Hallo,
wer lesen kann… ich habe geschrieben:
ich zumindest bin des Lesens mächtig.
Dann kann keiner sagen „Wir haben aber von nichts gewusst“
Und was genau soll das? Ob der Vertragspartner den anderen darüber informiert oder nicht, ist egal.
Oder wo habe ich geschrieben „dann koennen die Dir rechtlich
gar nichts und Du gewinnst jeden Prozess“?
Dann frage ich mich, was Du sonst damit zum Ausdruck bringen wolltest.
Mehr als schriftlich nachfragen kann sie ja wohl nicht, oder?
Na ja. Erst mal wurde hier im Forum gefragt und Du hast eine falsche, zumindest aber falsch zu verstehende Antwort gegeben.
Und wenn sie keine Antwort bekommt muss sie halt kreativ
Und mit welcher Kreativität genau kann man an der Rechtslage was ändern? Indem man den Vertragspartner vor vollendete Tatsachen stellt?
werden. Wenn Du bei solchen Sachen immer schon gleich das BGB
unter dem Arm hast kann ich auch nichts dafuer. Tut mir leid
fuer Dich.
Muss Dir nicht leid tun. Sinn und Zweck der Anfrage war ganz sicher, Antworten hinsichtlich der Rechtslage zu bekommen und weniger den moralischen Aspekt zu erörtern. Was daran falsch sein kann auf die Rechtslage, dass Verträge zu halten sind, hinzuweisen, erschließt sich mir nicht. Auf das BGB habe ich im übrigen gar nicht hingewiesen, sondern auf die Grundsätze des Vertragsrechts.
Für Falsch halte ich es vielmehr, dem Fragesteller schlichtweg dumme Tipps zu geben und den Eindruck zu vermitteln, er wäre damit auf der sicheren Seite.
In der Endkonsequenz kann das von Dir angeregte Verhalten nämlich dazu führen, dass der Hotelgast vor der Herbergstür abgewiesen wird, weil er mit dem Hotel keinen Vertrag geschlossen hat.
S.J.