Gebühr Mitwohnzentr. bei (angebl.) doppeltem Angeb

Ich habe folgendes Problem, vielleicht kann mir jemand helfen?
Ich habe mir über eine Mitwohnzentrale ein möbliertes Zimmer gesucht. Da das nicht so einfach ist, war ich (dummerweise?) bei mehreren Vermittlern gemeldet. Nach mehrerern frustrierenden Wochen bekam ich dann von einer mit Superservice ein Angebot, dass ich angenommen habe. Superservice deshalb, weil der Kontakt zwischen mir und Vermieter telefonisch mit Rücksprache und excellenten Angaben zustande kam. Die fällige Provision habe ich bezahlt und glaubte damit alles in Ordnung. Leider waren sowohl meine Vermieterin als auch ich bei der anderen Agentur ebenfalls gemeldet, von der mir zwei Wochen später ebenfalls eine Rechnung ins Haus flatterte. Alle freundlichen Vermittlungsversuche meinerseits (inkl. Einreichung der anderen Vermittlung, Rechnung usw.) wie auch der Vermieterin schlagen in den Wind. Dort behauptet man, man habe mir das Angebot ebenfalls per Email zukommen lassen. Da ich diese nicht bekommen habe (warum hätte ich das auch verheimlichen sollen?) konnte ich natürlich auch nicht entsprechend der AGB innerhalb eines Tages auf die "Doppelvermittlung reagieren. Da ich hiervon erst durch die Rechnung Kenntnis erhielt, konnte ich mich erst dann taggleich dort melden.

Sowohl meine Vermieterin hat dort (bereits bei Abmeldung als auch später erneut auf die doppelte Rechnung hin) ausdrücklich erklärt, dass die Vermittlung durch eine andere Agentur zustande kam. Nichts aber hilft. Inzwischen droht man mir unverholen mit einem Gerichtsverfahren.

Hat jemand eine gute Idee, wie ich da wieder rauskomme?

Hi!

Warum solltest du dort bezahlen, wo du nichtmal mit denen einen Vertrag hast. Die Drohungen sind bei unseriösen Firmen üblich, da sie immer wieder ein paar dumme finden die Angst bekommen und bezahlen.

Ich würde denen ein kurzes Fax schicken das deren Ansprüche unangebracht sind und du dich gezwungen siehst einen Anwalt einzuschalten falls die Forderungen weiterhin gestellt werden. Gleichzeitig ein kleiner Hinweis auf die strafrechtliche Relevanz des Verhaltens und du schreckt die ab ;o)) Sollte dann doch noch was kommen - ignorieren solange es keine Mahnbescheid ist und gegen den ggf. Einspruch einlegen.

Achte nur dadrauf, daß du nicht die Strafanzeige androhst wenn sie nicht aufhören, denn das wäre deienrseits Nötigung - einfach ein kleiner Hinweis ;o)

Gruß

Bernd