Hallo
ab wann gilt eine Beule oder eine Schramme als Unfallschaden und muss beim Kauf oder Verkauf mit angegeben werden? Gibt es Irgendwelche Maßen z.B. ab 10cm?
Gruß Florian
Hi,
eine Regelung bezüglich der Grösse gibt es nicht und wäre auch unsinnig. Demnach müsste z.B. ein Lackkratzer mit 10cm als Unfallschaden genannt werden, ein 5cm grosses Loch im Kotflügel jedoch nicht 
Eine klare Definition gibt es m.E. nicht.
Ob im jeweiligen Fall ein Sachmangel vorliegt ist im Einzelfall zu beurteilen. Einen Unfall definiert man in der Regel:
Ein Unfall liegt vor, wenn ein plötzlich von außen unfreiwillig auf einen Gegenstand oder ein Lebewesen einwirkendes Ereignis einen Schaden an Leben, Leib oder Sache hervorruft.
Nach dieser Definition ist schon ein Parkrempler ein Unfall. Ensteht hierdurch jedoch lediglich eine Lackschramme, so kann man nach üblicher Rechtsprechung nicht von einem Unfallwagen ausgehen.
Gruss Jakob
deine frage ist unklar in diesem zusammenhang–bei kauf oder verkauf eines autos wird immer gefragt:gibt es schäden–und da sollte alles angeführt werden,auch kratzer im lack,kleine beulen und ausbesserungen.