Hallo Wissende,
ein deutscher Mensch hat seinen Wohnsitz im nicht-europäischen Ausland. Beim Besuch seiner Kinder in D beantragt er für den abgelaufenen alten Ausweis (Ablauf 2010-10) im November 2010 den neuen Ausweis im Kreditkartenformat. (Er möchte die Zusatzkosten beim Konsulat/Botschaft vermeiden)
Laut Personalausweisgesetz ist jede deutsche Behörde dafür zuständig.
Wie hoch sind die Gebühren?
Wie kann eine Behörde doppelte Gebühr begründen?
Wo steht die Rechtsgrundlage?
Danke für die Mühe, Gruß
R
Hallo,
ein deutscher Mensch hat seinen Wohnsitz im
nicht-europäischen Ausland. Beim Besuch seiner Kinder in D
beantragt er für den abgelaufenen alten Ausweis (Ablauf
2010-10) im November 2010 den neuen Ausweis im
Kreditkartenformat. (Er möchte die Zusatzkosten beim
Konsulat/Botschaft vermeiden)
Laut Personalausweisgesetz ist jede deutsche Behörde dafür
zuständig.
Wie hoch sind die Gebühren?
http://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/__1.html
Wie kann eine Behörde doppelte Gebühr begründen?
http://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/__1.html, aber doppelte Gebühr gibts ned, nur Anhebung um 13 Euro (wenn eine nichtzuständige Behörde den Antrag entgegennimmt)
Wo steht die Rechtsgrundlage?
http://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/__1.html
Danke für die Mühe, Gruß
War keine Mühe, kann man ergoogeln 
Gruß von Sid
War keine Mühe, kann man ergoogeln 
Wenn eine Behörde nun berechnet „doppelte Gebühr wegen Nichtzuständigkeit“,
das so auf die Quittung schreibt und der Betrag ist dann 58,20 €, da hat mir googeln leider kein Ergebnis gebracht.
Deine Antwort bringt - in Bezug auf die doppelte Gebühr - ebenfalls keine Erleuchtung, leider.
Das sagen sich die Sachbearbeiter ja nicht aus den Fingern, oder?
Hallo,
Deine Antwort bringt - in Bezug auf die doppelte Gebühr -
ebenfalls keine Erleuchtung, leider.
Das sagen sich die Sachbearbeiter ja nicht aus den Fingern, oder?
Nein, sicher nicht.
Und ebenso sicher ist es nichts, was der „Sachbearbeiter“, vor dem Du geseßen hast, ändern könnte.
Laß’ Dir den Vorgesetzten kommen, er soll Dir die Gebührenverordnung zum NEUEN (es soll kein schreien sein, nur ein deutlicher Hinweis) Personalausweisgesetz zeigen.
Darin ist es eindeutig geregelt: 13 Euro Plus.
Doppelt … war früher, ist seit 01.11.2010 vorbei.
Wenn sie’s dort noch nicht wißen … sei gnädig.
Es waren dramatisch viele Neuerungen in den letzten Monaten, und ich befürchte, die Behörden, die das alles udn ausnahmslos schon erkannt und umgesetzt haben, sind noch nicht so viele.
Das mag Klischees und Vorurteile befördern - aber leider ist’s so.
chris
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Danke, das erklärt jetzt hinreichend die Situation. Vielleicht sollten wir das Google ebenfalls mitteilen
)))
Es ist also keine böse Absicht damit verbunden, nur eine Vermischung alten und neuen Rechts. Also wird der Amtsstellenleiter nett angeschrieben, mit Kopie der Quittung und um Erstattung des zuviel gezahlten Betrages gebeten.
Danke, das hat geholfen.
Gruß
R
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Hi,
Deine Antwort bringt - in Bezug auf die doppelte Gebühr -
ebenfalls keine Erleuchtung, leider.
Das sagen sich die Sachbearbeiter ja nicht aus den Fingern,
oder?
die Erleuchtung steht doch im Gesetz (sorry, daß ich nicht auch die Lösung dazu geschrieben habe - nämlich daß man mit dem Gesetz zum Sachbearbeiter oder gleich zum Leiter geht und sagt „doppelt is ned“)…
Gruß von Sid