Ein Ehepaar möchte ein handgeschriebenes Testament (Berliner Testament) beim Nachlassgericht verwahren lassen.
Die Höhe der Gebühr hängt anscheinend vom Wert des Nachlasses ab, oder?
Im Testament sei jedoch die Höhe des Wertes nicht erwähnt. Muss das Ehepaar deshalb gegenüber dem Nachlassgericht eine Aufstellung ihres Vermögens bzw. ihrer Verbindlichkeiten machen? Das Nachlassgericht will ja wahrscheinlich vermeiden, dass die Leute ihr Vermögen zu niedrig angeben, um Gebühren zu sparen.
Oder wie wird die Gebühr sonst berechnet?