Gebühr für Fahrt vors Haus? Wegerecht

Guten Abend!

Nehmen wir folgenden theoretischen Fall an:

Ein Reihenhaus, ca. 10 bilden eine Reihe.
Diese haben keine Verbindung zu einer normalen Straße sondern lediglich zu einem ca. 3 Meter breiten Fussweg.

Besagter Fussweg ist von der örtlichen Stadt mit 3 stangen zur Einfahrt blockiert.
Nun gibt es sicher Leute die einen Schlüssel haben und diese Stangen lösen können um kur vors Haus zu fahren um auszuladen und dann wieder da sWohngebiet zu verlassen.
Wäre eine deratige Handlung illegal?

Auf Nachfrage bei der Polizei sagt man mir es gebe ein sog. Wegerecht was berechtigt vor das Haus zu fahren um zumindest auszuladen.
Die Stadt sagt hier ein reinfahren untersagt ist, es sei denn man kündigt diese 3 tage vorher an und entrichtet 10 Euro! Pro Einfahrt!
Zuwiederhandlungen werden mit einer Geldstrafe belegt ( Beweisbilder werden immer von der „netten“ Nachbarin gemacht.
Was stimmt denn nun? Könnte die Stadt, die offenbar Eigentümer des Weges ist, hier so eine Regelung festlegen?

Weiß hier jemand Rat was genau erlaubt ist und was nicht?

Vielen Dank

Hallo,

grundsätzlich werden Wegerechte ins Grundbuch eingetragen, da würde ich als Eigentümer bzw. eventuell als Käufer (somit besteht ein berechtigtes Interesse) einmal nachsehen gehen. Ist unproblematisch, man geht zum Amtsgerichts zur Grundbuchstelle, legt seinen Grundbuchauszug bzw. Personalausweis vor, damit ist ersichtlich, dass man Eigentümer ist oder eben die Vollmacht vom Eigentümer und schon bekommt man die Auskunft oder kann selbst nachsehen.

Gruß
P.

Hallo,

bekommt man die Auskunft oder kann selbst nachsehen.

Aber dabei bitte gleich auch ein Auge in die Grundakte werfen. Im eigentlichen Grundbuch steht oft nur die „gekürzte Version“.

Gruß
Jörg Zabel