Gebrauchtwagenkauf Privat Ummeldefrist?

Gibt es eine gesetzliche Frist für die Ummeldung eines KFZ, gekauft von Privat, wenn der Wagen bei der Übergabe noch beim Verkäufer versichert ist?

Gibt es eine gesetzliche Frist für die Ummeldung eines KFZ,
gekauft von Privat, wenn der Wagen bei der Übergabe noch beim
Verkäufer versichert ist?

Laut Gesetz ist die KFZ-Ummeldung unverzüglich vorzunehmen
(§ 27,3, Abs.1 StVZO)
http://www.buzer.de/gesetz/2423/al322-6076.htm

Hallo

Bei Problemen mit der Nichtummeldung des Käufers den Verkauf unverzüglich der Versicherung melden. Was viele nicht wissen, die Versicherung geht bei Verkauf von nicht abgemeldetem Kfz auf den Käufer über. (Die Prämien werden allerdings den neuen Bedingungen des Käufers angepasst). So steht es im Kleindgedruckten, zumindest bei meinem Vertrag, eine Kfz Haftpflicht ist ja auch Fahrzeuggebunden, ein KFz ohne Haftpflicht darf nicht im Strtaßenverkehr gefahren werden.

Gruss vonsales

Hallo

Bei Problemen mit der Nichtummeldung des Käufers den Verkauf
unverzüglich der Versicherung melden. Was viele nicht wissen,
die Versicherung geht bei Verkauf von nicht abgemeldetem Kfz
auf den Käufer über. (Die Prämien werden allerdings den neuen
Bedingungen des Käufers angepasst). So steht es im
Kleindgedruckten, zumindest bei meinem Vertrag, eine Kfz
Haftpflicht ist ja auch Fahrzeuggebunden, ein KFz ohne
Haftpflicht darf nicht im Strtaßenverkehr gefahren werden.

Noch eine Ergänzung: Bei Neuzulassung eines Fahrzeugs kann das Fahrzeug sofort Haftpflichtversichert werden ohne das alte gleichzeitig abzumelden. Die meisten Versicherer lassen beide Verträge für eine Überganszeit von bis zu 4 Wochen zu, wobei der alte beitragsfrei weiterläuft. Erleichtert den Verkauf, da man ja Probefahrten machen kann.

Gruss vonsales