Hallo,
ich habe gestern meinen 11 Jahre alten PKW privat verkauft mit einem Mustervertrag von Mobile.de. Während der Probefahrt ging er Wagen einmal aus, was den Käufer und mich wunderte, jedoch wollte der Käufer den Wagen haben. Ich habe alle Reparaturnachweise und ein das Scheckheft nachgewiesen. Weiterhin ist der Wagen einen Tag zuvor über den TÜV gekommen.
In dem Mustervertrag wird die Gewährleistung ausgechlossen. Ich habe ledigleich angekreuzt, dass der Wagen kein Unfallwagen sei und auch keine sonstigen Beschädigungen aufweist.
Der Käufer unterschrieb den Vertrag und nahm den Wagen mit nach Hause. Auf dem Weg ging der Wagen lt. Angabe des Verkäufers sieben Mal aus. Diese Probleme hatte ich zuvor nicht bis auf das eine Mal bei der Probefahrt. Aber da dachten der Käufer und ich, der Käufer hätte den Wagen an der Ampel abgewürgt, denn dies passierte beim Anfahren.
Der Wagen fuhr immer einwandfrei. Alle Reparaturen die notwendig waren während meines Besitzes sind durchgeführt worden und nachgewiesen.
Mir tut es richtig leid, dass der Verkäufer nun diese Probleme hatte. Er denkt bestimmt, ich hätte ihn hereingelegt. Das habe ich aber nicht. Kann er nun rechtlich gegen mich vorgehen?
Vielen Dank.