Eine Person hat ein Konto bei einer Bank diese
Bank bucht wegen mangelhafter Deckung einen Betrag X
wieder zurück (Rückbuchung), und verlangt für diesen
Vorgang vom Kunden 5,00 EUR Bearbeitungsgebühr,
des Weiteren, weil die Bank diesen Vorgang etwas ausnutzen
möchte verlangt Sie von der Person die dieses Buchung im
Auftrag gegeben hat 8,00 EUR Bearbeitungsgebühr aus gründen
mangelhafter Deckung.
Mir ist Bekannt das die ersten 5,00 EUR von der Person dessen
Konto nicht gedeckt war Rechtswidrig ist und man dieses einfordern
kann doch der Posten von 8,00 EUR für die Person die nichts für die
mangelhafte Deckung konnte?
Eine Person hat ein Konto bei einer Bank diese
Bank bucht wegen mangelhafter Deckung einen Betrag X
wieder zurück (Rückbuchung), und verlangt für diesen
Vorgang vom Kunden 5,00 EUR Bearbeitungsgebühr,
des Weiteren, weil die Bank diesen Vorgang etwas ausnutzen
möchte verlangt Sie von der Person die dieses Buchung im
Auftrag gegeben hat 8,00 EUR Bearbeitungsgebühr aus gründen
mangelhafter Deckung.
Die Gebühr für den Kontoinhaber ist nicht rechtens. Die Gebühr für den Abbuchenden hingegen schon. Und dieser wird sich ggf. diese Gebühren vom Kontoinhaber zurecht wiederholen. Denn das:
für die Person die nichts für die mangelhafte Deckung konnte?
ist nunmal Unsinn.
Jeder hat dafür zu sorgen, dass für alles, was er abbuchen lässt, auch genug auf dem Konto ist bzw. der Kreditrahmen für eine Überziehung ausreicht. Sonst darf er eben nicht kaufen.
Gruß
loderunner