Hallo,
Leider habe ich keinen passenden Artikel gefunden so das ich hier mal eine reinhypothetische Frage stellen möchte.
Mal angenommen Person A kauft in einem Geschäft xy eine elektr.Ware. Der Hersteller der Ware gibt eine 10 Jährige Garantie auf diese.
Nach 7 Monaten ist die Ware defekt.
Person A geht nun zum Geschäft xy und möchte die Garantie in Anspruch nehmen.
Der inhaber des Geschäfts von xy allerdings möchte eine Bearbeitungsgebür in Höhe von 10euro für den Fall.
Begründung des Geschäfts xy:
Die elektr. Ware müsste vorher geprüft werden bevor diese versendet wird.
Einen Direktversand zum Hersteller, lehnt der Hersteller ab.
Ist diese Gebühr rechtmäßig?
(Es wird eine elekt. Ware in einem Wert um die 50 euro angenommen=
Grüße
Hallo,
Mal angenommen Person A kauft in einem Geschäft xy eine
elektr.Ware. Der Hersteller der Ware gibt eine 10 Jährige
Garantie auf diese.
Nach 7 Monaten ist die Ware defekt.
Person A geht nun zum Geschäft xy und möchte die Garantie in
Anspruch nehmen.
Der inhaber des Geschäfts von xy allerdings möchte eine
Bearbeitungsgebür in Höhe von 10euro für den Fall.
Begründung des Geschäfts xy:
Die elektr. Ware müsste vorher geprüft werden bevor diese
versendet wird.
Einen Direktversand zum Hersteller, lehnt der Hersteller ab.
Ist diese Gebühr rechtmäßig?
grundsätzlich ist niemand verpflichtet eine Garantie zu gewähren. Daher gibt es faktisch auch keinerlei gesetzliche Regelungen hierzu. Demnach können die Bedingungen der Garantie frei vereinbart werden. Denkbar wäre also, dass eine solche Gebühr Teil der Vereinbarung und somit wirksamer Bestandteil des Garantievertrags ist.
Näheres könnte man nur beantworten, wenn die Bedingungen im Wortlaut bekannt wären.
Gruß
S.J.