gebühren amtsgericht

hallo wer kann mir sagen wieviel die teilung einer wohnung in zwei wohnungen (ist gross genug )beim amtsgericht kostet ? vielen dank

Diese Frage wird niemand in verbindlichen Zahlen aus folgenden Gründen beantworten können:
Die Begründung von Wohnungseigentum (WE) beschränkt sich nicht auf die Grundbucheintragung beim Amtsgericht, denn die Aktion beginnt zunächst mit der Beschaffung/Herstellung der Bauzeichnungen in der Form, wie sie bei der dann folgenden Einholung der Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt wird (Kosten für beides örtlich verschieden und hängt von der Beschaffungsmöglichkeit ab).
Entscheident ist, ob  b e i d e  Wohnungen einen durchgängig selbständigen/separaten oder gemeinschaftlichen Zugang haben, der also nicht irgendwie durch Sondereigentumsflächen oder Räume führt und dadurch rechtlich eingeschränkt ist.
Die Notar- und gerichtliche Beanspruchung, die danach folgt, ist abhängig vom Wert der Wohungen. Die Summe ist Grundlage für die Gebührenberechnungen laut der gesetzlichen Tabelle.
Ist das Eigentum hypothekarisch oder sonstwie belastet, ist sicherlich die Beteiligung des Berechtigten/Gläubigers (Bank, Sparkasse) erforderlich. Die nötigen Urkunden sind kostenpflichtig; die Höhe ist individuell zu erfragen oder abzuschätzen.

Der Notar wird auf Anfrage eine Berechnung vornehmen können.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.

Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann

danke für die antwort . es waren mal 2 wohnungen , die zu verschiedenen zeitpunkten gekauft wurden und beim erwerb der 2. dann grundbuchrechtlich zusammengelegt wurden und auch so genutzt wurden . die interne verbindung der wohnungen wurde wieder zurückgebaut und nun soll die eine vermietet werden . der verwalter möchte nun natürlich auch 2 mal die gebühr erheben (HAUSMEISTER AUCH ) um das aber abzurechnen soll es im grundbuch wider getrennt werden . die wohnungen sind in einem mehrparteienhaus .mfg