immer mehr Firmen gehen dazu über, ihre Rechnungen nur noch per Mail zu versenden bzw. auf ihrer Homepage zum Download anzubieten.
Meist genügen diese Rechnungen nciht dem Umsatzsteuergesetz, da ihnen die Signatur fehlt.
So bleibt einem Unternehmer, der die Vorsteuer in Abzug bringen möchte nur, eine Papierrechnung per Post anzufordern. Für diese verlangen jedoch einige Firmen zusätzliche Gebühren.
Ist das zulässig? Ist das auch dann zulässig, wenn die elektronischen Rechnungen aus o.g. Gründen nciht korrekt sind? Soweit ich weiß, ist ja der Zahlungsempfänger verpflichtet, eine Rechnung auszustellen…
Wir haben Vertragsfreiheit. Wenn das so im Vertrag steht, ist es auch erlaubt. Es entsteht ja ein Mehraufwand durch die Papierrechnung, daher kann ich das Vorgehen auch verstehen.
Ist das auch dann zulässig, wenn die
elektronischen Rechnungen aus o.g. Gründen nciht korrekt sind?
Soweit ich weiß, ist ja der Zahlungsempfänger verpflichtet,
eine Rechnung auszustellen…
Das macht er doch. Diese Vorschrift dient ja eher dazu, daß er keine Schwarzeinnahmen generiert, als dazu dem Kunden den Vorsteuerabzug zu ermöglichen.
So bleibt einem Unternehmer, der die Vorsteuer in Abzug
bringen möchte nur, eine Papierrechnung per Post anzufordern.
Für diese verlangen jedoch einige Firmen zusätzliche Gebühren.
Ist das zulässig?
für die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung darf keine Gebühr verlangt werden. Sofern (!) die online-Rechnungen den Anforderungen des UStG nicht gerecht werden, ist m.E. eine „richtige“ Rechnung kostenlos zu erstellen.