wenn im rahmen der vorzeitigen ablösung eines darlehens bei einer bank, das in verbindung mit einem wohnungskauf aufgenommen wurde, die grundschuld an die andere bank übertragen wurde, weil dort ein neues darlehen zu besseren konditionen aufgenommen wurde ist es dann angemessen, nur für die abwicklung der grundschuldgeschichten 150,00 euros an die abtretende bank zu latzen oder ist das übertrieben und kann man ggfs. einen teil zurückfordern ?
wie von Vorredner schon gesagt, ist der Betrag normal. Ergänzend sei gesagt, dass das richtig viel manuelle Arbeit bei der bank erzeugt und genaugenommen diese Summe nicht kostendeckend ist. Besonders dann, wenn die Bank, die in Grundbuch eingetragen ist, die Grundschuld an die andere Bank abtritt. Das muss nämlich notariell erfolgen und kostet auch einige Euronen.
Die Festlegung dieser Kosten liegt im „billigen Ermessen“ der Bank (so heisst das wirklich) und ist in §315 BGB geregelt.
wie von Vorredner schon gesagt, ist der Betrag normal.
Ergänzend sei gesagt, dass das richtig viel manuelle Arbeit
bei der bank erzeugt und genaugenommen diese Summe nicht
kostendeckend ist. Besonders dann, wenn die Bank, die in
Grundbuch eingetragen ist, die Grundschuld an die andere Bank
abtritt. Das muss nämlich notariell erfolgen und kostet auch
einige Euronen.
die rg. vom notar über 80 euros kam jetzt auch noch obendrauf - nur mal interessehalber - was ist denn daran soviel manuelle arbeit, wenn 2 zeilen im grundbuch geändert werden müssen, was dann auch noch der notar veranlasst…
gruß vom inder
Die Festlegung dieser Kosten liegt im „billigen Ermessen“ der
Bank (so heisst das wirklich) und ist in §315 BGB geregelt.