Gebühren

Hi!
Muss man für jeden Gang zu einem anderen Zahnarzt jedesmal neue Arztgebühren (10 Euro) bezahlen oder reicht es die Gebühr einmalig pro Quartal zu zahlen, und kann dann jeden Zahnarzt besuchen gehen?

Danke,
Christian

Hallo Christian,

wenn Du in einem Quartal mehr als einen Zahnarzt aufsuchen willst, brauchst Du eine Überweisung des ersten - dann kostet es keine neue Praxisgebühr. Ist z. B. üblich, wenn Dich Dein Zahnarzt zu einem Spezialisten für Kieferchirurgie schickt, weil ein komplizierterer Eingriff vorgenommen werden muss.

Wenn Du von Dir aus zu einem anderen Zahnarzt gehen willst, ohne Überweisung, kostet es erneut € 10,–.

Lieben Gruß
Dantis

Hallo Christian!!!
Das mit den 10 Euro ist gar nicht so kompliziert… Wenn du von einem Zahnarzt zum anderen wechseln möchtest, brauchst du eigentlich nur deine Quittung der Praxisgebühr vorlegen! Eine Überweisung brauchst du nur, wenn du zu einem anderem „Facharzt“ musst/willst! z.B. Kieferchirurg oder Kieferorthopäde!
Gruß, Jessi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Christiatn,

ich muss Dantis leider widersprechen.

Ich arbeite in einer Zahnarztpraxis und beschäftige mich ausschließlich mit Abrechnung, Praxismanagement und allen weiteren anfallenden Rezeptionstätigkeiten.

Beim Gang zum „normalen“ Zahnarzt musst Du nur einmal die 10,-- € zahlen und reicht es in der Tat, wenn Du den Beleg/Quittung über die bereits geleistete Zahlung in der „neuen“ Praxis vorlegst.
Die Zahnärzte können es im PC angeben, dass ein Beleg aus einer anderen Praxis vorgelegt wurde und somit bei der Abrechnung an die Kassenzahnärztliche Vereinigung übermitteln. Überweisungen wie im allgemeinmedizinischen Sektor sind hierbei nicht nötig.

Viele Grüße,
Sally

1 Like

Danke an alle. :smile:

Hallo Sally,

  1. das könnte von Bundesland zu Bundesland verschieden sein (?). Ich erinnere mich da an ein Rundschreiben meiner KZVB, dass eine Überweisung notwendig ist. Das soll das „Zahnarzthopping“ zurückdrängen.
  2. Wenn ein Zahnarzt die Quittung gleich als „Überweisung“ interpretiert, erspart er dem Patienten die erneute Gebühr. Er handelt aber nach Bayrischen Regeln nicht korrekt. Es ist aber fraglich, ob das überhaupt kontrolliert wird.

Wenn mir keine Überweisung vorliegt (außer im Notdienst oder als Urlaubsvertretung etc.), kassiere ich jedes Mal die 10€ und führe sie via KZV an die Krankenkasse ab. Das bringt mir zwar (ärgerlichen) Verwaltungsaufwand, ich bin aber auf der sicheren Seite. Eine Überweisung muss ich als Nachweis abheften.

Grüße,
Wepster

Hallo Sally,

danke für die Richtigstellung.
Bei Deiner Tätigkeit weißt Du das sicher besser.
Bin dabei in der Tat vom „allgemeinmedizinischen“ Sektor ausgegangen.

Lieben Gruß
Dantis