Gebuchte band verlangt auf einmal Mehrwertsteuer

Hallo zusammen,

angenommen eine Privatperson bucht eine Band für eine Abschlussfeier und es wurde vorab eine feste Gage abgesprochen. In der Rechnung sind nun aber zzgl. 19% Mwst. berechnet.
Dass dies bei gewerblichen Veranstaltungen dmöglich ist, ist bekannt, da der Veranstalter diese wieder an seine „Kunden“ weitergibt.
Ist dies allerdings im privaten Rahmen auch Rechtens?

Danke, benjamin

Hallo,

ich vestehe die Frage nicht - MwSt. ist nicht rechtens, sondern verpflichtend, es sei denn die Band wäre ein Gewerbe und hätte eine Befreiung für Kleingewerbe … somit MUSS die Band MwSt. abdrücken, ansonsten ist es Steuerhinteziehung, „Schwarzarbeit“ oder was auch immer.

Bei den Preisabsprachen muss man bei sowas immer nachfragen, ob Brutto oder Netto, aber die meisten Gagenabsprachen sind Netto, also dass, was die Künster eben bekommen, so zumindest meine Erfahrung.

Grüße

Hallo,

Bei den Preisabsprachen muss man bei sowas immer nachfragen,
ob Brutto oder Netto, aber die meisten Gagenabsprachen sind
Netto, also dass, was die Künster eben bekommen, so zumindest
meine Erfahrung.

Müßte ein Geschäftsmann einem Privatmann nicht immer einen Bruttopreis nennen? Ich frage: was kostet der Auftritt? Die sagen: 1000 Euro. Das sollte doch dann als Endpreis inkl. Mwst. gelten. von den 1000 Euro müßte die Band dann doch die 19% Mwst. abführen.

Grüße

Holygrail

Preisangabenverordnung §1
Hallo,

Bei den Preisabsprachen muss man bei sowas immer nachfragen,
ob Brutto oder Netto, aber die meisten Gagenabsprachen sind
Netto, also dass, was die Künster eben bekommen, so zumindest
meine Erfahrung.

Unsinn. Das ist gesetzlich klar geregelt: http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__1.html

Gruß

S.J.

Hallo,

gut zu wissen, also ich kenne es eben bei solchen sachen so, dass öfter Nettopreise genannt werden - aber OK mir wurde immer dazugesagt, dass es eben netto ist …

Grüße

gut zu wissen, also ich kenne es eben bei solchen sachen so,
dass öfter Nettopreise genannt werden - aber OK mir wurde
immer dazugesagt, dass es eben netto ist …

Ist es auch meistens, denn i.d.R. bucht ein Geschäftsmann (Kneipenbesitzer, Veranstalter etc.) die Bands, und unter Geschäftsleuten werden i.d.R. nur die Nettopreise genannt (weil man die Märchensteuer eh nur durchreicht und mit dem FA wieder gegenrechnet). Es wäre im Gegenteil sogar verwirrend, wenn mir ein Großhändler die Bruttopreise nennen würde.
Bei Endverbrauchern ist aber zwingend die Angabe der Märchensteuer vorgeschrieben, eigentlich hat die Band also einen Fehler gemacht bzw. hätte „zuzügl. Märchensteuer“ sagen müssen.

Hallo!

eigentlich hat die Band also
einen Fehler gemacht bzw. hätte „zuzügl. Märchensteuer“ sagen
müssen.

„Eigentlich“ ist gut, und so kommen wir dann auch zur Beantwortung der Frage: Geschuldet wird der Betrag, der vereinbart worden ist, also das, was die Band in der REchnung als Nettopreis angibt.

Danke ersteinmal für die Antworten!

Jetz hab ich bloß 3 Verschiedene Ansichten, bin ich nun verpflichtet die Mwst. zu zahlen oder nicht?

Zu dem die Band wäre verpflichtet diese auszuweisen:
Ich habe selbst einmal in einer kleinen Band gespielt, und für kleinere Auftritte mit wenigen hundert Euro verlangt keiner ne Steuer, da wäre der bürokratische Aufwand ja viel zu hoch, Steuererklärung ect.
Deshalb war ich der Meinung, es wäre für Bands auch nicht verpflichtend, bzw einfach nicht die Regel im privaten Rahmen.

Hallo,

Ich habe selbst einmal in einer kleinen Band gespielt, und für
kleinere Auftritte mit wenigen hundert Euro verlangt keiner ne
Steuer, da wäre der bürokratische Aufwand ja viel zu hoch,
Steuererklärung ect.

Mh, also ich weiß nicht ob es da wieder eine Sonderregelung gibt, aber das klingt für mich nach Steuerhinterziehung, insofern es nicht Freunde waren, die einem einen kleine „Unkostenerstattung“ zugesteckt haben.

Es gibt Studenten die machen für 100€ Nahhilfe im Monat ne Steuererklärung weil es gemeldet ist …

Lasse mich gern eines besseren belehren …

Grüße

Hallo,
die Antwort wurde schon gegeben, Beim Endverbraucher ist der Gesamtpreis, bzw. Endpreis im Angebot anzugeben. Braucht danach keiner zu kommen und zu sagen er hätte die Steuer vergessen. Ordnungsämter sind für die Preisüberwachung zuständig, da kann man sich das alles bestätigen lassen.
Gruß Günter

Hallo,

die Antwort wurde schon gegeben, Beim Endverbraucher ist der
Gesamtpreis, bzw. Endpreis im Angebot anzugeben. Braucht
danach keiner zu kommen und zu sagen er hätte die Steuer
vergessen. Ordnungsämter sind für die Preisüberwachung
zuständig, da kann man sich das alles bestätigen lassen.

Das ist unbestritten, in dem Posting ging es darum, dass überhaupt KEINE Steuer abgeführt wurde, unabhängig von dem, was dem Verbraucher mitgeteilt wurde, dies stand hier nicht mehr zur Debatte.

Grüße

Hallo Cancidas,
also jetzt muss ich auch noch mal was dazu sagen. Es nicht die Frage gestellt ob Steuer abgeführt wird, sondern auf den ausgemachten Preis soll jetzt noch Steuer bezahlt werden, das ist falsch. An Endverbraucher sind die Gesamtpreise anzugeben. Es muss auch die MwSt nicht extra ausgewiesen zu werden.
Gruß Günter