Gebühr bei Vertragskündigung ?

Hallo !

Ich hoffe, ich bin hier mit dieser Frage richtig…
Ich habe seit 1997 einen D2-Vertrag über die Mobilcom :frowning:

In dem Vertrag ist eine Klausel enthalten, daß nach Vertragskündigung eine „Deaktivierungsgebühr“ fällig werden sollte. Ist dies eigentlich noch zulässig ?
Meines Wissens ist ja vor einiger Zeit hierzu ein Urteil ergangen, aber ganz genau weiß ich das nicht mehr.
Da ich nun beabsichtige, den Vertrag zu kündigen, wüßte ich ganz gerne schon vorher, auf welcher rechtlichen Position ich mich befinde. Darf eine solche Deaktivierungsgebühr überhaupt erhoben werden ? Wie hoch darf sie maximal sein ?

Ich frage deshalb hier schon vorher, weil sich die Mobilcom :frowning: schon bei der Abrechnung der monatlichen Einzelgesprächsnachweise ZIEMLICH unangenehm verhalten hat: als ich seinerzeit deswegen bei der Service-Hotline angerufen habe, wurde mir lapidar erklärt, daß nur für NEU ABGESCHLOSSENE Verträge die Einzelgesprächsnachweise kostenlos zu erfolgen hätten. Da ich aber einen Vertrag mit kostenpflichtigem Nachweis abgeschlossen hätte, würde sich durch die Rechtsprechung nichts ändern…
Bis ich dann auf schriftlichem Weg die Einziehung der Gebühr unterbunden hatte, war natürlich noch mal einige Zeit vergangen, und auch hierbei war die Mobilcom :frowning: so „freundlich“, mir zu erklären, warum es keine Rückerstattung der unnötig gezahlten Gebühren geben würde :frowning:((

NIE WIEDER MOBIL(MOGEL)COM !

Ich freue mich über Antworten !!!

Gruß, Robert

Hallo Robert,

dieses Problem hatte ich mit Mobilcom auch. Nach Deaktivierung meiner Karte hat man mir 78,-DM Deaktivierungsgebühr abgezogen. Ich habe die darauf schriftlich aufgefordert, das Geld wieder zu überweisen und ich ansonsten meinen Anwalt einschalten werde.
14 tage später war das Geld wieder auf meinem Konto.

Viel Glück
roland

Hallo Robert,

dieses Problem hatte ich mit Mobilcom auch. Nach Deaktivierung
meiner Karte hat man mir 78,-DM Deaktivierungsgebühr
abgezogen. Ich habe die darauf schriftlich aufgefordert, das
Geld wieder zu überweisen und ich ansonsten meinen Anwalt
einschalten werde.
14 tage später war das Geld wieder auf meinem Konto.

Hallo Roland !

Das hört sich ja schon mal gut an !

Hast Du dich in deinem Schreiben auf ein Urteil oder irgendetwas bezogen, oder einfach nur mit einem Zweizeiler die Rücküberweisung gefordert ?
Würde gerne dein Schreiben inhaltsmäßig übernehmen, wenn das so gut geklappt hat :smile:))

DANKE !

Gruß, Robert

Hallo Robert,

ich habe einfach auf diverse Urteile hingewiesen, nach denen eine Deaktivierungsgebühr für unzulässig erklärt wurde. Ich habe kein spezielles Urteil genannt.
Hat aber gereicht.

Wenn Du ein spezielles Urteil suchst, schau mal hier rein

http://www.spartips.com/f/news/content/news847.html

Viele Grüße
roland

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DANKE !!!

Dann werd ich jetzt mal umgehend meine Kündigung abfassen…

-)))

Gruß, Robert