Gebuchtes Hotelzimmer an Bekannte weitergeben

Guten Tag !

Könnt Ihr mir vielleicht helfen, Danke

Ich habe einen Gutschein für 1 Nächtigung für ein Wellnesshotel erhalten und auch bereits auf meinen Namen gebucht, jetzt kann ich leider die Reise nicht antreten, kann ich das gebuchte Zimmer an meinen Bekannten weitergeben, oder ist das für das Hotel ein Problem ? Im moment hat das Hotel Umbauzeit deshalb kann ich nicht nachfragen.
Danke

Liebe Grüße Petz

Hallo Petz,

grundsätzlich kann sich das Hotel die Gäste aussuchen, d.h. auch u.U. Deinen Ersatz-Gast ablehnen.

Da Du schon gebucht hast, müsstest Du u.U. sogar die Buchung bezahlen ohne, dass einer von euch sie in Anspruch nehmen kann.

ABER das ist sehr schwarz gemalt. Wenn keine besonderen Gründe gegen den Ersatzgast sprechen, wird das Hotel schon den Wechsel akzeptieren.

Nur die Entscheidung liegt beim Hotel und nicht bei euch.

Dies alles ohne Paragraphen, nach einem Gespräch mit einer Hotelführerin.

Gruß Volker

Hi,

schriftlich beim Hotel anfragen. Die werden ja nicht ihr ganzes Management nach Hause schicken weil die gerade umbauen. Wenn keine Antwort, nach einer Woche nochmals Fragen UND mit dem Satz „sollte ich bis zum (2 Wochen Zeit geben) nichts anderweitiges von Ihnen hoeren, so gehe ich davon aus dass Sie stillschweigend akzeptieren wenn statt mir eine andere Person die Leistungen des Gutscheins in Anspruch nimmt“. oder so aehnlich. Dann kann keiner sagen „Wir haben aber von nichts gewusst“.

Gruss
K

Hallo,

Wenn keine Antwort, nach einer Woche nochmals Fragen UND mit
dem Satz „sollte ich bis zum (2 Wochen Zeit geben) nichts
anderweitiges von Ihnen hoeren, so gehe ich davon aus dass Sie
stillschweigend akzeptieren wenn statt mir eine andere Person
die Leistungen des Gutscheins in Anspruch nimmt“. oder so
aehnlich. Dann kann keiner sagen „Wir haben aber von nichts
gewusst“.

und Du meinst, das hätte irgend eine rechtliche Relevanz? Das Schweigen keine Willenserklärung darstellt, dürfte eigentlich hinreichend bekannt sein. Insofern sollte man, wenn man die juristische Seite nicht beurteilen kann, auf das Rechtsbrett verweisen oder die Finger von der Tastatur lassen.

Gruß

S.J.

3 Like

Hi,

wer lesen kann… ich habe geschrieben:

Dann kann keiner sagen „Wir haben aber von nichts gewusst“

Oder wo habe ich geschrieben „dann koennen die Dir rechtlich gar nichts und Du gewinnst jeden Prozess“?

Mehr als schriftlich nachfragen kann sie ja wohl nicht, oder? Und wenn sie keine Antwort bekommt muss sie halt kreativ werden. Wenn Du bei solchen Sachen immer schon gleich das BGB unter dem Arm hast kann ich auch nichts dafuer. Tut mir leid fuer Dich.

Gruss
K

Hallo,

wer lesen kann… ich habe geschrieben:

ich zumindest bin des Lesens mächtig.

Dann kann keiner sagen „Wir haben aber von nichts gewusst“

Und was genau soll das? Ob der Vertragspartner den anderen darüber informiert oder nicht, ist egal.

Oder wo habe ich geschrieben „dann koennen die Dir rechtlich
gar nichts und Du gewinnst jeden Prozess“?

Dann frage ich mich, was Du sonst damit zum Ausdruck bringen wolltest.

Mehr als schriftlich nachfragen kann sie ja wohl nicht, oder?

Na ja. Erst mal wurde hier im Forum gefragt und Du hast eine falsche, zumindest aber falsch zu verstehende Antwort gegeben.

Und wenn sie keine Antwort bekommt muss sie halt kreativ

Und mit welcher Kreativität genau kann man an der Rechtslage was ändern? Indem man den Vertragspartner vor vollendete Tatsachen stellt?

werden. Wenn Du bei solchen Sachen immer schon gleich das BGB
unter dem Arm hast kann ich auch nichts dafuer. Tut mir leid
fuer Dich.

Muss Dir nicht leid tun. Sinn und Zweck der Anfrage war ganz sicher, Antworten hinsichtlich der Rechtslage zu bekommen und weniger den moralischen Aspekt zu erörtern. Was daran falsch sein kann auf die Rechtslage, dass Verträge zu halten sind, hinzuweisen, erschließt sich mir nicht. Auf das BGB habe ich im übrigen gar nicht hingewiesen, sondern auf die Grundsätze des Vertragsrechts.

Für Falsch halte ich es vielmehr, dem Fragesteller schlichtweg dumme Tipps zu geben und den Eindruck zu vermitteln, er wäre damit auf der sicheren Seite.

In der Endkonsequenz kann das von Dir angeregte Verhalten nämlich dazu führen, dass der Hotelgast vor der Herbergstür abgewiesen wird, weil er mit dem Hotel keinen Vertrag geschlossen hat.

S.J.