Gebrauchtwagenverkauf

Hallo,
ich habe gestern meinen 11 Jahre alten PKW privat verkauft mit einem Mustervertrag von Mobile.de. Während der Probefahrt ging er Wagen einmal aus, was den Käufer und mich wunderte, jedoch wollte der Käufer den Wagen haben. Ich habe alle Reparaturnachweise und ein das Scheckheft nachgewiesen. Weiterhin ist der Wagen einen Tag zuvor über den TÜV gekommen.
In dem Mustervertrag wird die Gewährleistung ausgechlossen. Ich habe ledigleich angekreuzt, dass der Wagen kein Unfallwagen sei und auch keine sonstigen Beschädigungen aufweist.

Der Käufer unterschrieb den Vertrag und nahm den Wagen mit nach Hause. Auf dem Weg ging der Wagen lt. Angabe des Verkäufers sieben Mal aus. Diese Probleme hatte ich zuvor nicht bis auf das eine Mal bei der Probefahrt. Aber da dachten der Käufer und ich, der Käufer hätte den Wagen an der Ampel abgewürgt, denn dies passierte beim Anfahren.
Der Wagen fuhr immer einwandfrei. Alle Reparaturen die notwendig waren während meines Besitzes sind durchgeführt worden und nachgewiesen.
Mir tut es richtig leid, dass der Verkäufer nun diese Probleme hatte. Er denkt bestimmt, ich hätte ihn hereingelegt. Das habe ich aber nicht. Kann er nun rechtlich gegen mich vorgehen?

Vielen Dank.

Hallo,
der Käufer kann immer rechtlich vorgehen, nur wird er nur Erfolg haben wenn er Dir nachweist, dass Du diesen Fehler bewusst verschwiegen hast, eas ja nicht der Fall ist. Mit dem Ausschluss jeglicher Gewährleistung bist Du aus der Runde raus. Wenn ein Auto laufend ausgeht ist es meistens auch nur ein kleines Problem und nicht so teuer.Wenn der Käufer Dich nicht runtergehandelt hat kannst Du Dir ja immer noch überlegen ob Du Dich an der Reparatur beteiligt. Hat er dagegen den Preis gedrückt würde ich das nicht tun. Rechtlich bist Du sicher.

Gruss

W.A.

Hallo,

hatte. Er denkt bestimmt, ich hätte ihn hereingelegt. Das habe
ich aber nicht. Kann er nun rechtlich gegen mich vorgehen?

sofern dem Verkäufer der Defekt nicht bekannt war und dieser diesen arglistig verschwiegen hat, was der Käufer zu beweisen hätte, bestehen keinerlei Ansprüche.

Gruß

S.J.

Hallo!
Du bist nur verpflichtet den Käufer über dir bekannte Mängel aufzuklären.
Wenn dir der Mangel nicht bekannt war, hast du nichts zu befürchten. Dass so ein Mangel genau am Tag der Übergabe auftritt ist allerdings schon komisch und kann im Zweifelsfall zumindest zu Streit führen.
viele Grüße