Gebühr für Einigung auf Ratenzahlung

Hallo an alle…
Ist es normal, das eine Anwaltskanzlei für die Einigung auf eine Ratenzahlung Gebühren erhebt?

Beispiel:

Streitwert 425,00 EUR bereits mit Titel in der Vollstreckung / Kontopfändung.

Nach einem zunächst freundlichen Telefonat wurde versprochen die Pfändung ruhen zu lassen wenn eine Rate i.H. von 40,00 EUR mtl. eingeht.
Soweit so gut…

Die Rate ging bei der Kanzlei per Dauerauftrag ein. Die Kontopfändung wurde NICHT ruhend gestellt, da es sich bei dem Konto um ein Pfändungsschutzkonto handelt. Nach Auskunft der Kanzlei müssten die das in dem Fall nicht tun. STINK SAUER, aber dennoch gewillt den Betrag nun in einer Summer zu begleichen, rief ich die Kanzlei an und fragte nach der derzeitigen Höhe der Forderung. Diese sagten mir, das aufgrund der Ratenzahlungsvereinbarung eine Gebühr von 96,00 EUR dazu gekommen ist. Wie bitte???

  1. Ist es rechtens eine solch Hohe Gebühr zu verlangen und wie berechnet sich diese?
  2. Ist es nicht ein Vertragsbruch wenn mir die Ruhendstellung versprochen wird, diese dann aber nicht passiert?
  3. Hätte man mich nicht auf derart Hohe Gebühren hinweisen müssen? Wenn ich eine Dienstleistung in Anspruch nehme, dann muss man mir doch auch VORHER sagen was diese kostet?!?!

Jede Handlung die ein RA vornimmt wird nach einem Tarif bewertet welcher sich auf den Wert stützt, wenn also eine Ratenvereinbarung über den Betrag gemacht wird werden entsprechende Gebühren fällig.
Ist völliger Schwachsinn, aber leider legal

Naja gut… oder auch nicht. Ich kann sogar noch verstehen, das die „armen“ Anwälte auch leben wollen.

Aber ich finde die Höhe der Gebühr einfach enorm. Wie genau berechnet sich diese denn?

Jede Extra-Arbeit hat seinen Preis

Hallo an alle…

Ist es normal, das eine Anwaltskanzlei für die Einigung auf
eine Ratenzahlung Gebühren erhebt?

Beispiel:

Streitwert 425,00 EUR bereits mit Titel in der Vollstreckung
/ Kontopfändung.

Nach einem zunächst freundlichen Telefonat wurde versprochen
die Pfändung ruhen zu lassen wenn eine Rate i.H. von 40,00 EUR
mtl. eingeht.

Soweit so gut…

Die Rate ging bei der Kanzlei per Dauerauftrag ein. Die
Kontopfändung wurde NICHT ruhend gestellt, da es sich bei dem
Konto um ein Pfändungsschutzkonto handelt. Nach Auskunft der
Kanzlei müssten die das in dem Fall nicht tun. STINK SAUER,
aber dennoch gewillt den Betrag nun in einer Summer zu
begleichen, rief ich die Kanzlei an und fragte nach der
derzeitigen Höhe der Forderung. Diese sagten mir, das aufgrund
der Ratenzahlungsvereinbarung eine Gebühr von 96,00 EUR dazu
gekommen ist. Wie bitte???

  1. Ist es rechtens eine solch Hohe Gebühr zu verlangen und
    wie berechnet sich diese?

  2. Ist es nicht ein Vertragsbruch wenn mir die Ruhendstellung
    versprochen wird, diese dann aber nicht passiert?

  3. Hätte man mich nicht auf derart Hohe Gebühren hinweisen
    müssen? Wenn ich eine Dienstleistung in Anspruch nehme, dann
    muss man mir doch auch VORHER sagen was diese kostet?!?!

Tja, unsere lieben Anwälte!

Ja, die können eine sogenannte Vergleichsgebühr verlangen die richtet sich nach dem Streitwert.
Machen die immer gerne bei Ratenzahlungsvereinbarungen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann liegt ein Vollstreckungsbescheid und kontopfändung vor.
Wenn die Schufa schon platt ist. dann würde ich dem Raffzahn erst einmal gar nix mehr zahlen und mit Hinweis, dass die Vergleichsgebühr nun deinen finanziellen Rahme gesprengt hat und du das angesparte Geld jetzt schon an einen anderen Gläubiger gezahlt hast.

Der wird zwar schäumen vor Wut, aber sowas wie Vergleichsgebühr muss ja auch belohnt werden-))

Damit bist du an die Ratenzahlungsvereinbarung nicht mehr gebunden und bietest dem (so nach 3 Monaten …wenn er sich wieder beruhigt hat) einen Vergleich von sagen wir mal 10 % an.
denk daran, bei einem Vergleich müssen beide Seiten Federn lassen und ein Ratenzahlungsvergleich ist eine Ratenzahlung aber kein Vergleich.

Das ganze würde ich aber nur dann machen, wenn der liebe Herr Anwalt auch Gläubiger ist ( was ich nicht glaube). Warum ? Weil der normalerweise im Auftrag des Gläubigers handelt und immer erst nachfragen muss, ob er dein Angebot annnehmen darf oder nicht.Er ist also Vermittler.
Na, und auf sowas kann man doch gut verzichten und verhandelt wird mit dem Gläubiger immer direkt.

Vergiss bei deinem Vergleichsangebot an den Gläubiger direkt ( und nicht abwimmeln lassen ) nicht zu erwähnen wie beschissen es dir geht weil der Anwalt dich auspressen wollte wie eine Zitrone und sage dem Gläubiger auch ( im handgeschriebeben Brief mit Tränenflecken drauf )dass es dir leid tut, das du das mühsam angesparte Geld jetzt einem anderne Gläubiger gegeben hast.
Weil du aber psychisch dadurch so fertig bist und daran denkst in den Wald zu gehen um dir einen passenden Baum auszusuchen und ähnlichem blaä blaä … haben Freunde zusammengelegt und dir für einen abschliessenden Vergleich eine einmalige Summen von.
( 10% ) zur Verfügung gestellt.

Dann bittest du noch darum dein Vergleichsangebot ausnahmsweise mal anzunehmen und nach Zahlungseingang dir die vollstreckbare Ausfertigung des VB auszuhändigen (und lass dir das schriftlich bestätigen)

Wird wohl nicht beim ersten Versuch klappen, aber so sollte die Strategie sein…dauert ein wenig ist reine nervensache aber schliesslich word der GL ein Einsehen haben denn 10 % sind immer besser als nix.

Viel Erfolg!

:wink: Schön geschrieben… Danke für die Antwort. Die Idee mit dem Gläubiger zu verhandeln kam mir auch schon. Ich habe auch mehrmals den Kontaktversuch gewagt, jedoch wurde mir erklärt, das sie das an die Anwälte abgeben und zu keinerlei Gespräch bereit sind.

Die Jungs am langen Arm verhungern zu lassen und garnix zu zahlen, wäre in dem Fall wahrscheinlich sogar das Beste. Erwähnt hatte ich es mehrmals bei den Gesprächen mit der Kanzlei… und mit dem Gläubiger… und mit der Pfändungsstelle.

Das Problem dabei ist, das ich selbständig bin und das Konto brauche. Schufa hin der her… So schlimm sieht die garnicht aus. Einzig und allein die Kontopfändung ist ein unschöner Punkt in dem im übrigen ebenfalls sehr teurem Blatt Papier. Zurück zum Konto. Mein Fehler war, das ich dieses P Konto eröffnet habe. Dadurch steht auch dieses in der Schufa und man bekommt bei so gut wie keiner Bank ein weiteres Konto. Kündigt man das P Konto, steht es noch in der Schufa… Wenn man bedenkt das das 2 Jahre da drin stehen kann, lange Zeit ohne Konto wenn man selbständig ist.

Ausbluten lassen geht also auch nicht. Ist auch nicht meine Art. Hört sich vielleicht komisch an, wenn es erst zur Köntopfändung kommen muss, aber die letzten Jahre waren nicht so dolle…

Da musst Du den Anwalt nach der gebührenordnung fragen, weiss ich nicht auswendig

War mir klar, dass die Gläubiger abwimmeln,sollte dir aber egal sein und einfach ignorieren wenn die sagen nur über Anwalt.Wenn verhandeln dann nur mit denen.

Zum Thema Konto:

Warum nimmst du nicht ein schönes Konto bei Visa.
Dort kannst du auch Gelder eingehen lassen und bist dank Visa immer flüssig -))
www.llb.de natürlich alles ohne schufa und online.

Hallo an alle…

Ist es normal, das eine Anwaltskanzlei für die Einigung auf
eine Ratenzahlung Gebühren erhebt?

Gesetzlich zulässig - sog. „Einigungsgebühr“ - Eine „Mindermeinung“ behauptet, eine Ratenzahlungsvereinbarung sei jedoch keine Einigung i. S.d. Einigungsgebührparagraphen

Beispiel:

Streitwert 425,00 EUR bereits mit Titel in der Vollstreckung
/ Kontopfändung.

Nach einem zunächst freundlichen Telefonat wurde versprochen
die Pfändung ruhen zu lassen wenn eine Rate i.H. von 40,00 EUR
mtl. eingeht.

Soweit so gut…

Die Rate ging bei der Kanzlei per Dauerauftrag ein. Die
Kontopfändung wurde NICHT ruhend gestellt, da es sich bei dem
Konto um ein Pfändungsschutzkonto handelt. Nach Auskunft der
Kanzlei müssten die das in dem Fall nicht tun. STINK SAUER,
aber dennoch gewillt den Betrag nun in einer Summer zu
begleichen, rief ich die Kanzlei an und fragte nach der
derzeitigen Höhe der Forderung. Diese sagten mir, das aufgrund
der Ratenzahlungsvereinbarung eine Gebühr von 96,00 EUR dazu
gekommen ist. Wie bitte???

  1. Ist es rechtens eine solch Hohe Gebühr zu verlangen

JA - s.o.

und

wie berechnet sich diese?

1,3 Gebühren gem RVG (Tabelle im INternet googlen)

  1. Ist es nicht ein Vertragsbruch wenn mir die Ruhendstellung
    versprochen wird, diese dann aber nicht passiert?

Eine Pfändung „ruht“, wenn nichts mehr vom Konto genommen wird, so lange die Raten bezahlt werden. Mehr bedeutet das nicht.

  1. Hätte man mich nicht auf derart Hohe Gebühren hinweisen
    müssen?

Die Gebühren sind nicht hoch - Die Schäden die Du durch Dein rechtswidriges verwerfliches und ekelhaftes Nichtzahlen angerichtet hast sind hoch!!!

Wenn ich eine Dienstleistung in Anspruch nehme, dann

muss man mir doch auch VORHER sagen was diese kostet?!?!

Nein - muss man nicht. Werk und Dienstverträge müssen keine Preise enthalten. Nur Kaufverträge. Werk- und Dienstlohn dürfen nur nicht über dem Ortsüblichen liegen. Hier ist das ortsübliche das RVG.

Außerdem sei froh, dass es den Schuldturm nicht mehr gibt. Nicht die Rechtsanwälte verhalten sich verwerflich, sondern DUUUU !!!

keine ahnung! aber 96 euro bei knapp 500 forderung kommt mir schon sehr hoch vor! soviel ich weiss, darf ein anwalt für einen vergleich was verlangen.

durchaus rechtens, wenn der anwalt tätig wird, tut er es ja nicht umsonst sondern muss brief aufsetzen um ratenvereinbarung etc. finde es persönlich gesehen auch unmöglich, aber die dürfen so abzocken…

good luck

Vielen Dank an alle die so fleißig geantwortet haben, die Sache hat sich erledigt. Für alle die es interessiert, die Einigungsgebühr wurde NICHT bezahlt!