Gebrauchtwagenkauf v. Privat - Rückgaberecht?

Hallo,

nehmen wir einmal den fiktiven Fall an:

Nach dem Verkauf meines Autos habe Ich leider ein paar Probleme mit dem Käufer.

Vorweg: Das Auto hatte nachgerüstetes Xenon (nicht eingetragen) und Tagfahrlichter.

Verkauft habe ich es von Privat an Privat, mit einem ADAC-Kaufvertrag. In diesem Vertrag steht auch drin, dass das Xenon nicht eingetragen ist.

Der Käufer hat 3 Tage nach dem Kauf das Auto angemeldet, einen Tag später wird dieser von der Polizei angehalten und das Auto stillgelegt (laut Polizei: Kompl. Leuchteinrichtung vorne nicht erlaubt! TFL falsch angeschlossen)
Das mit den TFL wusste ich nicht, wurde mit dem Wagen auch schon mehrmals angehalten und niemand hat etwas darüber gesagt.

Jetzt will der Käufer entweder, dass ich mich am Bußgeld beteilige oder das Auto zurück nehme. Er würde von seinem „14-Tägigen Rückgaberecht“ gebrauch machen. Da das Auto aber von Privat an Privat ging und im Kaufvertrag die „Gekauft wie gesehen“-Klausel enthalten ist (ADAC-Vertrag eben) hat der Käufer dieses Recht doch garnicht, oder? Ausserdem sind die TFL auch keine „versteckten Mängel“ weshalb man nicht von arglistiger Täuschung ausgehen kann…

Wie ist in diesem Fall die Rechtslage??

Sie haben ein KFZ verkauft, dessen Betriebserlaubnis durch das vermutlich von eigener Hand nachgerüstete Xenonlicht erloschen war. Denn Xenon ist in der Regel nur für Offroader oder Ralleyfahrzeuge erlaubt. Sie persönlich haben beim „Anhalten“ da wohl reines Glück gehabt, daß das nicht bemerkt wurde und Glück, daß Sie keinen Unfall hatten…denn da hätte die Versicherung nämlich nicht bezahlt, wegen der erloschenen Betriebserlaubnis. Das Sie das möglicherweise nicht wussten, hilft leider nicht. Auch die „gekauft wie gesehen“ Formel hilft nicht in allen Fällen. Wie sie verfahren, müssen Sie selbst entscheiden…

Ein generelles 14-tägiges Rückgaberecht hat der Käufer nicht. Der versteckte Mangel hier könnte jedoch die erloschene Betriebserlaubnis sein, denn darüber haben Sie den Käufer vermutlich nicht informiert.

Es wäre noch zu prüfen, inwieweit der Käufer sich wegen des Xenons selbst hätte informieren müssen.

Auf jeden Fall, bin ich der Ansicht, wenn der Käufer einen Anwalt einschaltet sieht die Rechtslage für Sie als Verkäufer nicht optimal aus.

Liebe Grüsse
sunnyhexe

Dass das Xenonlicht nicht eingetragen ist steht im Kaufvertrag, lediglich die Tagfahrlichter nicht, diese sind aber zugelassen, lediglich falsch verkabelt. Ändert das meine Situation??

Dass das Xenonlicht nicht eingetragen ist steht im
Kaufvertrag, lediglich die Tagfahrlichter nicht, diese sind
aber zugelassen, lediglich falsch verkabelt. Ändert das meine
Situation??

Hallo Sebastian,

ich denke nicht…da das Fahrzeug vermutlich hauptsächlich wegen dem nicht zulässigen Xenonlicht stillgelegt wurde…und ich hatte ja schon geschrieben, daß zu prüfen ist, inwieweit der Käufer sich wegen dem Xenon hätte selbst kundig machen müssen.
Es stand wohl nicht im KV, daß das KFZ keine Betriebserlaubnis mehr hat wegen dem nicht eingetragenen Xenon.

sunnyhexe

Aber es ist doch eigentlich klar dass wenn etwas nicht eingetragen ist, das Fahrzeug keine gültige BE besitzt… Deswegen auch der Eintrag im KV. Auch habe ich den Käufer (mit zeugen) darauf hingewiesen…

Liebe Grüße

Das KFZ bekommt mit dem Xenon aber auch keine BE. Und ehrlicherweise muss ich sagen, wenn ich das mit dem Xenon jetzt nicht gegoogelt hätte…ich hätt auch nicht gewusst, das durch das Nachrüsten mit Xenonlicht die BE erlischt. Das muss ich als Privatperson auch nicht unbedingt wissen. Ich kann und muss nicht davon ausgehen, daß ein Privatmensch, von dem ich ein KFZ kaufe, an diesem Einbauten oder Umbauten vorgenommen, welche die BE erlöschen lassen. Sie haben auf das Xenon hingewiesen, aber doch wohl verschwiegen, daß das KFZ dadurch keine BE mehr hat.

Wie dem auch sei…am besten mal einen Anwalt konsultieren…vielleicht hat der noch eine andere Idee…

Liebe Grüsse

Hallo,

vielen dank für Ihre Frage an mich, der Fall ist für mich nicht zu beantworten, da ich mich bei privat zu privat nicht sogut auskenne, auch privat habe ich keine richtige meinung.
Sie haben dem kunden ja gesagt, daß das Xenon nicht eingetragen ist, warum hat er es denn gekauft , das Auto ? Ist der Käufer gutgläubug, oder wußte er , was er kauft ?
Aber das Auto hätte auch garnicht auf die straße gedurft, Sie hätten den eigentlich garnicht so anbieten dürfen.Höchstens an jemand, der den Wagen mit Trailer abholt . Bastler halt, der das umbauen wird.
Das ist meine private Sicht der Dinge

Schwierige Ausgangslage. wird sich schon alles klären aber ich kann da zur Rechtslage nichts sagen.

Moin