Mach mal halblang, die Aussage war nichts anderes außer das
subjektive Eindrücke nicht weitergegeben werden müssen, diese
werden verdeckt vor dem kopieren.
Deine „Gründlichkeit“ ist schon erschütternd. Ich zitiere die Aussage:
„der Patient hat Anrecht auf eine Kopie von objektiven(!) Befunden (Arztbriefen, Laborwerten, EKG-Befunden etc.),“
Von anderen Teilen der Akte ist nichts zu sehen.
Das Befunde zu dem objektiven Teil gehöhren wurde auch
erwähnt.
Nein, das wurde nicht erwähnt. Es wurde behauptet, dass sie den objektiven Teil darstellen. Das ist ein himmelweiter Unterschied.
Übrigens, das steht auch im Link der Ärztekammer, ist der Teil, der bei einem Nicht-Psychiater als subjektiver Teil geschwärzt werden kann verschwindet gering und muss - Achtung- explizit begründet werden!
Und ob du es glaubst oder nicht, je nach Zeitaufwand können
Kosten entstehen, das hat nichts mit dem Knopfdruck zu tun um
es auszudrucken. Dafür fallen lediglich Papierkosten an ^^…
Und wieder hast du nicht richtig gelesen. (Es wäre auch zu einfach, da verdreht man mal von Beitrag zu Beitrag seine eigene Meinung, nur um „Recht“ zu haben?!)
Ich habe im Zusammenhang mit dem Zeitaufwand explizit von zwei Wegen gesprochen, die keinen Zeitaufwand bedeuten: Ausdruck per Tastendruck und Übermittlung als Datei. Ich weiß nicht, welche Kenntnis du über Praxisinformationssysteme hast. Meine sind ausreichend genug, zu wissen, dass das ein Akt ist, der keine halbe Minute in Anspruch nimmt.