Gebrauchtwagenverkauf

Hallo,

beim Verkauf eines Gebrauchtwagens hat man ja grundsätzlich die Möglichkeit, das Fahrzeug vorher selbst abzumelden und vorrübergehend stillgelegt zu verkaufen, oder das Fahrzeug angemeldet zu lassen und dann den Verkauf bei der Zulassungsbehörde und der Versicherung anzuzeigen.

Die erste Variante dürfte den Verkaufspreis mindern, außerdem darf das Fahrzeug dann nicht an öffentlichen Straßen abgestellt werden.

Wie sieht es nun mit der zweiten Variante aus? Bin ich durch die Anzeige des Verkaufs bei der Zulassungsbehörde auf der sicheren Seite, selbst wenn der Käufer das Auto nicht ummeldet?

Was bringt die vertragliche Verpflichtung des Käufers, das Auto umzumelden?

Danke schonmal.

Wie sieht es nun mit der zweiten Variante aus? Bin ich durch
die Anzeige des Verkaufs bei der Zulassungsbehörde auf der
sicheren Seite, selbst wenn der Käufer das Auto nicht
ummeldet?

Nein. Die Zulassungsbehörde registriert den Verkauf zunächst und kann dann ein Verfahren einleiten, wenn das Fahrzeug nicht auf den neuen Besitzer umgemeldet wird. Sowohl Kfz-Steuer als auch Versicherung laufen weiter auf den alten Besitzer. Die Zulassungsstelle wird den Käufer aber nur zur Ummeldung auffordern und ein Bußgeld androhen.( ich war selbst betroffen ).

Was bringt die vertragliche Verpflichtung des Käufers, das
Auto umzumelden?

Ich habe das so gemacht, dass ich vom Käufer einen Geldbetrag als Pfand einbehalten habe. Da er das Fahrzeug innerhalb der Frist umgemeldet hat, habe ich ihm das Pfand zurück erstattet.
Damit kann man reinfallen, wenn das Auto ins Ausland geht. Außer das Pfand ist so haoch, dass es abschreckt.
Die sicherste Variante ist aber weiterhin die Übergabe des abgemeldeten Autos.

Hallo,

Wie sieht es nun mit der zweiten Variante aus? Bin ich durch
die Anzeige des Verkaufs bei der Zulassungsbehörde auf der
sicheren Seite, selbst wenn der Käufer das Auto nicht
ummeldet?

NEIN!!!

Was bringt die vertragliche Verpflichtung des Käufers, das
Auto umzumelden?

NICHTS!!!
Zumindest nicht in der Praxis.

Beste Grüße
Guido

Dann frage ich mich, wie es in der Praxis läuft? Die bisherigen Autokäufe die ich mitbekommen habe (Freunde, Verwandte) liefen immer so, dass der Wagen noch angemeldet war. Dann ist die Menschheit wohl doch besser als ihr Ruf :wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wie sieht es nun mit der zweiten Variante aus? Bin ich durch
die Anzeige des Verkaufs bei der Zulassungsbehörde auf der
sicheren Seite, selbst wenn der Käufer das Auto nicht
ummeldet?

Nein. Die Zulassungsbehörde registriert den Verkauf zunächst
und kann dann ein Verfahren einleiten, wenn das Fahrzeug nicht
auf den neuen Besitzer umgemeldet wird. Sowohl Kfz-Steuer als
auch Versicherung laufen weiter auf den alten Besitzer. Die
Zulassungsstelle wird den Käufer aber nur zur Ummeldung
auffordern und ein Bußgeld androhen.( ich war selbst betroffen
).

Da steht hier aber was ganz anderes:

http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kauf_leasing_miete/…

„Die Steuerpflicht des Veräußerers endet mit dem Eingang der verkehrsrechtlich vorgeschriebenen Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsbehörde auch dann, wenn der Erwerber dieses Fahrzeug nicht ummeldet.“

Die Versicherungsprämien fallen allerdings nicht unter diese Regelung.

Hallo,

Da steht hier aber was ganz anderes:

http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kauf_leasing_miete/…

„Die Steuerpflicht des Veräußerers endet mit dem Eingang der
verkehrsrechtlich vorgeschriebenen Veräußerungsanzeige bei der
Zulassungsbehörde auch dann, wenn der Erwerber dieses Fahrzeug
nicht ummeldet.“

Die Versicherungsprämien fallen allerdings nicht unter diese
Regelung.

Soweit zur Theorie. Und nun zur Praxis: Der eingetragene Halter zahlt erst mal die Steuern und Versicherungsbeträge. Willst Du den Käufer wegen ein paar Hundert Euro verklagen und damit das Risiko eingehen, dass Du gar nichts bekommst und auch noch auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleibst?

Beste Grüße
Guido

Hallo,

Dann frage ich mich, wie es in der Praxis läuft? Die
bisherigen Autokäufe die ich mitbekommen habe (Freunde,
Verwandte) liefen immer so, dass der Wagen noch angemeldet
war. Dann ist die Menschheit wohl doch besser als ihr Ruf :wink:

Natürlich, meistens geht es ja auch gut. Aber: Wenn nicht, dann hat man Ärger und Kosten.
Es gibt nur eine Möglichkeit, dieses zu umgehen: Vor dem Verkauf außer Betrieb setzen!
Frag einfach mal bei Deiner Zulassungsstelle an, wie oft es Probleme gibt. Das ist in den Ämtern leider immer noch an der Tagesordnung, weil es immer noch Leute gibt, die meinen, schlau zu sein.

Beste Grüße
Guido

Soweit zur Theorie. Und nun zur Praxis: Der eingetragene
Halter zahlt erst mal die Steuern und Versicherungsbeträge.
Willst Du den Käufer wegen ein paar Hundert Euro verklagen und
damit das Risiko eingehen, dass Du gar nichts bekommst und
auch noch auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleibst?

Wenn der Käufer ausfindig gemacht werden kann, dürfte es wohl kein Problem sein das Geld wiederzubekommen. Die Rechtslage ist doch eindeutig.

Aber natürlich hast Du Recht, lieber vermeidet man einen solchen Fall.

Nur wird sich ein stillgelegtes Auto eben nicht so gut verkaufen, weil Mehraufwand für den Käufer (rote Nummernschilder). Eine vorzeitige Probefahrt ist auch nicht möglich.

Moin,

es gibt ja auch noch die Alternative den Wagen für Probefahrten zunächst angemeldet zu lassen und erst später abzumelden oder, sofern der Wagen im gleichen Zulassungsbezirk verbleibt, gemeinsam umzumelden.
Ich selbst würde natürlich auch keinen Wagen kaufen den ich nicht probefahren konnte. Andererseits habe auch ich schon schlechte Erfahrungen machen müssen, da die Ummeldung eben trotz Vertrag nicht erfolgte.
Wenn mir der Käufer bekannt ist oder ich ihn als vertrauenswürdig einschätze (und ich bin wirklich skeptisch) dann ok.
Manche Käufer sind da erfinderisch. Kannst Du die Echtheit eines ausländische Passes überprüfen? Ich nicht. Und eine Meldebestätigung haben die meist auch nicht in der Tasche.
Und solange man sich nicht an den Käufer wenden kann (weil unbekannt), hält man sich an Dich.
Jedes Knöllchen bekommst Du solange und darfst den Behörden jedesmal von vorn erklären das Du den Wagen verkauft hast.
Am nächsten Tag wird Dein Auto als Fluchtfahrzeug beim Banküberfall genutzt und Du hast kein Alibi (kein Scherz, sowas ist wirklich schon passiert). Ich selbst hatte schon einmal ähnlichen Ärger (das war eine Variante die ich selbst noch nicht kannte). Plötzlich schauen Dich die Kollegen und Nachbarn schräg an und überlegen natürlich: War es es doch?
Willst Du Dir das antun?
Ich halte es übrigens auch noch so:
Der Käufer kommt ja selten zu Fuss. Also notiere ich mir immer, auch wenn das Auto abgemeldet ist, das Kennzeichen des Fahrzeugs mit dem der Käufer kommt. Dann hat man wenigstens im Zweifel einen kleinen Anhaltspunkt.
Und wer die Dinge erlebt hat wie ich, der wird niemals zu anderer Vorgehensweise raten.

Gruss Jakob

Auch hallo,

aus der Steuerpflicht kommst Du raus, indem Du den Verkauf bei der Zul-Stelle anzeigst, am besten mit einer Kopie des Kaufvertrages (vom Erwerber solltest Du die zutreffende Anschrift und die Pers-Ausweis-Nr. haben).

Die Kfz-Haftpflicht geht mit dem Kauf auf den Erwerber über, für den laufenden Beitrag haften Käufer UND Verkäufer, ein Kdg-Recht hat der Verkäufer nicht. Es ist trotzdem recht einfach… nimm folgenden Passus in den Kaufvertrag auf:

„Erklärung des Käufers gegenüber dem Kfz-Versicherer: ich kündige den auf mich übergegangenen Versicherungsvertrag mit Frist von 2 Werktagen ab Kaufdatum.“

Diese Kündigung des Erwerbers nimmt Dein Versicherer an, storniert den Vertrag und sendet eine Anzeige an die Zul-Stelle… sollte der Käufer nicht ummelden, würde nach dem Fz gefahndet und schließlich stillgelegt. Wenn Du einen „ordentlichen“ Kaufvertrag hast, ist für Dich alles bestens. Lediglich Knöllchen könnten noch zu Deinen Lasten gehen, glaube ich, aber bei 2 Tagen ist das Risiko wohl nicht wirklich groß.

Viel Erfolg + Gruß, M

soweit zur Theorie …
… zur Praxis wurde ja schon alles geschrieben.
Was noch fehlt ist auch nur ein Grund, warum man das Risiko eingehen sollte, herauszufinden, ob man im Ernstfall nur Recht hat oder auch wirklich Recht bekommt, und zu welchem Preis.

Beste Grüße
Guido

Auch hallo,

aus der Steuerpflicht kommst Du raus, indem Du den Verkauf bei
der Zul-Stelle anzeigst, am besten mit einer Kopie des
Kaufvertrages (vom Erwerber solltest Du die zutreffende
Anschrift und die Pers-Ausweis-Nr. haben).

Das ist klar. Aber ich habe das so verstanden, dass falls der Käufer nicht aufzufinden ist, dauert es ein Jahr bis der Wagen zwangsstillgelegt wird. Bis dahin zahle ich die Steuern, auch wenn ich sie vom Käufer zurückfordern könnte. Aber wenn er weg ist ist er weg…

Die Kfz-Haftpflicht geht mit dem Kauf auf den Erwerber über,
für den laufenden Beitrag haften Käufer UND Verkäufer, ein
Kdg-Recht hat der Verkäufer nicht. Es ist trotzdem recht
einfach… nimm folgenden Passus in den Kaufvertrag auf:

„Erklärung des Käufers gegenüber dem Kfz-Versicherer: ich
kündige den auf mich übergegangenen Versicherungsvertrag mit
Frist von 2 Werktagen ab Kaufdatum.“

Diese Kündigung des Erwerbers nimmt Dein Versicherer an,
storniert den Vertrag und sendet eine Anzeige an die
Zul-Stelle… sollte der Käufer nicht ummelden, würde nach dem
Fz gefahndet und schließlich stillgelegt. Wenn Du einen
„ordentlichen“ Kaufvertrag hast, ist für Dich alles bestens.
Lediglich Knöllchen könnten noch zu Deinen Lasten gehen,
glaube ich, aber bei 2 Tagen ist das Risiko wohl nicht
wirklich groß.

Das ist ein guter Tipp. Durch den Hinweis des Versicherers wird der Stillegungsakt dann sofort ausgeführt, richtig?

Was noch fehlt ist auch nur ein Grund, warum man das Risiko
eingehen sollte

Nun ja, im Prinzip hast Du Recht. Aber wenn man ALLE Lebensrisiken ausschließen (unmöglich) oder soweit als möglich vermeiden will, nimmt man besser gar nicht am Straßenverkehr teil, nicht wahr?!

Grüße, M

Das ist klar. Aber ich habe das so verstanden, dass falls der
Käufer nicht aufzufinden ist, dauert es ein Jahr bis der Wagen
zwangsstillgelegt wird. Bis dahin zahle ich die Steuern, auch
wenn ich sie vom Käufer zurückfordern könnte. Aber wenn er weg
ist ist er weg…

Da bin ich kein Experte, habe aber ebenfalls gehört, dass das so sein soll, daher Plan B (s. u.)

Durch den Hinweis des Versicherers
wird der Stillegungsakt dann sofort ausgeführt, richtig?

Genau das ist der „Trick“: durch die Kdg des Käufers wird die Vers. beendet und das Fz wird per sofort stillgelegt. Insofern Risiko annähernd 0.

Grüße, M

Moin,

nun, die Risiken beim Verkauf des Autos sind aber landläufig bekannt und andererseits aber auch vermeidbar.
Es ist ja alles richtig was Du schreibst. Die Probleme fangen aber dann an, sofern man den Käufer nicht dingfest machen kann.
Gibt der Käufer einen falschen Namen an oder stimmt die angegebene Adresse nicht, so bekommt man Probleme. Die Steuerpflicht endet, ja. Nur sofern das Auto nicht um- oder abgemeldet wird besteht sie weiter. Zwar eigentlich für den Käufer, aber solange man den nich ranbekommt halten sich die Behörden weiterhin an den letzten bekannten Halter, also den Verkäufer.

Gruss Jakob

Hallo noch mal,

Genau das ist der „Trick“: durch die Kdg des Käufers wird die
Vers. beendet und das Fz wird per sofort stillgelegt. Insofern
Risiko annähernd 0.

Fragt doch einfach mal bei Euren Zulassungsstellen an, wie schnell bei denen „sofort“ ist.
Wer glaubt, dass die in solchen Fällen wirklich sofort das Fzg. zwangsstilllegen, der irrt gewaltig.
Soviel auch zum Thema „Risiko annährend 0“

Beste Grüße
Guido

Fragt doch einfach mal bei Euren Zulassungsstellen an, wie
schnell bei denen „sofort“ ist.

Anzeige geht raus, neuer Halter wird angeschrieben und Polizei wird informiert. Meist eine Sache von Tagen. Da nach Beendigung der Nachhaftung des Versicherers ein Geschädigter über die Amtshaftung ggf auch den Staat in Anspruch nehmen könnte, bleibt so was selten liegen. Auch meine Erfahrung ist: das geht fix.

Wer glaubt, dass die in solchen Fällen wirklich sofort das
Fzg. zwangsstilllegen, der irrt gewaltig.

Jetzt bin ich aber gespannt… Du hast bestimmt Deine örtliche Zulassungsstelle befragt (oder hast dort einen guten Bekannten) und kannst uns die durchschnittliche Bearbeitungszeit nennen, oder?

Grüße, M

Hallo noch mal,

Jetzt bin ich aber gespannt… Du hast bestimmt Deine örtliche
Zulassungsstelle befragt (oder hast dort einen guten
Bekannten) und kannst uns die durchschnittliche
Bearbeitungszeit nennen, oder?

Klar kenne ich dort Leute, ich bin ja schließlich täglich dort :wink:
Eine durchschnittliche Bearbeitungszeit zu nennen ist sicherlich unmöglich. Wenn ich aber bedenke, wie viele Zwangssachen dort auf den Tisch kommen, da kann das schon mal dauern, bis alles abgearbeitet ist.

Wenn ich dann noch bedenke, dass die Versicherer auch erst mal ihre täglichen Stapel abarbeiten müssen, dann möchte ich hier nicht von ein paar Tagen, erst Recht nicht von sofort reden.

Beste Grüße
Guido