Gebrauchtwagenversicherung - wer zahlt?

Es wurde ein Gebrauchtwagen gekauft und eine Versciherung über 12 Monate abgeschlossen.
Nach 11 Monaten war das Auto in der Werkstatt und es wurde eine Fehlfunktion der Klimaanlage festgestellt. Der Schaden konnte jedoch laut Aussage der Werkstatt nicht weiter überprüft werden, da im Winter die Tempearturen zu niedrig sind, um die Klimaanlage vollständig zu überprüfen.
Weitere 3 Monate später wurde festgestellt, dass ein Schade in Höhe von knapp 500 Euro vorliegt.
Mittlerweile ist die Versicherung ausgelaufen, die weigert sich selbstverständlich, zu bezahlen, denn die Schadensmeldung hätte im Versciherungszeitraum kommen müssen - ist ja auch plausibel.

Als Nachweis, dass der Schaden schon bestand, existiert lediglich ein Vermerk auf der Rechnung „Klimaanlage - neuen Termin vereinbaren“ vom ersten Termin, der noch in der Versciherungszeit lag.

Gibt es eine rechtliche Pflicht für die Versciherung, zu bezahlen, oder kann man die unter Kategorie „Pech gehabt“ abhaken?

MfG,
SG

Es wurde ein Gebrauchtwagen gekauft und eine Versciherung über
12 Monate abgeschlossen.
Nach 11 Monaten war das Auto in der Werkstatt und es wurde
eine Fehlfunktion der Klimaanlage festgestellt. Der Schaden
konnte jedoch laut Aussage der Werkstatt nicht weiter
überprüft werden, da im Winter die Tempearturen zu niedrig
sind, um die Klimaanlage vollständig zu überprüfen.
Weitere 3 Monate später wurde festgestellt, dass ein Schade in
Höhe von knapp 500 Euro vorliegt.
Mittlerweile ist die Versicherung ausgelaufen, die weigert
sich selbstverständlich, zu bezahlen, denn die Schadensmeldung
hätte im Versciherungszeitraum kommen müssen - ist ja auch
plausibel.

m.W. muss die Schadensmeldung umgehend an den Versicherer erfolgen.
Nachträglich kann man nichts mehr geltend machen.

Als Nachweis, dass der Schaden schon bestand, existiert
lediglich ein Vermerk auf der Rechnung „Klimaanlage - neuen
Termin vereinbaren“ vom ersten Termin, der noch in der
Versciherungszeit lag.

Gibt es eine rechtliche Pflicht für die Versciherung, zu
bezahlen, oder kann man die unter Kategorie „Pech gehabt“
abhaken?

MfG,
SG

Grüße