Gebühr bei Kündigung von Versicherungen?

Hallo liebe Versicheruungs-Experten,

in meiner Diplomarbeit ist gerade eine Frage aufgetaucht:

Wenn ein Verbraucher eine Versicherungspolice kündigt, muss er dann einen Betrag zahlen (Gebühr oder wie immer man das nennen kann)?

Ich frage das undifferenziert für alle Versicherungen, daher ist es für mich auch hilfreich, wenn die Antwort lautet: Für diese Versicherung ja, für jene nicht.
Wenn jemand dafür §§ nennen kann, wäre das gut.

Hintergrund ist die neue EU-Richtlinie für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen, dort heißt es in Art. 7 Abs. 2:
„Die Mitgliedsstaaten können bestimmen, dass der Verbraucher keinen Betrag schuldet, wenn er eine Versicherungspolice kündigt“.

Gruß
Oskar van de Kaalstraat

Moin, Oskar!

in meiner Diplomarbeit ist gerade eine Frage aufgetaucht:

Wenn ein Verbraucher eine Versicherungspolice kündigt, muss er
dann einen Betrag zahlen (Gebühr oder wie immer man das nennen
kann)?

Also dazu kann ich nur sagen: Mir ist in D kein Versicherer bekannt, der bei Kündigung eines Vertrages eine Gebühr erhebt. Ich würde das auch fragwürdig finden. Letztlich wäre das eine Gebühr für etwas, das dem Kunden null Gegenleistung bringt und nur im Interesse des Versicherers wäre. Meiner Meinung nach ist das gleichzusetzen mit den vom BGH für nichtig erklärten Deaktivierungsgebühren bei Mobilfunkverträgen.

Ich frage das undifferenziert für alle Versicherungen, daher
ist es für mich auch hilfreich, wenn die Antwort lautet: Für
diese Versicherung ja, für jene nicht.
Wenn jemand dafür §§ nennen kann, wäre das gut.

Hmm, Paragraphen dafür kenne ich nicht. Aber wie gesagt, ich kenne auch keinen Versicherer, der sowas macht.

Gruß vom

Dicken MD.

Auch Moin Dicker,

Also dazu kann ich nur sagen: Mir ist in D kein Versicherer
bekannt, der bei Kündigung eines Vertrages eine Gebühr erhebt.
Ich würde das auch fragwürdig finden. Letztlich wäre das eine
Gebühr für etwas, das dem Kunden null Gegenleistung bringt und
nur im Interesse des Versicherers wäre. Meiner Meinung nach
ist das gleichzusetzen mit den vom BGH für nichtig erklärten
Deaktivierungsgebühren bei Mobilfunkverträgen.

Was ist dann mit Zuschlägen die erhoben werden, wenn man die Versicherung unterjährig kündigt? Je nach Laufzeit des Vertrages wird ein erhöhter Beitrag erhoben. Meinem Empfinden nach, ist dieses eine versteckte Gebühr.

Gruß vom

Dicken MD.

Auch einen Gruß aus dem Norden
Michael

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hallo Michael,
bei verschiedenen Versicherungsarten könnte man weitläufig von Gebgühr sprechen. Beispiel: die Risikoversicherung:
nehmen wir an, die Laufzeit ist 20 jahre. Dann zahlt der Kunde 10 Jahre lang zu hohe Beiträge und weitere 10 zu niedrige. Zusammen als Mischkalkulation rechnet sich das. Nun ist es aber eine Tatsache, dass die meisten Risikoversicherungen innerhalb der ersten 10 Jahre gekündigt werden. Ergo, zahlt der Kunde zuviel.
Könnte man weitläufig als Gebühr bezeichnen.
Grüße
Raimund

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Hallo Michael,

sicherlich ist das eine Gebühr, aber nicht in dem Sinne, wie es Kaarlstraat meint…
Es ist vielmehr der Punkt, dass die Kosten auf den Kunden stärker umgelegt werden, weil man davon ausgehen kann, dass jemand, der nur kurzfristig Versicherungsschutz möchte (geht meines wissens nach auch nur in der Kfz-Versicherung), auch nur zu diesem Zeitpunkt in dessen Augen Schutz braucht. Im Sinne der Gleichbehandlung der Versichertengemeinschaft ist dafür aber ein erhöhter Risikoausgleich nötig. Unterjährige Versicherungen gibt es aber auch in anderen Bereichen, nur hier ist eben auch die Kalkulation auch gleich eine andere.
Kündigst du allerdings im Schadenfall, so gelten bei den meisten (oder gar allen) Versicherungen die unverbrauchten Versicherungsbeiträge dem Versicherer.

Gruß
Marco

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Danke an alle!
Hallo Marco,

sicherlich ist das eine Gebühr, aber nicht in dem Sinne, wie
es Kaarlstraat meint…

Ehrlich gesagt ist das mein Problem: Es wird in der Richtlinie so ein Betrag angesprochen, aber nicht weiter erläutert. Die Regelung ist allerdings eingebunden in einen Artikel, der das Widerrufsrecht bei Finanzdienstleistungen regelt. Vom Widerruf soll der Verbraucher normalerweise nicht abgeschreckt werden durch irgendwelche Gebühren oder so, die ihm dann blühen. Daher verstehe ich die Betrag-zahlen-bei-Kündigung-Geschichte auch in die Richtung: Der Kunde soll nicht von einer Kündigung abgehalten werden, indem er dabei nochmal in die Tasche greifen muss.

Nach dem, was an Antworten kam, habe ich den Eindruck gewonnen, dass die Versicherungen bei einer Kündigung nicht noch extra Beträge verlangen, wohl aber nicht draufzahlen möchten. Das heißt, sie wollen die anfänglichen Kosten, wie z.B. Provisionen für den Verkäufer reinkriegen und ihren Risikoausgleich sicherstellen.

Natürlich ist es eine Gratwanderung, was nun eine Kündigungsgebühr sein könnte (klar wäre es, wenn im Vertrag steht: Kündigung kostet 10 Geld), und wann ein Betrag sozusagen indirekt fällig wird (wie beim Bsp. von Raimund).

Ehrlich gesagt stellen sich mir dabei aber immer mehr Fragen, so dass ich jetzt zurückweiche. Das sollte nur ein kurzer Absatz in der Arbeit werden, aber ich denke, wenn ich da einstiege, müsste ich das differenzierter betrachten und mich etwas in das Versicherungsrecht einarbeiten, das ist aber nicht mein Thema.

Ich danke Dir für Deine Antwort!
Oskar

Hallo Oskar,

also wie schon gesagt wurde: grundsätzlich wird keine Gebühr einbehalten bei Kündigung.

Die Beträge, die bei einer LV in Abzug gebracht wurden, sind bereits am Anfang in Abzug gebracht worden, werden jedoch da erst für den Kunden deutlich.

Und im Schadenfall gilt in den meisten Sparten eben, dass von dem bezahlten Beitrag nichts erstattet wird, da dies ja für die Kalkulation im ganzen Jahr benötigt wird.

Falls Fragen, stehe ich dir gern zur Verfügung.

Gruß
Marco

PS. das lässt sich schon auf einer halben Seite abbilden.

Hallo Marco,

Falls Fragen, stehe ich dir gern zur Verfügung.

Danke für Dein Angebot. Ich bin es „elegant“ umgangen, indem ich kurz gesagt habe, es ist so, aber keinen Kommentar gegeben habe. Ich denke, das müsste so durchgehen. Wenn nicht, komme ich nochmal auf Dich zurück.

Gruß Oskar