Gebühren bei geplatztem Einzug

Hallo,

X hat Y eine Einzugermächtigung für eine monatliche Abbuchungen erteilt. Die Einzugsermächtigung von X platzt, weil das Konto nicht ausreichend gedeckt war. Y stellt X dafür 28,79 € Gebühren in Rechnung.

Ist eine Forderung in dieser Höhe rechtens? Sie erscheinen mir hoch.

Vorab vielen Dank!

lotus

Ist eine Forderung in dieser Höhe rechtens? Sie erscheinen mir hoch.

Diese Frage hatten wir schon mehrfach, schau einfach mal ins Archiv.

Die Höhe der Gebühen kommt auf die Bank an.

Rücklastschriftgebühren können in jedem Fall gefordert werden, da es nicht die Schuld von Person Y ist, dass die Lastschrift zurück gebucht worden ist.

Ich kenne mich damit aus, da ich jeden Monat damit zutun habe, weil ich monatliche Mieten und Wohngelder abbuche, die hier und da mal zurück kommen (wegen nicht ausreichender Deckung oder auch wegen Widerspruch).

Allerdings kann ich nichts über die Höhe sagen. Jedoch finde ich 28,79 € sehr hoch.

Tip: Einfach mal die Bank von Person Y anrufen und nachfragen, wieviel so eine Rücklastschriftgebühr kostet und in jedem Fall von Person Y den Nachweis geben lassen, dass die Gebühren so hoch sind. Sprich die Rücklastschrift auf dem Kontoauszug vorlegen lassen. Dort steht meist im Verwendungszweck drin, wie hoch die Gebühren sind.

Ich kenne Gebühren in Höhe von 5,66 oder auch 8,66 €.

Es kann nicht nur die Rücklastschriftgebühr der Bank an den Lastschrifteinreicher sondern alle Kosten (Bearbeitungskosten, Versandkosten für das Schreiben, etc.) die diesem entstehen in Rechnung gestellt werden.

Wenn diese ca. 29 Euro sind, so ist dies durchaus rechtens

Hiho,

nach Kurzem Rückfragen, über die Ursprünge dieser Kosten, wurden aus der 2 am Anfang ein 1.

Vielen Dank auch an Nordlicht!

Hilmar