Gebühr für ärztliche Bescheinigung

hallo,

mal angenommen man fordert von seinem HNO-arzt die kopie der patientenakte an und schreibt auch, daß man die kosten für die kopien mit € 0,50 und die portokosten bezahlt.
nun kommt heute ein brief von dem arzt. darin enthalten nicht etwa kopien der befunde, der op-berichte und des krankheitsverlaufs - nein, es handelt sich um eine DIN A4 seite, auf der kurz beschrieben wurde, wie der krankheitsverlauf war.
die gebühr für die ärztliche bescheinigung beträgt € 41,56.
ist das rechtens? kommt mir sehr hoch vor, zumal man weiß, daß es da gerichtsurteile gibt - doch die findet man nicht mehr.

ich hoffe, ihr könnt helfen
danke
c.

Hallo,

also ich weiss nicht ob das so rechtens ist, kenne mich da nicht soo aus mit. Will nur mal kurz was eigenes Schildern:

Aufgrund meines Umzuges musste ich auch meinen Arzt wechseln. Ich rief bei meinem Hausarzt an und bat die Arzthelferin mir eine Kopie meiner Krankenakte für den neuen Hausarzt zu schicken. Sie notierte meine Adressen und das wars. Ein paar Tage später bekam ich alle Original Unterlagen (Befunde etc) eine Rechnung fand ich weder in dem Umschlag noch später im Briefkasten. Ich denke mal das könnte ja dann von Arzt zu Arzt unterschiedlich sein, oder?

LG
Sandy

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Hallo Claudia,

vorweg erstmal: ich bin in keiner Weise von Fach.

Meine Reaktion in diesem Falle wäre:
Die Bescheinigung zurückschicken mit der Begründung:
„Sorry lieber Doc, da haben Sie mich völlig mißverstanden. Zum Nachlesen sende ich Ihnen daher nochmals eine Kopie meines Briefes vom … und bitte Sie hiermit nochmals um die Kopien aus meiner Akte. (Möglicherweise nennen andere hier noch die Gerichtsurteile und die kannst Du ihm dann gleich zitieren.) Ihre Rechnung sende ich Ihnen zu meiner Entlastung zurück.“

Den Arzt mußt Du danach natürlich wegen „Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses“ wechseln, aber dafür hat er Dich nicht abgezockt.

Grüße
Gordie

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Hallo,

zu einer ähnlichen Frage habe ich kürzlich (nun im Archiv) bereits einmal wie folgt geantwortet:

"eine ausführliche Erläuterung findest Du hier:
http://patientenstellen.de/brosch.html
Dort dann die Broschüre Nummer 5 anschauen.

Ist gibt jedoh eine Stellungnahme der Ärztekammer Hamburg, die davon ausgeht, dass bei einer Einsichtnahme durch Dritte der Arzt (bei vorliegender Vollmacht) berechtigt ist die Kopien weiter zu geben aber nicht verpflichtet."

Kurz zusammengefasst. Falls rein theoretisch so etwas wie von Ihnen beschrieben passiert, dann wäre das wohl kaum zulässig. Ich würde dem fiktiven Patienten empfehlen, den Arzt ganz freundlich auf ein offensichtliches Mißverständnis zu verweisen. Man hätte ganz klar Kopien der Patientenakte gewünscht. Deshalb würde man den geforderten Betrag auch nicht zahlen, da es sich um eine nicht angeforderte Leistung handelt.

mit besten grüßen Steffen B.

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Hallo, Sandy

dein Fall ist anders gelagert, du wolltest den Arzt wechseln.
Da ärztliche Aufzeichnungen und Karteikarten nach Abschluss der Behandlung noch 30 Jahre aufbewahrt werden müssen, hat sich dein Hausarzt selbst etwas Gutes getan.

Aufgrund meines Umzuges musste ich auch meinen Arzt wechseln.
Ich rief bei meinem Hausarzt an und bat die Arzthelferin mir
eine Kopie meiner Krankenakte für den neuen Hausarzt zu
schicken. Sie notierte meine Adressen und das wars. Ein paar
Tage später bekam ich alle Original Unterlagen (Befunde etc)
eine Rechnung fand ich weder in dem Umschlag noch später im
Briefkasten. Ich denke mal das könnte ja dann von Arzt zu Arzt
unterschiedlich sein, oder?

Gruß
karin

Hi,

die hohe rechnung kommt nicht daher, weil dein doc nen teuren kopierer hat. Aber ärzte lassen sich nunmal ALLES vergüten.
In die rechnung sind dann auch noch so dinge, wie arbeitsausfall der angestellten eingeflossen, die die sachen kopiert hat.
Wenn die zum copyshop gestiefelt ist, kann sowas ja schonmal 1/1 - 1 stunde dauern. Und die bezahlst dann du, mitsamt lohnnebenkosten etc…

LG Alex:smile:

Hallo Max Power,

nun bin ich doch etwas erstaunt. Ich dachte immer, dass ärztliche Leistungen nach der GOÄ abgerechnet werden müssen. Die Berechnung des Arbeitsausfalles, Lohnnebenkosten usw. von Angestellten war mir neu. Geht es nicht nur hier nach?:

http://www.praxis-wiesbaden.de/gebuehrenordnung/goae…

In der Hoffnung auf Aufklärung
Steffen B.

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Hi,

hallo max,

die hohe rechnung kommt nicht daher, weil dein doc nen teuren
kopierer hat. Aber ärzte lassen sich nunmal ALLES vergüten.

das dürfen sie aber nicht wahllos. es gibt da gerichtsurteile, in denen genau festgelegt ist, daß die kopie EINES blattes DIN A 4 nicht teurer als mit € 0,50 in rechnung gestellt werden darf - selbst wenn die arzthelferin zum kopieren nach timbuktu gelaufen ist.
aber du hast dir mein ausgangsposting nicht richtig durchgelesen. ich habe ja nicht mal die kopie der patientenakte bekommen sondern nur EIN blatt, auf dem ganz lapidar der krankheitsverlauf beschriegen wurde (etwa: 08/2000: amb. op…beidseitig, 02/2003: beidseitig erguß, behandelt mit blablabla…). das weiß ich ja alles noch selbst. dieses ärztliche bescheinigung habe ich nicht angefordert und deshalb werde ich sie auch nicht bezahlen.

@all: habe mich bei der zuständigen ärztekammer informiert (rechtsabteilung). dort wurde mir gesagt, daß ich den wisch zurückschicken soll mit der bemerkung, daß hier wohl ein mißverständnis vorliegt, da ich keine bescheinigung sonderd die EINSICHT gefordert habe. ich soll die anwältin auf dem laufenden halten, sie war ganz wild darauf, den namen des arztes zu erfahren.
mal sehen, wies weitergeht.

In die rechnung sind dann auch noch so dinge, wie
arbeitsausfall der angestellten eingeflossen, die die sachen
kopiert hat.
Wenn die zum copyshop gestiefelt ist, kann sowas ja schonmal
1/1 - 1 stunde dauern. Und die bezahlst dann du, mitsamt
lohnnebenkosten etc…

s.o.

grüße
claudia

LG Alex:smile: