Gebühr bei Bausparvertrag noch zahlen ?

ich habe vor einiger zeit einen bausparvertrag abgeschlossen, allerdings nur 2 mal monatlich bespart.
jetzt schreibt mich die bausparkasse an ich solle die zahlung wieder aufnehmen.
wenn ich dies nicht möchte solle ich in jedem fall den rest der noch fälligen abschlussgebühr überweisen …

tatsache ist dass ich den bausparvertrag nicht mehr wollte wewegen ich aufgehört habe einzuzahlen.

hat die bausparkasse jetzt das recht die noch fällige gebühr ( etwa 200 € ) von mir einzufordern ?

Theoretisch hat die Bausparkasse das Recht dazu.
Praktisch ist es aber sogar so, dass die Raten, die von der Bausparkasse abgebucht wurden und nicht länger als 6 Wochen bezahlt wurden sogar noch zurückgeholt werden können.

In der Praxis fordert keine Bausparkasse die fehlende Abschlußgebühr ein. Der Vertrag wird irgendwann einfach aufgelöst.

Viele Grüße

Rolf Schilling