Gebrauchtwagenkauf von Privat

Guten Tag,

ich wäre für einen juritischen Beitrag in sachen Gebrauchtwagenkauf von privat sehr dankbar.
Folgender Sachverhalt:
Jemand ist auf der Suche nach einem Gebrauchtwagen zwischen 3000-4000 Euro.
Er fährt zu einem Opel Händler und spricht dort mit dem Verkäufer.
Dieser teilt mit, das er in dieser Preisklasse kein Fahrzeug habe, jedoch der Meister sein Fahrzeug, was er sieben Jahre lang gefahren habe , gehegt und gepflegt habe verkaufen würde.
Der Wagen ist im Internetportal mobile.de eingestellt und der Verkäufer druckt die Annonce aus.
Dort steht ein Opel Corsa, technisch und optisch sehr guter Zustand, Inspektion wurde gemacht.
Der Opel Verkäufer sagt, das der Meister im Urlaub sei, das Fahrzeug jedoch bei einem Kollegen, welcher bereits im Ruhestand ist, zu besichtigen sei. Er telefoniert auch sofort mit seinem Kollegen und sagt das Auto kann sofort besichtigt werden.
Also fährt der Interessent zu der Adresse, ein älterer Herr empfingt ihn und teilt mit, das er den Verkauf im Namen des sich im Urlaub befindlichen Kollegen vornemmen dürfe. Er führt den Interessenten zu dem Fahrzeug. Der PKW sieht wirklich sehr gepflegt aus. Jedoch findet der potentielle Käufer, einige Ihm seltsam vorkommende, Ablagerungen im Öl und Wasserbehälter und sprich den äteren Herren darauf an. Dieser sagt: „das ist kein Problem, das kommt vom Kurzstrecke fahren.“ Der interessent ruft einen Bekannten an, welcher sich mit KFZ auskennt und dieser rät, man solle mal schauen was für eine Motor verbaut sei. Am Heck des Fahrzeugs stand: 1,2 Liter 16V. Der Bekannte erklärt, diese Maschinen seinen nicht so gut. Darauf angesprochen entgegnt der ältere Herr: "das stimmt nicht was am Heck steht, der Wagen ist in Ordnung und Top gepflegt.„Davon ausgegangen, ein zuverlässiges Auto von einem Meister zu kaufen, wird der Kaufvertrag gemach und das Fahrzeug zu einem Preis von 3100 Euro gekauft.
Einige Tage später kommmen dem Käufer die o.a. Ablagerungen jedoch seltsam vor und der Wagen nahm auch nicht richtig Gas an.Er fährt zu dem Opel Haus. Dort trifft er auf einen Mecahniker, dem er miteilte das Fahrzeug von dem Meister gekauft zu haben. Er entgegnet: " Ich bin der Meister, der Verkäufer ist bei uns Geselle“.Das Fahrzeug wird überprüft, dabei komm heraus, das die Zylinderkopfdichtung defekt sei, und wahrscheinlich der Luftmassenmesser erneuert werden muss.
Der Käufer sprichtden Opel Händler erneut an, dieser entgegent, das das erste Gespräch falsch verstanden worden sei, der Meister habe das Auto für sich gekauft, technisch in Ordnung gebracht und sich dann aber ein anderes KFZ gekauft.
Der Käufer ruft den Vorbesitzer des Fahrzeuges an, welcher seltsamerweise gar nicht mit dem Verkäufer identisch ist und auch in einem ganz anderen Ort wohnt. Dieser sagte ,sie haben das Fahrzeug bei Ihrer Opel Filiale in Zahlung gegeben und sich ein Neues gekauft.
Welche Möglichkeiten gibt es zur Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe unter Berücksichtigung folgender Tatsachen:

  1. Hätte der Verkäufer, ein KFZ Mechaniker, bei der selbst durchgeführten Inspektion des Fahrzeuges nicht merken müssen, das etwas mit dem Öl, bzw Wasser nicht in Ordnung ist, wenn das sogar einem Laien auffällt?

  2. Ist es in rechtlich in Ordnung als beseres Verkaufsargument denGesellen zum Meister zu machen?

  3. wenn Ihm das hätte auffalllen müssen, kann man von arglistiger Täuschung sprechen?

  4. kann ein solches Fahreug mit der Bezeichnung technisch sehr guter Zustand Verkauft werden, ist die Eigenschaft in diesem Falle vorhanden?

  5. Sind die Verhaltensweisen des Opel Verkäufers im Hinblick auf die Kaufhistorie des Fahrzeuges rechtlich in Ordnung?

Für Ihre Bemühungen danke ich Im Vorraus.

Mit freundlichen Grüßen
Peavey33

also meines erachtens nach handelt es sich hierbei auf jeden fall um eine arglistige Täuschung denn wenn es schon heißt der Verkäufer sei Meister und es kommt raus das er nur Geselle ist und wenn dann noch gesagt wird das diese ablagerungen normal seinen stimmt da was nid bzw. solltest du getäuscht werden damit du das Auto auch wirklich kaufst also kannst du von dem Kaufvertrag zurück treten bekommst demnach auch dein Geld wieder dabei spielt es auch keien Rolle wer der eigentliche Eigentümer ist. Du bekommst das Geld von dem wieder mit dem du diesen Vertrag abgeschlossen hast. Ich würde mit dem Verkäufer sprechen und ihm sagen das du denkst das es sich hierbei um einen arglistige Täuschung handelt sollte er einlenken ist es gut wenn nicht leitest du rechtliche schritte gegen ihn ein so einfach ist das =)
Bin mir sicher das du dein Geld wieder sehen wirst ^^
hoffe ich konnte dir helfen und auf drücke dir die Daumen

Hallo Peavy33,

ich versuche kurz und knapp zu den Fragen zu antworten:

  1. Hätte der Verkäufer, ein KFZ Mechaniker, bei der selbst
    durchgeführten Inspektion des Fahrzeuges nicht merken müssen,
    das etwas mit dem Öl, bzw Wasser nicht in Ordnung ist, wenn
    das sogar einem Laien auffällt?

Ja, erst recht hätte das ein „Mann vom Fach“ wissen müssen, aber selbst einem halbwegs mit der Materie „Auto“ vertrautem Menschen (Gruß an diesen „Bekannten“) hätte allein schon das Bauchgefühl bei diesem offensichtlichen Kuddelmuddel von jedem weiteren Interesse abraten müssen.

  1. Ist es in rechtlich in Ordnung als beseres Verkaufsargument den Gesellen zum Meister zu machen?

Die rechtliche Betrachtung spielt hier m. E. keine Rolle. Allenfalls wurde hier (mit Erfolg) auf Treu und Glaube und Titelgläubigkeit gesetzt.

  1. wenn Ihm das hätte auffalllen müssen, kann man von
    arglistiger Täuschung sprechen?

Ja, das kann man m. E…

  1. kann ein solches Fahreug mit der Bezeichnung technisch sehr
    guter Zustand Verkauft werden, ist die Eigenschaft in diesem
    Falle vorhanden?

Nein, das darf es nicht - man kann es aber so anbieten und hoffen, das jemand darauf reinfällt.

  1. Sind die Verhaltensweisen des Opel Verkäufers im Hinblick
    auf die Kaufhistorie des Fahrzeuges rechtlich in Ordnung?

Der Opel-Verkäufer hat ja nur einen Tipp gegeben. Ob er nun genau wusste, ob Meister oder Geselle mehr oder weniger mit diesem Wagen gemacht haben, kann dahingestellt bleiben.
Nun könnte man versuchen, an den Verkäufer zu appellieren, dass es ja wohl nicht in seinem Sinne sein kann, was seine Angestellten da veranstaltet haben.

Letztlich:
Fraglich ist, wie der Kaufvertrag abgefasst wurde. Wurde eine Probefahrt gemacht, bei der unter Umständen die Mängel bzgl. Gas schon hätten auffallen können?
„Gekauft wie besichtigt und Probe gefahren“, stand zumindest früher mal als Standardsatz in jedem Vertrag.
Sicher wird man als Käufer diesen Kauf nicht unter der Rubrik „Erfahrung“ und „Lehrgeld“ verbuchen müssen.
Als Mitglied eines Automobilclubs und/oder Besitzer einer Rechtschutzversicherung sollte es kein Problem sein, aus dieser Nummer heraus zu kommen.
Anmerken möchte ich noch, dass es mir - wie sicherlich vielen anderen Lesern hier - zunächst schwer fiel, diese Geschichte als ernst gemeint anzunehmen.

Viel Erfolg und beste Grüße

Hallo,

vielen Dank für die Antwort, die Geschichte ist tatsächlich so passiert und war mir eine grosse Lehre. Habe mit dem Verkäufer gesprochen und wir haben uns darauf geeinigt, das er das Fahrzeug zurücknimmt und mir den Kaufpreis abzüglich 200 Euro für Kilometer und meine Eintragung im Fahrzeugbrief zurückzahlt.

Gruß

Peavey33

Hallo, Pevey33,

zu den gennanten Fragen würde ich spontan wie folgt antworten:

Es ist ziemlich unerheblich, was der Opel Verkäufer sagt, denn der Kaufvertrag kam ja zwischen anderen Personen zu Stande.
Fraglich ist, wie weit der „Ruhestands-Verkäufer“ berechtigt war, Namens und im auftrag des Verkäufers zu handeln.
So wie ich das sehe, hat er sich als Bevollmächtigter ausgegeben und dies auch im Nachhinein nicht korrigiert. So muss sich der Verkäufer die Aussagen seine Bevollmächtigten zurechnen lassen.

Wenn also der „ältere Herr“ falsche Angaben gemacht hat, dann zählt das so, als wenn dies der Verkäufer selbst gemacht hätte.

Ob eine „zugesicherte Eigenschaft“ fehlt, kann so nicht beurteilt werden. Dazu ist maßgeblich, was im Vertrag selbst steht (Formulierungen wie „Unfallfreiheit wird ausdrücklich bestätigt“ o.ä.).
Soweit dort „meines Wissens nach…“ steht, ist das auch schon problematisch. „technisch sehr guter Zustand“ ist m.E. eine zu allgemeine Formulierung, da ja keine Fehlerfreiheit garantiert wird.

Insgesamt ist aber zu unterstellen, dass eine Person, die sich beruflich mit KfZ auskennen muss (egal ob Meister oder Geselle oder Ruhestands-Mitarbeiter) eine evtl. „Garantenstellung“ haben könnte, d.h. wenn ein „Fachmann“ etwas beschreibt, muss man darin mehr Vertrauen setzen können als in einen „Laien“.

Sollte der Verkäufer bzw. der Händler falsche Angaben über die Historie gemacht haben, wäre dies evtl. Biehilfe zum Betrug bzw. Vorspiegelung falscher Tatsachen (allerdings fraglich, was er wissen konnte bzw. inwieweit er rechtlich an dem Kaufvertrag beteiligt war)…

Ich würde folgendes empfehlen:

Falls vorhanden - Rechtsschutzversicherung einschalten und wegen Kostenübernahme anfragen.
Dem Autohaus gegenüber durchaus andeuten, dass der Gang an die Öffentlichkeit (Verbraucherschutzseiten, Lokalzeitung, Fernsehsender etc.) erwogen wird (evtl. Kulanz bei der Reparatur?).

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag scheint wohl eher schwierig, da zu beweisen wäre (Kaufvertrag?), was vereinbart war bzw. wo derjenige „zu packen wäre“. Gibt es Zeugen für die Gespräche ?

Evtl. kann auch mit einer Meldung bei der zuständigen IHK gedroht werden (Geselle wie Firma), auch das örtliche Gewerbeamt wäre ggf. ein zu schalten.

Ich hoffe, mit der „überschlägigen Beurteilung“ geholfen zu haben, aber für mehr bräuchte es ausgiebigere Daten.

Grüße aus Erding

lumini

Hallo,

ich möchte gar nicht all zu detailliert antworten. Nachdem was ich gelesen habe wäre der KÄUFER gut beraten sich einen Anwalt zu nehmen und/ oder bei der Polizei vorstellig zu werden.

MfG

Guten Tag,

ich wäre für einen juritischen Beitrag in sachen
Gebrauchtwagenkauf von privat sehr dankbar.

Guten Abend,

Entschuldigung für die späte Antwort, war aber letzte Woche nicht da.
Wenn im Kaufvertrag steht „wie gesehen“, wird es schwervom Kaufvertrag zurückzutreten.
Was mich mehr verwirrt, ist daß Vorbesitzer und Verkäufer nicht identisch sind. Und wenn auch nicht die Opel-Filiale, in der der Opel in Zahlung gegeben wurde, als Veräufer auftritt, könnte man hier fast einen illegalen Hintergrund annehmen. Ich würde unbedingt zu einer Beratung bei einem Anwalt raten.

Mit freundlichen Grüßen
maeusl1976

Ich würde sagen: Pech gehabt, und etwas leichtgläubig gewesen.