Hi,
was passiert, wenn sich jemand auf meinem Grundstück ein Bein bricht oder in meinem Gartenteich ertrinkt? Werde ich dafür zur Kasse gebeten? Zahlt das irgendeine Versicherung? Der Garten ist übrigens eingezäunt.
Gruss Maren
Hi,
was passiert, wenn sich jemand auf meinem Grundstück ein Bein bricht oder in meinem Gartenteich ertrinkt? Werde ich dafür zur Kasse gebeten? Zahlt das irgendeine Versicherung? Der Garten ist übrigens eingezäunt.
Gruss Maren
Die Invaliditätsleistung oder sonstige unfallversicherbare Ereignisse ( Krankenhaustagegeld etc.) in jedem Fall die Unfallversicherung des Geschädigten, soweit er eine hat.
Geschieht der Unfall im Rahmen einer Berufstätigkeit, dann die Berufsgenossenschaft des Geschädigten.
Grundsätzlich gilt aber immer die Frage der Gefährdungshaftung.
Nach § 823 BGB ist jemand, der einem anderen einen Schaden vorsätzlich oder fahrlässig zufügt in voller Höhe unbegrenzt haftbar, bis der Schaden erstattet ist.
Grundsätzlich kann man sagen, wer einen Gartenteich hat, steht schon mit einem Bein im Gefängnis. Übertrieben, aber letztendlich war. Will damit sagen, dass du gut daran tust, den Teich zu umzäunen, da die Gefährdung deinerseits schon geringer und schadenmindernd angerechnet wird.
Aber ansonsten bist du für alle Schäden, die auf deinem Grundstück anderen zustoßen, voll haftpflichtig.
Kommt aber auch immer drauf an, wie der Richter es sieht und inwieweit derjenige dich verklagt. Gewöhnlicherweise sind bei mir nur Bekannte auf dem Grundstück.
Aber wie gesagt: Vater des Schadens ist immer die Klärung der Gefährdung. Wenn sie durch Abwehrmaßnahmen deinerseits hätten geringer sein können, so bist du schonmal schlecht im Bild und gut in der Haftung.
Die meisten Risiken hierzu kannst du über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Privathaftpflicht und Gewässerschadenhaftpflicht abdecken.
Aber dennoch musst du Gefahrminderung betreiben.
In diesem Sinne.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Marco,
Aber ansonsten bist du für alle Schäden,
die auf deinem Grundstück anderen
zustoßen, voll haftpflichtig.Kommt aber auch immer drauf an, wie der
Richter es sieht und inwieweit derjenige
dich verklagt. Gewöhnlicherweise sind bei
mir nur Bekannte auf dem Grundstück.
… heisst das, wenn sich z.B. ein Einbrecher in meinem Garten ein Bein bricht oder in den Gartenteich fällt, dann muss ich haften? Was haben Fremde auf meinem Grundstück zu suchen? *grübel*
Zauberm@us
Vom Prinzip her ja. Nur ist da wiederum die Frage, ob ihr den Einbrecher nicht wegen Hausfriedens- bzw. Landfriedensbruch anschwärzen könnt und er somit davon Abstand nehmen wird.
Und im übrigen steht da auch eine strafbare Handlung mit im Visier, denn immerhin war er unerlaubt auf eurem Grundstück und Schäden in Folge von strafbaren Handlungen beinhaltet nicht §823, denn hier setzt sich ja der Einbrecher fahrlässig einer Gefahr aus.
Aber normal könnte er es schon probieren, nur die Frage der Erfolgschance ist da gestellt.
Marco
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]