Hallo,
wie wickelt man am sichersten eine Gebrauchtwagentransaktion ab, wenn der Käufer von weiter weg angereist kommt, und nur Samstag Zeit hat? Er wollte gerne überweisen, aber ich kann ja nicht alles (Auto Brief etc )aushändigen ohne Gegenleistung.
Was wäre hier ein sicheres Vorgehen??
Und reicht es, wenn ich dann Veräußerungsanzeigen mit Uhrzeit und Datum an Versicherung und Finanzamt schicke?
Vielen Dank für die Hilfe!
peewee
Hallo!
A) Barzahlung
B) Überweisung und eingeschriebener Postversand des Briefs hinterher.
Gruß
Jogi
Hallo ms.peewee
Hallo,
wie wickelt man am sichersten eine Gebrauchtwagentransaktion
ab, wenn der Käufer von weiter weg angereist kommt, und nur
Samstag Zeit hat? Er wollte gerne überweisen, aber ich kann ja
nicht alles (Auto Brief etc )aushändigen ohne Gegenleistung.
Was wäre hier ein sicheres Vorgehen??
Cash gegen Auto - alles andere ist Mist. Ob nun Kaufen oder verkaufen - anders läuft es von Privat an Privat bei mir sonst nicht.
Wer weiß, denn, ob überwiesenes Geld auch rechtzeitig bei Dir auf dem Konto ankommt?
Und reicht es, wenn ich dann Veräußerungsanzeigen mit Uhrzeit
und Datum an Versicherung und Finanzamt schicke?
Ja - hatte aber auch noch nie Probleme beim Verkauf
222kpl
Hallo,
Und reicht es, wenn ich dann Veräußerungsanzeigen mit Uhrzeit
und Datum an Versicherung und Finanzamt schicke?
Ganz klare Sache: NEIN!!!
Man übergibt kein Auto, das noch zugelassen ist! Natürlich geht es meistens gut. Aber es gibt auch oft genug richtig Ärger. Da ist es auch völlig egal, was im Kaufvertrag steht. Hält sich der Käufer nicht dran, freut sich höchstens noch der Anwalt.
Beste Grüße
Guido
Wie wickelt man am sichersten eine Gebrauchtwagentransaktion
ab?
Das abgemeldete (!) Fahrzeug wird gegen Barzahlung (Geld prüfen lassen!) übergeben. Es wird ein Vertragsvordruck genommen, in dem man alle (!) bekannten Mängel aufführt und die Gewährleistung ausschließt.
Zudem erlaube man dem Käufer, mit selbst beigestellten Kurzzeitkennzeichen eine Probefahrt zusammen mit dem Verkäufer zu machen und erlaube, dass dabei auch eine Werkstatt zur Begutachtung des Fahrzeugs durch einen Fachmann auf Kosten des Käufers erfolgt.
Schlägt der Käufer diese Möglichkeiten aus, schreibe man das auch in den Kaufvertrag.