Hallo zusammen,
ich möchte einen Gerbauchtwagen bei einen Vertragshändler
Kaufen.
Situation:
Da ich nur einmal den weg fahren möchte, schickt mir der
Händler den Kaufvertrag per Fax zu.
Damit Du den schon mal genau studieren kannst, nehme ich an.
Ich werde das Fahrzeug in Bar bezahlen und mit einer roten
nummer abholen, nachdem ich es für gut befunden habe.
Nun hat der Händler die Bedingung gestellt das ich für die
Aufbereitungs/Werkstatt kosten aufkommen muss wenn ich das
Fahrzeug nicht kaufen möchte. Mit der Begründung das ihn
dadurch ein Schaden ensteht, wenn ich das Fahrzeug nicht
kaufe.
Weil er das Fahrzeug nämlich sonst - tja, was eigentlich? Ungesehen in die Schrottpresse gibt???
Das ist unredlich. Ein seriöser Händler checkt das Fahrzeug und bereitet es auf. Das ist im Verkaufspreis enthalten.
Du sollst nun dafür, dass Du Dir den Wagen angucken kannst, diese Kosten übernehmen?
Meine Frage ist, kann der Händler so verfahren?
Im Prinzip: Ja.
Rein rechtlich würdest Du dem Händler sagen:
„Bitte reinige das Fahrzeug für mich und lass es für mich prüfen. Ich zahle dann auch die anfallenden Kosten.“
Das kann der fordern. Er kann auch fordern, dass Du vor Eintritt in seine heiligen Hallen 250€ Eintritssgeld zu bezahlen hast.
Nur drauf einlassen würde ich mich nicht!!!
Und wie kann
ich mich absichern außer den Kaufvertrag genau zu studieren?
Wenn Du einverstanden bist, dass er das Fahrzeug extra nur für Dich checkt und aufbereitet, dann kann er dafür auch bei Nichtabnahme ein Entgelt verlangen, wenn das vorher so vereinbart wurde.
Zur Info, es ist ein Großer VW/Audi/Skoda/Seat
-Vertragshändler, der Wagen ist checkheft gepflegt und bekommt
1 Jahr Gebrauchtwagengarantie.
Ich vermute, dass das Auto eigentlich ungeprüft und ungepflegt an einen Gebrauchtwagenexporteur gehen soll. Nun will der Händler nur dann weiteres Geld in den Wagen investieren, wenn er ihn an dich verkaufen wird.