Gebühr für Histologischen Befund?

Hallo,

vor etwa 2 Jahren war ich als Kassenpatient bei einem Hautarzt, der mit einen Leberfleck zur Untersuchung herausoperiert hatte. (Der Befund war „Harmlos“.)
Jetzt möchte ich zu einer privaten KV wechseln, die die Befunde der letzten Jahre sehen möchte.
Ich habe also alle Ärzte angeschrieben, wo ich mich behandeln lies. Einige haben mir ohne weiteres den Befund zurückgeschickt.
Nur der Hautarzt will dafür eine Gebühr verlangen und eine Überweisung/Praxisgebühr haben.
Wie ist die Lage? Habe ich nicht ein Anrecht auf Einsicht in meinen Befund?
Danke
Martin

Wie ist die Lage? Habe ich nicht ein Anrecht auf Einsicht in
meinen Befund?

Selbstverständlich hast du Einsicht in den Befund und nicht nur in den, sondern du hast Recht auf die Kopie der gesamten Akte. Und das genauso selbstverständlich nicht gegen „Praxisgebühr“, denn du willst ja nur eine Kopie und keine ärztliche Leistung in Anspruch nehmen. Siehe hier (deinem Profil nach bin ich von Bayern ausgegangen, sonst die passende deines Bundeslandes raussuchen. Die variieren aber nur minimal), § 10
www.blaek.de/pdf_rechtliches/haupt/bo2002.pdf

Danach darf der Arzt allenfalls Kopierkosten verlangen. Höhe: max. 50 cent pro Seite (bis 50, danach 15 cent)
http://www.aerztekammer-berlin.de/40presse/15_meldun…)

Ich würde ihn freundlich darauf hinweisen. Wenn du ihn richtig ärgern willst, bittest du ihn, bevor du ihn vor dem Hinweis, dir das doch bitte schriftlich zu geben - und dann mit Gruß an die zugehörige Ärztekammer schicken.

nana, Janina,
so einfach ist das dann auch nicht: der Patient hat Anrecht auf eine Kopie von objektiven(!) Befunden (Arztbriefen, Laborwerten, EKG-Befunden etc.), nicht aber auf eine Kopie der gesammten Akte.
Natürlich darf der Arzt keine Praxisgebühr verlangen, wohl aber Porto für die Zusendung von Befunden. Auch die Höhe der Kopiekosten ist unterschiedlich, eine Anlehnung von Kosten wie im Rathaus ist möglich (1 EUR für die ersten 20 Seiten).
Gruß leloup

nana, Janina,

Nana - wir sind ja gar nicht überheblich schulmeisterlich…

Du bist also der Meinung, dass du es besser weisst, als die Ärztekammer? Auf die Belege für deine Behauptungen bin ich gespannt.

so einfach ist das dann auch nicht: der Patient hat Anrecht
auf eine Kopie von objektiven(!) Befunden (Arztbriefen,
Laborwerten, EKG-Befunden etc.), nicht aber auf eine Kopie der
gesammten Akte.

So falsch, siehe Link, du darfst gerne das Gegenteil belegen.
Bevor du antwortest: Du weißt aber schon, wie sich objektiv und subjektiv definiert, und was ein Befund ist und was man sonst so in einer Arztakte findet?

Natürlich darf der Arzt keine Praxisgebühr verlangen, wohl
aber Porto für die Zusendung von Befunden. Auch die Höhe der
Kopiekosten ist unterschiedlich, eine Anlehnung von Kosten wie
im Rathaus ist möglich (1 EUR für die ersten 20 Seiten).

Siehe link - Beleg für deine Behauptung?

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In deinem Link steht auch nichts anderes drin, verstehe gerade gar nicht warum du so pissig reagierst… hauptsache mal druf oder wie?

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In deinem Link steht auch nichts anderes drin, verstehe gerade
gar nicht warum du so pissig reagierst… hauptsache mal druf
oder wie?

Hauptsache ausgebildet und keine Kenntnis und dann auch noch nicht richtig lesen können?

  1. Richtig ist, ich habe re-agiert. Mit dem Tonfall habe ich nicht angefangen.

  2. Im Link steht etwas von den objektiven Teilen der Krankenakte, d.h. nicht reduziert auf objektive Befunde! Die Befunde sind TEIL der Krankenakte, die noch eine Reihe weiterer, übrigens überwiegend objektive, Inhalte hat.
    Da das eigentlich Basiswissen für Fachpersonal ist, empfehle ich die Zusammenfassung bei Wikipedia oder das Handbuch für med. Fachangestellte.
    Aber nur mal als klitzekleiner Anstoß: Die Dokumentation der Therapie gehört zur Krankenakte aber nicht zu den Befunden.

  3. 50 cent oder 1 Euro, was macht das schon. Ist ja auch „nichts anderes“. Sagst du das auch deinem Vermieter, wenn der nächsten Monat deine Miete verdoppelt?

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Nachtrag
Noch ein Nachtrag zu den Kopierkosten.

Der Hinweis mit dem Rathaus war übrigens nicht ganz falsch, weil er nämlich noch auf etwas anderes hinweist - nur dass dieser Schuss völlig nach hinten losgeht:

Für mündliche bzw. „einfache schriftliche“ Übermittlung - wozu bspw. die Übergabe einer Datei gehört - dürfen da nämlich gar keine Kosten berechnet werden. In Zeiten elektr. Patientenakten, in denen der „Auswurf“ einer solchen Akte aus dem System einen Knopfdruck bedeutet, Zeitaufwand wenige Sekunden, auch für eine 100seitige Dokumentation, nur eine angemessene Art, eine Leistung zu vergüten.

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Hallo Janina,
vielen Dank für die ausführliche und fundierte Antwort.
Martin

Mach mal halblang, die Aussage war nichts anderes außer das subjektive Eindrücke nicht weitergegeben werden müssen, diese werden verdeckt vor dem kopieren.

Das Befunde zu dem objektiven Teil gehöhren wurde auch erwähnt.

Und ob du es glaubst oder nicht, je nach Zeitaufwand können Kosten entstehen, das hat nichts mit dem Knopfdruck zu tun um es auszudrucken. Dafür fallen lediglich Papierkosten an ^^…

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Mach mal halblang, die Aussage war nichts anderes außer das
subjektive Eindrücke nicht weitergegeben werden müssen, diese
werden verdeckt vor dem kopieren.

Deine „Gründlichkeit“ ist schon erschütternd. Ich zitiere die Aussage:

„der Patient hat Anrecht auf eine Kopie von objektiven(!) Befunden (Arztbriefen, Laborwerten, EKG-Befunden etc.),“

Von anderen Teilen der Akte ist nichts zu sehen.

Das Befunde zu dem objektiven Teil gehöhren wurde auch
erwähnt.

Nein, das wurde nicht erwähnt. Es wurde behauptet, dass sie den objektiven Teil darstellen. Das ist ein himmelweiter Unterschied.

Übrigens, das steht auch im Link der Ärztekammer, ist der Teil, der bei einem Nicht-Psychiater als subjektiver Teil geschwärzt werden kann verschwindet gering und muss - Achtung- explizit begründet werden!

Und ob du es glaubst oder nicht, je nach Zeitaufwand können
Kosten entstehen, das hat nichts mit dem Knopfdruck zu tun um
es auszudrucken. Dafür fallen lediglich Papierkosten an ^^…

Und wieder hast du nicht richtig gelesen. (Es wäre auch zu einfach, da verdreht man mal von Beitrag zu Beitrag seine eigene Meinung, nur um „Recht“ zu haben?!)

Ich habe im Zusammenhang mit dem Zeitaufwand explizit von zwei Wegen gesprochen, die keinen Zeitaufwand bedeuten: Ausdruck per Tastendruck und Übermittlung als Datei. Ich weiß nicht, welche Kenntnis du über Praxisinformationssysteme hast. Meine sind ausreichend genug, zu wissen, dass das ein Akt ist, der keine halbe Minute in Anspruch nimmt.

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Alle objektiven Informationen waren in meiner ersten Antwort enthalten, mit Quellenangabe sogar. Es war nichts, was - besonders in Bezug auf die Frage - fehlte oder falsch dargestellt war.

Dennoch hat es leloup für nötig befunden, „korrigierend“ einzugreifen, mit zum Teil falschen Informationen, die nicht im geringsten zur Klärung der Frage beitragen, sondern eher noch Verwirrung stiften.

Du springst mir Verve ihm an die Seite.

Da kann man mal die Frage nach der Motivation stellen.

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nana Janina,
so eine schöne Phobie und niemand kümmert sich drum…
Aber zumindest ich habe sie bemerkt :wink:
Gruß leloup

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