Dürfen Behörden bei Rückständen immer erst auf die Mahngebühren verrechnen. Ist seitens des Verwaltungsgerichtshofes diesbezüglich ein Grundsatzurteil erlassen.
Hallo,
hinsichtlich eines Grundsatzurteils kann ich nichts sagen. Soweit mir bekannt ist, sind die Mahngebühren rechtens.
Dürfen Behörden bei Rückständen immer erst auf die
Mahngebühren verrechnen. Ist seitens des
Verwaltungsgerichtshofes diesbezüglich ein Grundsatzurteil
erlassen.
Hallo Sabine,
aber es muß doch eine Möglichkeit geben, mit den Behörden einen Erlaß
auszuhandeln bei vollständiger Rückzahlung, dies ist doch bestimmt in der AO geregelt, so eine Art Kannvorschrift, oder?
Ich kann bei dieser Frage leider nicht weiterhelfen, sondern auch nur vermuten, dass es völlig egal ist was zuerst mit den eingehenden Zahlung geschieht - also ob sie für die Mahngebühren oder für die Hauptforderung eingesetzt werden. Hauptforderungen und Mahngebühren sind schließlich beides „Schulden“ und müssen so oder so zurückgezahlt werden.
Hallo Sabine,
aber es muß doch eine Möglichkeit geben, mit den Behörden
einen Erlaß
auszuhandeln bei vollständiger Rückzahlung, dies ist doch
bestimmt in der AO geregelt, so eine Art Kannvorschrift, oder?
Hallo,
zum Einen sind die Vorschriften und Höhe der Gebühren je nach Bundesland verschieden. Die Kann-Vorschriften, soweit es sie gibt, besagen es schon: Man kann, aber will meist nicht. Egeal um welche Sache es geht, ich habe immer gute Erfahrungen gemacht, indem ich den persönlichen Kontakt zu dem jeweiligen Sachbearbeiter gesucht habe. Für ihn ist es letztendlich ein Fall von vielen, die er täglich anonym behandelt. Eine Konfrontation ist hier immer kontraproduktiv - letztendlich sitzt ein Beamter am längeren Hebel und sollte es zu zu einer anwaltliche oder gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, zahlt er nicht mal die Kosten. Also am Besten das Gespräch suchen, die Probleme erklären, Verständnis für die Arbeit des Beamten haben - das führt in den meisten Fällen mindestens zu einem guten Teilergebnis.
Herzliche Grüße
P.S.: Ich bin kein Anwalt und die Hinweise sind bitte auch nicht als rechtliche Beratung zu verstehen.