Gebrauchtwagenkauf ohne Gewährleistung

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe bei einem KFZ-Wiederverkäufer ein Auto gekauft.
Meinen mitgebrachten Kaufvertrag von scout24 wollte er nicht.
Musste seinen Kaufvertrag, wo Garantie oder Gewährleistung ausgeschlossen ist unterschreiben.
(ich wollte das Auto, Opel Corsa B Bj2000; 1300€ aber auch haben)
Frage1:Ist sowas eigentlich erlaubt in Deutschland?
Der Wagen soll vor 84000km eine Austauschmaschine bekommen haben.
Frage 2: Wo oder wie kann ich das erkennen?
Danke im Vorraus

mit freundlichen Grüssen jogger

Sehr geehrter Herr Jogger,

in Deutschland ist die Rechtslage eigentlich klar. Wenn Sie ein Auto von einem registrierten Händler kaufen, ist er verpflichtet Ihnen 1 Jahr Garantie und Sachmangelhaftung zu geben. Egal was auf dem Kaufvertrag stehet, dürfen Sie Ihn verklagen und Sie kriegen Recht!!! Wenn Sie allerdinst eine Privatpreson sind. Eine Juristische Person ( Firma) kann auch ohne Garantie kaufen…
2. Sie als Leihe können es nicht erkennen ob da ein neuer Motor reingekommen ist. Ist es verzeichnet im Serviceplat mit Opel Stempel, OK. Oder dann sich die Daten von Auto geben lassen und beim Opel nachfragen. Nur so kriegen Sie die 100% Sicherheit.

Sparen ist nicht immer gut, ich würde lieber mehr Geld ausgeben und dann bei einem richtigen Markenhändler kaufen oder wenn schon dann direct bei einem Privatanbieter zu Hause. Vorteil von Markenhändler! Garantie und Sachmangelhaftung.

Bitte meiden Sie die Straßenhändler Alibaba und Alibasic und wie die auch heisen :smile:mögen.

MfG

Barlok

Ein Wiederverkäufer muss einen mitgebrachten Kaufvertrag des Kunden nicht akzeptieren.

Fraglich ist jedoch, ob der Kaufvertrag des Händlers die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hat.

Dazu wären zusätzliche Hinweise in Bezug auf den Zustand des Wagens notwendig. Der Wagen könnte als Bastlerwagen und/oder als „nicht fahrbereit“ verkauft worden sein, dann ist der Ausschluß wirksam.

Ein reiner Ausschluß der Gewährleistung bei einem Verkauf an privat ist in der Regel unwirksam. Hier greift das Gesetz.

Zum Austauschmotor:
Sie können nicht erkennen, ob der Wagen eine Austauschmaschine bekommen hat. Es sei denn, es ist ein falscher Motor verbaut, sofern das überhaupt möglich ist.

Der Einbau einer Austauschmaschine ist für den Wiederverkäufer unkritisch, sofern die korrekte Gesamtlaufleistung des Wagens angegeben wurde.

Den Wert des Wagens können Sie übrigens mit autofokus24.de ermitteln. 1300 € scheint mir fair zu sein.

Hallo,

der Begriff KFZ Wiederverkäufer soll wohl das Wort Händler aussen vor lassen, grundsätzlich hat der Händler für den Gebrauchten 1 Jahr Garantie zu geben, diese kann er auch nicht dadurch ausschließen, dass er sich das in einem vorgefertigten Vertrag ausschließen lässt, da dieses eine gesetzliche Vorgabe ist, der Ausschluss ist somit sittenwidrig und damit nichtig.
Es ist somit auch nicht erlaubt, hilft dem Händler aber im Streitfall auch nicht.
Wenn das Auto mit der zugesicherten Eigenschaft geliefert wurde, dass bei 84.t KM eine Austauschmaschine eingebaut wurde, wird auch diese von der Garantie erfasst, den Nachweis dazu hat der Händler zu erbringen, hierzu muss es dann eine Rechnung oder Rep. Anweisung geben, ansonsten lässt sich über die Fahrgestellnummer die ehemalige Motornummer ermitteln, diese ist im Regelfall auch im Serviceheft eingetragen bzw. wenn vorhanden, in der COC, die Nummer kann dann abgegelichen werden.

Grüße

Al

Hi Jogger,

jeder Händler muss, egal wie alt das Auto ist eine Gewährleistung von mindestens 1 Jahr geben!
Er kann das „nicht“ ausschliessen und macht sich strafbar wenn er dieses tut!

Gewährleistung heißt, das das Fahrzeug „bei Übergabe“ frei von Sachmängeln ist!
Keine versteckten Mängel oder ähnliches!

Gewährleistung ist keine Garantie!

Austauschmotor ohne Beläge ist meist erfunden!
Wo ist das scheckfeft usw?

Gruß M. Trümper