Hallo,
nehmen wir an, Käufer erwirbt von einer Privatperson einen 7 Jahre alten PKW. Mit einem Kaufvertrag von der Seite „mobile.de“. Käufer führt eine Probefahrt durch und ihm fällt nichts auf dabei.
Erst nach Vertragsabschluss und Bezahlung auf der Fahrt nach Hause fällt dem Käufer ein Geräusch auf (ein Pfeifen hinter der Armatur beim Gas geben, bei Belastung vom Motor).
Käufer fährt auf der Autobahn rechts ran und informiert den Vorbesitzer sofort per whatsapp, damit er etwas schriftliches hat, dass er den Verkäufer sofort darauf hingewiesen hat.
In einem Telefonat spricht man darüber ob zurück bringen oder weiterfahren und Käufer nachschauen laässt. Man einigt sich darauf weiterzufahren und der Käufer lässt nach der Ursache schauen, weil beide nur eine Kleinigkeit vermuten.
Käufer fährt mit einem Kurzzeitkennzeichen vom Verkäufer das Auto nach Hause direkt in die Garage, wo es 3 Wochen bleibt, bis der Käufer in dieser zeit sein altes Auto verkauft.
Anschließend meldet Käufer das neu erworbene Fahrzeug an und lässt einen beannten Mechaniker nach dem Geräusch schauen. Dieser sagt dass dies der Turbolader sein und darin irgendwas mechanisches Reibe und außer einem Austausch des Turbos gar nichts anderes in Frage käme. Das wären Kosten von ca. 2.000€!
Verkäufer meinte beim Verkauf, das Auto sei von einer Freundin und Kollegin seiner Frau. Deswegen hat er im Vertrag auch die Daten seiner Frau rein geschrieben, aber selber unterschrieben.
Verkäufer sagt jetzt:
- Der Wagen hat keinen Leistungsverlust, kann gar nicht der Turbo sein => Aufforderung Käufer auf eigene Kosten vom Hersteller schriftlich bestätigen zu lassen
- Er wird sich bei einem Anwalt informieren, wozu er nach 3 Wochen noch verpflichtet sei, wenn überhaupt
- Wenn Rücknahme, dann müsse Käufer für die Wertminderung aufkommen, weil im Brief nun ein Vorbesitzer mehr eingetragen sei
Käufer denkt, ihm wurde ein Mängel verschwiegen und er könne den Wagen einfach zurückgeben oder sogar die Reparatur auf Kosten des Verkäufers durchführen lassen.
Kann jemand sagen, ob die Gesetzlage eindeutig wäre und was der Gesetzgeber für so einen Fall entscheiden würde? Was würde man dem Käufer empfehlen?
Vielen Dank schon mal!
robby