Die Stadt Frankfurt fordert trotz eingestelltem Verfahren
(Knöllchen) die Gebühren für das Verfahren.
Das macht unter anderem auch Berlin so. Nette Sache. Da steckt System hinter.
Mir ging es vor Jahren mal so, das ich damals 30,- DM zahlen sollte, weil ich vermeintlich falsch geparkt haben sollte. Da ich jedoch zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht anwesend war und dies zu meinem Glück (?) auch nachweisen konnte, verweigerte ich die Zahlung.
Zum Glück haben die das auch gleich eingesehen. Ich durfte dann nur die Bearbeitungsgebühren von 37,50 DM zahlen. So isses halt manchmal, ich werde beim nächsten Mal das Knöllchen bezahlen und gut ist. Sonst lege ich jedesmal noch was dazu.
Und ich dachte immer, die Gebühren sind Sache des Klägers,
wenn er mangels Beweises das Verfahren einstellen muß.
Wie paßt das zusammen?
Gar nicht. Für mich ist das rechtlich fragwürdig. Aber wer klagt schon wegen 37,50 DM? Ich jedenfalls nicht. Vielleicht findet sich ja mal ein vermögender Prinzipienreiter, der das mal durchklagt. Zeit würde es werden.
Die Stadt Frankfurt fordert trotz eingestelltem Verfahren
(Knöllchen) die Gebühren für das Verfahren.
Das macht unter anderem auch Berlin so. Nette Sache. Da steckt
System hinter.
Hallo, Ihr beiden Einzelschicksale,
mit ungläubigem Blick starre ich auf die Eure Geschichten, die vor mir auf den Bildschirmen flackern.
Ich meine, rational verstehe ich es, aber emotional kann ich es nicht verarbeiten. - Was ist das nun wieder für eine Geldquelle, die die sauer verdiente und (noch) von der Steuer verschonte Restkohle der ehrbaren Bürger ins jeweilige Stadtsäckel spült? - Lese ich richtig? Verfahren mit Bravour gewonnen, aber trotzdem die Amtsschergen für ein schändliches Tun auch noch entlohnen müssen?
Auf welcher „rechtlichen“ Grundlage beruht das nun wieder? Reden wir von einer typischen Vorgehensweise in dieser Republik?
Bis zu Euerer Antwort halte ich meinen die aktuelle, unrechtmässige, städtische Geldforderung betreffenden Widerspruch zurück…
Hallo,
schau mal unauffällig in die Gesetze oder zumindest in den Bescheid, den du erhalten hast.
Ich vermute, dass das Verfahren nicht wegen erwiesener Unschuld eingestellt wurde, sondern, weil der Fahrer nicht (oder nicht ohne erheblichen Aufwand) fesgestellt werden kann.
Das Verfahren wird dann eingestellt und der Halter trägt die Kosten des Verfahrens.
Diese Regelung ist Bundeseinheitlich.
Die gesetzliche Grundlage steht im Halterkostenbescheid, den du erhalten hast.
den sich da der Gesetzgeber ausgedacht hat. Man nehme einen Knöllchenblock, schreibe eine x-beliebige Kfz-Nummer drauf und verwarne z.B. wegen Parkverbotes. Stellt man fest, daß dieser Tatbestand nicht zutrifft, verdonneren man den Halter zu höheren Gebühren als die Verwarnung selbst betragen hätte.
Daraus möge der Bürger lernen, lieber zu zahlen, als zu meckern und sei er noch so unschuldig. Vom § 25a StVG ist die Rede.
In welcher Bananrepublik leben wir eigentlich???
Unseren Politkern gehört doch allesamt ein kräftiger Tritt in den Allerwertesten bei der nächsten Wahl. Würden in der Privatwirtschauft solche Sitten Platz greifen, müßte man an der Kasse im Supermarkt zahlen, auch wenn man nichts gekauft hat…
Hi Richard,
tolle Idee: Fährst in die Stadt, parkst wie du willst, missachtest Halte- und Parkverbote und wenn dann das Knöllchen kommt, weißt du nicht mehr, wer gefahren ist.
Genau aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die halterhaftung für Halte- und Parkverstöße eingeführt -übrigens schon einige Jahre.
Ach ja zu deinen Goldeselvorstellungen: Du scheinst dich ja in den Strafgesetzen gut auszukennen - insbesondere, was den Straftatbestand „Falsche Anschuldigung“, „Vortäuschung einer Straftat“, Verleumdung" etc. betrifft.
Du hast geflissentlich den Artikel vom „Dicken“ weiter unten übersehen:
„Mir ging es vor Jahren mal so, das ich damals 30,- DM zahlen sollte, weil ich vermeintlich falsch geparkt haben sollte. Da ich jedoch zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht anwesend war und dies zu meinem Glück (?) auch nachweisen konnte, verweigerte ich die Zahlung.
Zum Glück haben die das auch gleich eingesehen. Ich durfte dann nur die Bearbeitungsgebühren von 37,50 DM zahlen. So isses halt manchmal, ich werde beim nächsten Mal das Knöllchen bezahlen und gut ist. Sonst lege ich jedesmal noch was dazu.“
Soweit das Zitat.
Ist ja klar, daß Du als „offene Hand“ (Beamter), daß anders siehst, schließlich lebst Du ja von den Einnahmen des Gemeinen Wesens (pardon: Gemeinwesen) ganz gut. Ich stehe halt auf der anderen Seite. So durfte also der Dicke noch Bearbeitungsgebühren bezahlen, die er gar nicht verursacht hat. Und in Zukunft wird er egal jedes Knöllchen bezahlen: ich aber nicht. Ich bin eben anders gestrickt, weil ich das politische Kasperltheater von innen gut kenne. Das sind alles excellente Schauspieler, nur keine Volksvertreter.
Damit Du mich nicht mißverstehst: Ich mache der Exekutiven keinen Vorwurf, sondern der Legislativen. Es kann sich nur „in diesem unseren Lande“ (O-Ton Kohl) etwas ändern, wenn „ein Ruck durch das Volk“ (O-Ton Herzog) geht. Mit Ja und Amen ist es nicht getan.
Ich weiß nicht, ob der Dicke mit dem Straftatbestand „Falsche Anschuldigung“, „Vortäuschung einer Straftat“, Verleumdung" etc. etwas unternommen hat. Vermutlich nein, sonst hätte er noch weitere Gebühren entrichten dürfen.
Sowas nenne ich Abzockerei von Staats wegen. Wie Du siehst, nehme ich mir kein Blatt vor den Mund.
Gruß Richard
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Du hast geflissentlich den Artikel vom „Dicken“ weiter unten
übersehen:
Nein, habe ich nicht!
„Mir ging es vor Jahren mal so, das ich damals 30,- DM zahlen
sollte, weil ich vermeintlich falsch geparkt haben sollte. Da
ich jedoch zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht anwesend war und
dies zu meinem Glück (?) auch nachweisen konnte, verweigerte
ich die Zahlung.
Zum Glück haben die das auch gleich eingesehen. Ich durfte
dann nur die Bearbeitungsgebühren von 37,50 DM zahlen. So
isses halt manchmal, ich werde beim nächsten Mal das Knöllchen
bezahlen und gut ist. Sonst lege ich jedesmal noch was dazu.“
Soweit das Zitat.
Ich habe es mir noch zwei- bis drei mal durchgelesen: Es steht dort nur, dass er nicht da war. Er schreibt nicht, dass es sich nicht um sein Auto gehandelt hat, dass da falsch geparkt war.
Falls auch das der Fall gewesen sein sollte, hätte er das deutlich machen müssen.
Übrigens gibt es auch gegen den Halterkostenbescheid ein Rechtsmittel - man muss es nur einlegen.
Das macht unter anderem auch Berlin so. Nette Sache. Da steckt
System hinter.
Nein: ein Gesetz. (Genaue Bezeichnung steht im Bescheid)
Mir ging es vor Jahren mal so, das ich damals 30,- DM zahlen
sollte, weil ich vermeintlich falsch geparkt haben sollte. Da
ich jedoch zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht anwesend war und
dies zu meinem Glück (?) auch nachweisen konnte, verweigerte
ich die Zahlung.
Warst nur du nicht in Berlin oder hattest du bei deiner „Abwesenheit“ dein Auto mit?
Wenn auch dein Auto nicht in Berlin war: hattest du das unmissverständlich in deinem Schreiben dargestellt??
Einen Halterkostenbescheid gibt es nur, wenn der Fahrer nicht oder nur mit erheblichem Aufwand festgestellt werden kann. Es muss jedoch dein Auto gewesen sein, mit dem die OWi begangen wurde
Zum Glück haben die das auch gleich eingesehen. Ich durfte
dann nur die Bearbeitungsgebühren von 37,50 DM zahlen. So
isses halt manchmal, ich werde beim nächsten Mal das Knöllchen
bezahlen und gut ist. Sonst lege ich jedesmal noch was dazu.
Würde ich nicht machen.
Der Bescheid enthält einen Hinweis auf das zulässige Rechtsmittel. Dieses hättest du (vorausgesetzt es war auch nicht dein Auto) rechtzeitig einlegen müssen.
Gar nicht. Für mich ist das rechtlich fragwürdig. Aber wer
klagt schon wegen 37,50 DM? Ich jedenfalls nicht. Vielleicht
findet sich ja mal ein vermögender Prinzipienreiter, der das
mal durchklagt. Zeit würde es werden.
Ist bereits geschehen. Gegen die sog. Halterhaftung bei Halte- und Parkverstößen (und nur da!!!) ist schon ganz am Anfang Verfassungsbeschwerde eingelegt worden.
Das BVerfG hat sie für „mit der Verfassung vereinbar“ erklärt.