Gebrauchwagenkauf

Wenn man einen Berauchtwagen bei einem Händler kauft, diesen dann nach 4 Wochen erst abholen darf, weil der Händlwer noch TÜV neu machen will, bei der Abholung auf der Heimreise fängt der Gebrauchtwagen plötzlich an zu kochen und man kann nur mit langen Pausen nach Hause fahren, zu Hause wird das Auto beim reparieren auf einen Wagenheber gestellt und plötzlich bricht die Bodenplatte des Autos zusammen,wegen Rost, diese Stelle sollte aber angeblich neu geschweißt sein, war sie auch aber nur punktiert- kann man rechtlich was gegen den Autohändler geltend machen?

es war natürlich sehr ungünstig, dass man den wagen selbst reparieren ließ (ist das erfolgt?), ohne dem verkäufer eine frist zur nacherfüllung gesetzt zu haben…
wurden gewisse vereinbarungen über die mängelrechte getroffen, insbes. solche, die zugunsten des käufers wirken ?

Der Händler wurde informiert über die Mängel wollte sich nochmal melden, hat es aber nicht getan. Ja er wurde repariert. Im Kaufvertrag stand Roststellen werden beseitigt, aber nicht wie - also zugunsten des Verkäufers- es wurde ja beseitigt aber wie?

Moin,

Wenn man einen Berauchtwagen

Also sowas habe ich noch nie gekauft :wink:
Aber in dem geschilderten Fall ist das offensichtlich ein klarer Fall eines Sachmangels. Einen Anwalt einzuschalten sollte sicher hilfreich sein.

Gruss Jakob

OT: Neuer TUEV ???
Hi,

TÜV neu machen will,
plötzlich bricht die Bodenplatte des Autos zusammen,wegen Rost, diese Stelle sollte aber angeblich neu geschweißt sein

und das Auto hat wirklich eine neue TUEV Plakette bekommen …
so komplett mit einem Pruefbericht, der dem Käufer auch schriftlich vorliegt?

Ich kenn das eigentlich nur so, dass bei derartigen Fahrzeugen der Pruefer mit dem Schraubendreher gerne mal die eine oder andere Stelle antestet … und dass es dann keinen neuen Aufkleber gibt …

Gruss
n.

wurde dem händler konkret dazu aufgefordert und ihm gelegenheit gegeben, etwaige mängel (ggf. innerhalb eines bestimmten zeitraums) zu beseitigen ?
wenn dem nicht so war und dennoch die mängel beseitigt wurden, dann sind mängelrechte grds. ausgeschlossen. etwas anderes könnte man nur dann erwägen, wenn der verkäufer die mängel arglistig verschwiegen hat, was äußerst selten nachweisbar ist.

Guten Tag,

ja das mit dem Schraubendreher kennt man, aber er hat wirklich neuen TÜV bekommen.
Naja der Händler meldet sich nun nicht mehr seitdem er weiß das das Auto kaputt ist.