Gebühr für das Suchen eines Nachmieters

Liebe/-r Experte/-in,

seit kurzem verwalte ich ein Studentenwohnheim für einen befreundeten Eigentümer. Dabei ist mir Ehrlichkeit und ein Bewegen in einem rechtlich einwandfreiem Bereich stets wichtig. Daher folgende Frage:

Immer wieder wollen Mieter vor Ende der Kündigungsfrist ausziehen und sich einen Nachmieter suchen. Erlaubt ist dies, nur leider klappt das meist nicht, da die Mieter keinen Nachmieter finden. Häufig habe ich dann beim Suchen erfolgreich geholfen. Jetzt ist mir aufgefallen, dass ich in diesem Kulanz-Bereich eine Menge Arbeit investiere, dafür aber nicht entlohnt werde.

Jetzt hatte ich folgenden Gedanken: Mir ist bewusst, dass ich als Hausverwalter keine Maklergebühr nehmen darf. Daher tue ich dies auch nicht. Allerdings könnte ich ja vom Mieter eine Summe entsprechend 20 % der gesparten Monatsmieten durch das Suchen eines Nachmieters verlangen. Eine Win-Win-Situation für beide Seiten. Ein Fallbeispiel:
Mieter A kündigt seinen Mietvertrag nach Kündigungsfrist zum 31.07.2011, würde aber am liebsten schon zum 01.06.2011 ausziehen. Da er keinen Nachmieter findet, beauftragt er mich als seinen Verwalter mit obenstehenden Konstrukt. Er zahlt 500,- Euro Kaltmiete. Ich finde zum 01.06.2011 einen Nachmieter und der Mieter spart 1000,- Euro Kaltmietzahlungen und zahlt mir 200,- Euro Gebühr.

Wäre dies rechtens? Bzw. was müsste ich als Tätigkeit auf die Rechnung schreiben?? Finde das an sich eine gute Idee, würde dies aber nie machen, wenn es nicht erlaubt ist.

Liebe Grüße

NeDoMi11

Hallöchen,

das ist eine Frage, die aber irgendwie nicht ganz hier hingehört. Das sollten Sie lieber mit dem Finanzamt klären, da ich und wahrscheinlich auch Sie nicht abschätzen kann, wieviel Geld im Monat dabei rumkommen könnte. Um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich dazu bei Ihrem zuständigen Finanzamt anfragen.

LG

Sorry… kann leider nicht helfen.

Viel Erfolg!

MfG
Fesser

Hallo,

ich verstehe prinzipiell was Sie vorhaben aber ich bin mir ehrlich gesagt auch nicht sicher, ob das erlaubt ist.

Zumal Sie ja auch dann eine Gewerbeerlaubnis gemäß 34c bräuchten. Ich an Ihrer Stelle würde hierzu einen Anwalt befragen.

Liebe Grüße
Stephanie

Hallo NeDoMi11,
Deine Idee ist ja ganz schlüssig. Das LG Hagen hat im Urteil 10 S 409/97 verneint, das ein Hausverwalter auch als Makler tätig sein kann.
Allerdings hat BG die Rückforderung von Maklergebühr in diesem Fall abgelehnt, weil der Mieter wusste, das der Verwalter auch Makler ist.
Was man da auf die Rechnung schreibt, also da möchte ich Deiner Kreativität nicht vorgreifen.
Ich hab irgendwie kein so richtig gutes Gefühl und möchte hier mal keinen Rat geben.
Gruß
fragmich46

Hallo NeDoMi11,

wenn das mal als Gefälligkeit gemacht wird und vorher abgesprochen wurde, ist dagegen nichts einzuwenden. Verlangen kannst Du für diese Gefälligkeit nichts! Wenn Du das öfters bzw. regelmässig machst, bzw. Provision verlangst, ist das gewerblich!

Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter!

Viele Grüße,
Helmut

Sehr geehrter Wer-Weiß-Was-Nutzer,

grundsätzlich ist die Inrechnungsstellung einer Maklergebühr für den Hausverwalter nicht erlaubt, so dass ein Mieter den hier geschlossenen Maklervertrag anfechten und damit die Gebühr zurückverlangen könnte. Allerdings wäre hier zu klären, ob es sich tatsächlich um eine Maklertätigkeit handelt, nachdem der Verwalter ja keine Wohnung nachweist, sondern einen Nachmieter sucht. Wenn ein Vertrag zwischen Mieter und Verwalter abgeschlossen würde, der den Aspekt der Interessensüberschneidung klar herausstreicht, könnte dieser meiner Ansicht nach Bestand haben. Sie haben sicherlich einen Rechtsbeistand, der diese Frage abschließend beantworten kann.
Allerdings stelle ich mir die Durchführung dieser Idee etwas schwierig vor, da der ausziehende Mieter ja einen Nachmieter sucht, einen Auftrag aber erst nach seinem Scheitern vergeben wird. Ob diese Zeit dann noch reicht, damit dem Mieter noch etwas erspart bleibt, könnte knapp werden. Einfacher ist es natürlich, wenn der Mieter von vor herein sagt, dass der Verwalter einen Nachmieter suchen soll.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Witter, Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und Bauingenieur, München

Hört sich eigentlich recht gut an, glaube aber nicht das es so rechtens ist !
Bzw. das ganze kann eigentlich nur als Schwarzarbeit laufen, bzw. eine Rechnung stellen ist dafür eher etwas ungeeignet . Es ist ja sehr ehrlich gemeint von Dir, aber so eher nicht erlaubt . Deklariere das Ganze doch als Gefälligkeit und verlange einen Vertrauensbonus bzw. Ersparnissbonus von dem Mieter !

Hallo NeDoMi11,das ist wohl eine rechtliche Grauzone,da
kann ich leider nichts zu sagen.Da kann Dir wohl nur der
DMB(deutscher Mieterbund)oder die Verbraucherberatung- NRW weiterhelfen.Mit freundlichen Grüßen,karlhans35.

Hallo!
ich glaube, unterm Strich kommt es auf´s selbe raus. Kann Dir da aber keine genaue rechtl. Auskunft geben. Solltest Du eine Rechtschutzversicherung haben, frag doch da mal nach, ob sie Dir ein „Beratungsgespräch“ bei einem Anwalt begleichen würde, damit Du auf der wirklich „sicheren Seite“ bist. LG ck425