand hingewiesen wird.

Grundsätzlich würde ich den Verkäufer auf den (Wortlaut:smile: „Unfallschaden“ hinweisen, und beobachten, wie er damit umgeht.
War es ein Unfall, so gibt es aller Wahrscheinlichkeit nach ein Gutachten, da es vermutlich ein Versicherungsschaden war. Gutachen anfordern, da steht dann alles haarklein drin.

Evtl. stehen auch Nacharbeit der Lackierung oder Wertminderung an. Ggf. müssen da aber Gutachter und Rechtsanwalt ran.
Aber BITTE: Ball flach halten, erst friedlich nachfragen, vielleicht gibt’s seitens des Händlers eine faire Lösung.

Grundsätzlich ist ein schlechter Lack am dreijährigen Wagen in jedem Fall wertmindernd.

Grüße
formica