Gebrauchtwagenkauf (privat) Mängel verschwiegen

Hallo,

nehmen wir an, Käufer erwirbt von einer Privatperson einen 7 Jahre alten PKW. Mit einem Kaufvertrag von der Seite „mobile.de“. Käufer führt eine Probefahrt durch und ihm fällt nichts auf dabei.
Erst nach Vertragsabschluss und Bezahlung auf der Fahrt nach Hause fällt dem Käufer ein Geräusch auf (ein Pfeifen hinter der Armatur beim Gas geben, bei Belastung vom Motor).
Käufer fährt auf der Autobahn rechts ran und informiert den Vorbesitzer sofort per whatsapp, damit er etwas schriftliches hat, dass er den Verkäufer sofort darauf hingewiesen hat.
In einem Telefonat spricht man darüber ob zurück bringen oder weiterfahren und Käufer nachschauen laässt. Man einigt sich darauf weiterzufahren und der Käufer lässt nach der Ursache schauen, weil beide nur eine Kleinigkeit vermuten.
Käufer fährt mit einem Kurzzeitkennzeichen vom Verkäufer das Auto nach Hause direkt in die Garage, wo es 3 Wochen bleibt, bis der Käufer in dieser zeit sein altes Auto verkauft.
Anschließend meldet Käufer das neu erworbene Fahrzeug an und lässt einen beannten Mechaniker nach dem Geräusch schauen. Dieser sagt dass dies der Turbolader sein und darin irgendwas mechanisches Reibe und außer einem Austausch des Turbos gar nichts anderes in Frage käme. Das wären Kosten von ca. 2.000€!
Verkäufer meinte beim Verkauf, das Auto sei von einer Freundin und Kollegin seiner Frau. Deswegen hat er im Vertrag auch die Daten seiner Frau rein geschrieben, aber selber unterschrieben.

Verkäufer sagt jetzt:

  1. Der Wagen hat keinen Leistungsverlust, kann gar nicht der Turbo sein => Aufforderung Käufer auf eigene Kosten vom Hersteller schriftlich bestätigen zu lassen
  2. Er wird sich bei einem Anwalt informieren, wozu er nach 3 Wochen noch verpflichtet sei, wenn überhaupt
  3. Wenn Rücknahme, dann müsse Käufer für die Wertminderung aufkommen, weil im Brief nun ein Vorbesitzer mehr eingetragen sei

Käufer denkt, ihm wurde ein Mängel verschwiegen und er könne den Wagen einfach zurückgeben oder sogar die Reparatur auf Kosten des Verkäufers durchführen lassen.

Kann jemand sagen, ob die Gesetzlage eindeutig wäre und was der Gesetzgeber für so einen Fall entscheiden würde? Was würde man dem Käufer empfehlen?

Vielen Dank schon mal!

robby

Hallo!

Wagen gehört der Freundin/Kollegin der Ehefrau ? Und in den Autopapieren steht wer als letzter Halter drin ? Diese Freundin ?
Und Kaufvertrag steht Name der Ehefrau und unterschrieben hat Mann ?

Bisschen sehr durcheinander ?  Ist denn überhaupt sichergestellt, Wagen ist rechtmäßig verkauft und wer kauft hier von wem ?

Man bemerkt offensichtlichen Mangel und was macht man ?

Nichts !

man stellt Wagen wochenlang weg, dann kommt ein „Mechanikerfreund“,der mal auf die Schnelle einen Hörtest macht ?

War das in etwa der Ablauf ?

mfG
duck313

Mit einem Kaufvertrag von der Seite
mobile.de“.

da steht drin: ohne sachmängelhaftung. und damit muss der käufer das:

Käufer denkt, ihm wurde ein Mängel verschwiegen

beweisen. ansonsten läuft da genau gar nichts.

Auto nach Hause direkt in die Garage, wo es 3 Wochen bleibt,

Warum?
Wenn doch

fällt dem Käufer ein Geräusch auf

Ich denke manchmal, dass ich zu vogelig bin und beneide andere um ihre Ruhe, aber DREI Wochen nichts tun, wenn man um den Schaden weiß (Und der Verkäufer das auch schriftlich hat)?

Tilli

Hi, zunächstmal ist es ja wohl selten däm… das KFZ 3 Wochen in der Garage stehen zu lassen ohne dem Geräusch vorher mal nachzugehen.
Dann, das Pfeifen kann auch vom Keilriemen kommen es muss also nicht der Turbo sein.
Und ,dass das KFZ keinen Leistungsverlust hat deutet auch darauf hin, dass es nicht der Turbo ist.
Und selbst wenn er´s wäre, wäre dem Verkäufer wohl kaum ein arglistiges Verschweigen des Mangels nachzuweisen.
Man sollte sich mal eine Mechaniker Zweitmeinung einholen und im Inet recherchieren was ein Turbo für dieses Modell kostet.
ramses90