Hallo!
Lt.Rechtssprechung ist ein GW-Händler lediglich verpflichtet anzugeben, ob es sich um ein EU-Fahrzeug oder einen ehemaligen Mietwagen handelt.
Nur allein die Tatsache, dass es sich ursprünglich ein Polizeifahrzeug war - welches offenbar auch ordnungsgemäß und ohne einschränkgende Gebrauchsspuren bzw. technische Einschränkungen zurückgerüstet wurde, ist kein Mangel an der Sache. Auch wenn man der Meinung ist, dass dieses Fahrzeug evtl. besonders schlecht oder mit hohem Verschleiß gefahren wurde, kann einem das bei jedem anderen GW acch wiederfahren. Keiner weiß, wie der Vorbesitzer damit umgegangen ist.
Wenn es sich z.B. auch um eine Zivil-Streife handelte, ist das Einsatzgebiet ja auch erheblich harmloser, als man denkt.
Also - nicht zu viele Sorgen um den Zustand des Fahrzeuges machen und rein rechtlich mache ich wenig Hoffnung eine Geldrückerstattung zu bekommen oder das Fahrzeug zurück geben zu können…
VG