Gebuchter Urlaub nun Wehrdienst

Hallo,

Was passiert eigendlich wenn man in dem THW od. der Feuerwehr war (Wehrdienstersatz) und in diesem Zeitraum eine Reise gebucht hat. Jedoch stellt sich später heraus dass es durch veränderte Arbeitszeiten nicht mehr möglich ist seine 120 Stunden im Jahr beim THW abzuleisten.
Nun Kündigt man und wird zum Wehrdienst herangezogen.
Die Frage: der Urlaub beginnt ende Februar 2009 und dauert 12 Tage. das Problem ist die Bundeswehr würde schon ab 1. Januar 2009 einziehen.
Wer haftet nun für die Kosten, weil man ja zum Zeitraum der Buchung ofiziell noch im THW war und somit nicht wusste das man zur Bundeswehr muss.

Danke über jede Antwort

Hi.

Weil jeder die Möglichkeit hat sich gegen Unvorhergesehenes mit einer Reiserücktrittversicherung Schadlos zu halten wird die Konstellation und das wie oder warum niemanden ernsthaft interessieren. Genauso wie das bei einer Krankheit oder einem Todesfall in der Familie wäre wegen der/dem man nicht verreisen kann. HAFTEN kann muss und wird hier garkeiner. Und abschließend ist die Wehrplicht (wie man dem Wort schon anmerken kann) eine VERPFLICHTUNG dem Staat gegenüber die in Ersatzdienst gewandelt werden KANN (nichtmal muß) und somit fällt diese Sache unter Persönliches Pech.
Gruß

Hallo,

Weil jeder die Möglichkeit hat sich gegen Unvorhergesehenes
mit einer Reiserücktrittversicherung Schadlos zu halten wird
die Konstellation und das wie oder warum niemanden ernsthaft
interessieren.

dass eine Reiserücktrittsversicherung bei Einziehung zum Wehrdienst leistet wäre mir neu…

Ungeachtet dessen ist jeder selbst Schuld, wenn er bei drohender Einberufung Urlaub bucht.

Gruß

S.J.

dass eine Reiserücktrittsversicherung bei Einziehung zum
Wehrdienst leistet wäre mir neu…

Ja… mir auch. Und genau so wars auch gemeint: SELBER SCHULD und nicht daß das die Reiserücktritt ausgleicht.

GELL.

Gruß

Wer haftet nun für die Kosten, weil man ja zum Zeitraum der
Buchung ofiziell noch im THW war und somit nicht wusste das
man zur Bundeswehr muss.

Dafür haftet niemand. Die Reise kann nicht angetreten werden, da der Wehrdienst abgeleistet werden muss.
Das Wehrdienst oder Wehrersatzdienst geleistet werden muss ist kein Geheimnis und sollte für jeden Wehrpflichtigen als nicht zu umgehende Kostante in der Lebensplanung angesehen werden, sofern nichts gegenteiliges schriftlich festgehalten wurde. Wer das anders sieht ist bei etwaigen kosequenzen wie in diesem Fall selbst schuld.

Gruß Andreas

Es gibt auch Reiserücktrittsversicherungen die bei unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst zahlen.

ob dies in diesem speziellen Fall gezahlt werden würde ist eine andere Sache aber Pauschal sagen das eine Einberufung zum Wehrdienst nicht versicherbar ist ist falsch.

Gruß

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Hallo,

Es gibt auch Reiserücktrittsversicherungen die bei unerwartete
Einberufung zum Grundwehrdienst zahlen.

nenn uns doch mal eine Versicherung, die das anbietet. Zudem: Was ist „unerwartete Einberufung“? Die ist doch spätestens nach der erfolreichen Musterung absehbar und somit nicht mehr „unerwartet“.

ob dies in diesem speziellen Fall gezahlt werden würde ist
eine andere Sache aber Pauschal sagen das eine Einberufung zum
Wehrdienst nicht versicherbar ist ist falsch.

Na klar. Man kann alles versichern. Alles eine Frage des Risikos, also des Preises. Die üblichen Versicherungen decken dieses Risiko aber nicht ab.

Gruß

S.J.

nenn uns doch mal eine Versicherung, die das anbietet. Zudem:
Was ist „unerwartete Einberufung“? Die ist doch spätestens
nach der erfolreichen Musterung absehbar und somit nicht mehr
„unerwartet“.

http://mdt24.de/download/versicherungsbedingungen/VB… versichert unter anderem bei tui & alltours

http://www.hansemerkur.de/produkte/reiseversicherung…

hab ich jetzt gerade keine beispiele für aber versichert auch bei großen reiseveranstalltern.