Guten Tag,
ich wäre für einen juritischen Beitrag in sachen Gebrauchtwagenkauf von privat sehr dankbar.
Folgender Sachverhalt:
Jemand ist auf der Suche nach einem Gebrauchtwagen zwischen 3000-4000 Euro.
Er fährt zu einem Opel Händler und spricht dort mit dem Verkäufer.
Dieser teilt mit, das er in dieser Preisklasse kein Fahrzeug habe, jedoch der Meister sein Fahrzeug, was er sieben Jahre lang gefahren habe , gehegt und gepflegt habe verkaufen würde.
Der Wagen ist im Internetportal mobile.de eingestellt und der Verkäufer druckt die Annonce aus.
Dort steht ein Opel Corsa, technisch und optisch sehr guter Zustand, Inspektion wurde gemacht.
Der Opel Verkäufer sagt, das der Meister im Urlaub sei, das Fahrzeug jedoch bei einem Kollegen, welcher bereits im Ruhestand ist, zu besichtigen sei. Er telefoniert auch sofort mit seinem Kollegen und sagt das Auto kann sofort besichtigt werden.
Also fährt der Interessent zu der Adresse, ein älterer Herr empfingt ihn und teilt mit, das er den Verkauf im Namen des sich im Urlaub befindlichen Kollegen vornemmen dürfe. Er führt den Interessenten zu dem Fahrzeug. Der PKW sieht wirklich sehr gepflegt aus. Jedoch findet der potentielle Käufer, einige Ihm seltsam vorkommende, Ablagerungen im Öl und Wasserbehälter und sprich den äteren Herren darauf an. Dieser sagt: „das ist kein Problem, das kommt vom Kurzstrecke fahren.“ Der interessent ruft einen Bekannten an, welcher sich mit KFZ auskennt und dieser rät, man solle mal schauen was für eine Motor verbaut sei. Am Heck des Fahrzeugs stand: 1,2 Liter 16V. Der Bekannte erklärt, diese Maschinen seinen nicht so gut. Darauf angesprochen entgegnt der ältere Herr: "das stimmt nicht was am Heck steht, der Wagen ist in Ordnung und Top gepflegt.„Davon ausgegangen, ein zuverlässiges Auto von einem Meister zu kaufen, wird der Kaufvertrag gemach und das Fahrzeug zu einem Preis von 3100 Euro gekauft.
Einige Tage später kommmen dem Käufer die o.a. Ablagerungen jedoch seltsam vor und der Wagen nahm auch nicht richtig Gas an.Er fährt zu dem Opel Haus. Dort trifft er auf einen Mecahniker, dem er miteilte das Fahrzeug von dem Meister gekauft zu haben. Er entgegnet: " Ich bin der Meister, der Verkäufer ist bei uns Geselle“.Das Fahrzeug wird überprüft, dabei komm heraus, das die Zylinderkopfdichtung defekt sei, und wahrscheinlich der Luftmassenmesser erneuert werden muss.
Der Käufer sprichtden Opel Händler erneut an, dieser entgegent, das das erste Gespräch falsch verstanden worden sei, der Meister habe das Auto für sich gekauft, technisch in Ordnung gebracht und sich dann aber ein anderes KFZ gekauft.
Der Käufer ruft den Vorbesitzer des Fahrzeuges an, welcher seltsamerweise gar nicht mit dem Verkäufer identisch ist und auch in einem ganz anderen Ort wohnt. Dieser sagte ,sie haben das Fahrzeug bei Ihrer Opel Filiale in Zahlung gegeben und sich ein Neues gekauft.
Welche Möglichkeiten gibt es zur Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe unter Berücksichtigung folgender Tatsachen:
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Hätte der Verkäufer, ein KFZ Mechaniker, bei der selbst durchgeführten Inspektion des Fahrzeuges nicht merken müssen, das etwas mit dem Öl, bzw Wasser nicht in Ordnung ist, wenn das sogar einem Laien auffällt?
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Ist es in rechtlich in Ordnung als beseres Verkaufsargument denGesellen zum Meister zu machen?
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wenn Ihm das hätte auffalllen müssen, kann man von arglistiger Täuschung sprechen?
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kann ein solches Fahreug mit der Bezeichnung technisch sehr guter Zustand Verkauft werden, ist die Eigenschaft in diesem Falle vorhanden?
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Sind die Verhaltensweisen des Opel Verkäufers im Hinblick auf die Kaufhistorie des Fahrzeuges rechtlich in Ordnung?
Für Ihre Bemühungen danke ich Im Vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
Peavey33