Hallo zusammen,
ich möchte einen Gerbauchtwagen bei einen Vertragshändler Kaufen.
Situation:
Da ich nur einmal den weg fahren möchte, schickt mir der Händler den Kaufvertrag per Fax zu.
Ich werde das Fahrzeug in Bar bezahlen und mit einer roten nummer abholen, nachdem ich es für gut befunden habe.
Nun hat der Händler die Bedingung gestellt das ich für die Aufbereitungs/Werkstatt kosten aufkommen muss wenn ich das Fahrzeug nicht kaufen möchte. Mit der Begründung das ihn dadurch ein Schaden ensteht, wenn ich das Fahrzeug nicht kaufe.
Meine Frage ist, kann der Händler so verfahren? Und wie kann ich mich absichern außer den Kaufvertrag genau zu studieren?
Zur Info, es ist ein Großer VW/Audi/Skoda/Seat
-Vertragshändler, der Wagen ist checkheft gepflegt und bekommt 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie.
Danke