Gebrauchtwagenverkauf

Hallo,

wir haben unser Auto an einen Gebrauchtwagenhändler verkauft und stellen uns aus Neugierde nun folgende Frage.

Wenn der Händler das Auto wieder an eine Privatperson verkauft, muss er ja Mehrwertsteuer verlangen. Kann er diese irgendwie gegenrechnen? Oder geht das direkt ans Finanzamt.

Mal ein Beispiel:

Händler H kauft bei Privatperson P1 ein Auto für 15.000 EUR. H verkauft das Auto an Privatperson P2 für 17.850 EUR.
Hat H nun einen Gewinn von 2.850 EUR gemacht oder muss er die Steuern 100 Prozent abführen und hatte somit ein Nullgeschäft?

Hallo!

Weder noch. Der Gebrauchtwagenhändler nutzt die Differenzbesteuerung nach § 25a Abs. 2 UStG und führt Umsatzsteuer nur für den Differenzbetrag zwischen Ver- und Ankaufspreis ab.

Gruß
Wolfgang

Ah, interessant! Vielen Dank für deine schnelle Antwort!!