Gebühr bei Auslandseinsatz der EC-Karte?

Hallo Experten,

nach 2 Wochen Urlaub in Dänemark und Schweden Ende Juli mit reichlich Einsatz meiner EC-Karte beim Bezahlen stellte ich mit Erstaunen fest, daß mir meine Bank für jeden Bezahlvorgang 1.02 € Gebühr berechnet hat.

Seit dem 01.07.02 ist eine EU-Verordnung in Kraft, laut der Zahlungen mit EC-Karten innerhalb der EU nicht mehr kosten dürfen als innerhalb des jeweiligen Heimatlandes (für mich: Deutschland). Dort berechnet die Bank keine Gebühren, also waren die „Auslandsgebühren“ illegal?

Auf manchen Internet-Seiten wird behauptet, die EU-Verordnung gelte nur für Euro-Länder (das würde bedeuten für Dk und S nicht), auf anderen wird die gesamte EU als Geltungsbereich erwähnt (was wiederum DK und S einschließen würde)???

Sollte die Auslandsgebühr unzulässig sein - wie kann man sich erfolgreich dagegen wehren?

Bin um jeden Rat dankbar,
Frank

Hallo!

Im Fernsehen hatten sie berichtet, daß wir in Deutschland Pech haben, weil mit „Gebühr im Heimatland“ die jeweils maximale gemeint ist, nicht die für den einzelnen geltende.
Insofern scheint mir 1 Euro noch mäßig zu sein, was vielleicht mit dem Muschebubuh zwischen EU und EU zusammenhängt.

Tschuess, Sven.

Hallo Experten,

nach 2 Wochen Urlaub in Dänemark und Schweden Ende Juli mit
reichlich Einsatz meiner EC-Karte beim Bezahlen stellte ich
mit Erstaunen fest, daß mir meine Bank für jeden Bezahlvorgang
1.02 € Gebühr berechnet hat.

Seit dem 01.07.02 ist eine EU-Verordnung in Kraft, laut der
Zahlungen mit EC-Karten innerhalb der EU nicht mehr kosten
dürfen als innerhalb des jeweiligen Heimatlandes (für mich:
Deutschland).

Stimmt.

Dort berechnet die Bank keine Gebühren, also

waren die „Auslandsgebühren“ illegal?

Tut sie das nicht? Dann geh mal mit der Karte eines anderen Kreditinstituts an den Automaten Deiner Bank oder hilfsweise mit Deiner Karte an den Automaten einer anderen Institutsgruppe,

Da werden innerhalb D-Lands Gebühren bis zu 5 EUR fällig (so zB kleine Raiffeisenbank in der Westpfalz für DiBa-Kunden).

Da Ganze bezieht sich alo nicht auf die Entgelte bei Abhebungen von Deinem eigenen Konto beim eigenen Kreditinstitut, sondern darauf, was die Bank im Ausland von anderen Bankkunden des selben Landes aber eines anderen Kreditinstitutes verlangen.

Dafür ist der eine Euro fast schon ein Sonderpreis.

Viele Grüße

Uwe

Auf manchen Internet-Seiten wird behauptet, die EU-Verordnung
gelte nur für Euro-Länder (das würde bedeuten für Dk und S
nicht), auf anderen wird die gesamte EU als Geltungsbereich
erwähnt (was wiederum DK und S einschließen würde)???

Gilt für die EU

Sollte die Auslandsgebühr unzulässig sein - wie kann man sich
erfolgreich dagegen wehren?

Bin um jeden Rat dankbar,
Frank

Dafür ist der eine Euro fast schon ein Sonderpreis.

hi,

genau, die 1822direkt berechnet auch 3,58 euro für den einsatz in griechenland (eurozone)…

gruss vom

showbee

offtopic 1822
Hi,

genau, die 1822direkt berechnet auch 3,58 euro für den einsatz
in griechenland (eurozone)…

gut, daß Du es erwähnst. Ich war immer in dem Glauben, daß die 1822 auch nur 5 DM (bzw. 2,56 Euro) nimmt, wie alle anderen Banken, bei denen ich bisher war. Und nun schau ich in den alten Auszug und sehe da auch die 3,58.

Was mir sagt, daß ich im kommenden Urlaub die andere Karte benutzen sollte, die mich tatsächlich nur 2,56 kostet.

Danke für den Hinweis und willkommen zuhause
Christian

nochmehr offtopic 1822
hi,

der 1,02 unterschied machte dann bei mir in einer woche also 3,06 euro aus… dafür bekommste nicht mal nen vernünftigen cocktail :wink:

dafür war es kein problem im maestro system… schlimm nur die dorfautomaten, die nur griechisch können, da muss man symbole raten machen …

gruss vom

braungebrannten showbee

Moin,

der 1,02 unterschied machte dann bei mir in einer woche also
3,06 euro aus… dafür bekommste nicht mal nen vernünftigen
cocktail :wink:

schon klar, aber warum sollte ich einer Bank - und dann auch noch der Konkurrenz - unnötig Geld in den Rachen werfen, wenn ich es ohne jeden Aufwand billiger haben kann. Gut, der Nachteil wäre, daß der geringere Betrag dann meinem Arbeitgeber zugute käme, aber vielleicht wird das ja bei den Gehaltsverhandlungen angerechnet. :wink:

Gruß
Christian