Gebrauchtwagenkaufbetrug?

Hallo ich habe da folgendes problem.
Ich habe mir ende 2011 ein passat vom VW Autohaus gekauft. Der Händler hatt mir aber verheimlicht das es sich dabei um ein Sonderfahrzeug handelt.( Polizei o.a.)

Habe ich irgendwelche möglichkeiten in bezug auf kaufrücktritt, Gelderstattung oder ähnliches?

Danke für eure Mühe

Hallo!

Lt.Rechtssprechung ist ein GW-Händler lediglich verpflichtet anzugeben, ob es sich um ein EU-Fahrzeug oder einen ehemaligen Mietwagen handelt.

Nur allein die Tatsache, dass es sich ursprünglich ein Polizeifahrzeug war - welches offenbar auch ordnungsgemäß und ohne einschränkgende Gebrauchsspuren bzw. technische Einschränkungen zurückgerüstet wurde, ist kein Mangel an der Sache. Auch wenn man der Meinung ist, dass dieses Fahrzeug evtl. besonders schlecht oder mit hohem Verschleiß gefahren wurde, kann einem das bei jedem anderen GW acch wiederfahren. Keiner weiß, wie der Vorbesitzer damit umgegangen ist.

Wenn es sich z.B. auch um eine Zivil-Streife handelte, ist das Einsatzgebiet ja auch erheblich harmloser, als man denkt.

Also - nicht zu viele Sorgen um den Zustand des Fahrzeuges machen und rein rechtlich mache ich wenig Hoffnung eine Geldrückerstattung zu bekommen oder das Fahrzeug zurück geben zu können…

VG

Hallo,
diese Frage wirdsicherlich kompetent in einem anderen Arbeitskreis beantwortet. Für technische Probleme kann ich Hilfestellung geben aber leider nicht für juristische.

Gruß

Reiner Schulz

Hallo ,

habe ich noch nicht gehabt, dieses Problem.
Ich denke, der Preis war dementsprechend tief und preiswert, wenn es ein ausrangierter Streifenwagen war.
Aber ich denke , wenn esein Fahrzeug aus der Kriminalpolizei zB war, dann ist es doch garnicht so schlimm mit vorangegangenenen Nutzung.
Aber ob es erwähnt werden muß, weiß ich nur von Fahrschule Mietwagen Unfall.
LG Sven