Gebruchtwagen, Vermittler,

Ich habe Ein Auto bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauf aber ich habe noch nicht die tüv bescheinigung bekommen und er ist der vermittler des autos. ich schulde ihm jetzt noch 250 €. meine frage ist jetzt: muss ich dem Autohändler jetzt das geld geben und darf er einfach so mein auto abholen bis ich ihm das geld gegeben habe?

Hallo Timo,
also das kommt jetzt sehr darauf an, was vertraglich vereinbart worden ist.(Kleingedrucktes lesen)
Da ich kein Anwalt bin, kann ich keine weitergehende Beratung durchführen.
Gruß, Mick

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