Guten Abend Peterism,
Ich gehe in meiner Antwort davon aus, dass Sie nur die Analysenkosten einer zu untersuchenden Ware meinen. Weitere Gebühren pflichtige Abläufe (wie Pflanzenbeschau, Veterinär, …) lasse ich weg.
Bitte beachten Sie: ich bin kein Jurist und gebe Ihnen im Folgenden auch keine Rechtsberatung! Die folgenden Informationen stammen aus meiner bisherigen Erfahrung im Umgang mit definierten Analysenumfängen und stellen nur eine Orientierung dar.
Sie schreiben leider sehr allgemein, daher fällt meine Antwort auch eher allgemein aus.
Der Untersuchungsumfang für die zu importierende Ware bzw. in Verkehr zu bringende Ware wird im Rahmen der Sorgfaltspflicht des Lebensmittel- / Futtermittelunternehmers festgelegt. Hierbei sind bekannte bzw. produktspezifische Risiken und Eigenschaften zu berücksichtigen (einige Beispiele: tierische Lebensmittel: Antibiotika; Paprikapulver: verbotene Farbstoffzusätze wie Sudanrot; Süßholzextrakt: Mykotoxin Ochratoxin A, …). Er trägt dafür Sorge und hat die Verantwortung, dass das Produkt verkehrsfähig ist und in Verkehr gebracht werden darf („Inverkehrbringen“ ist das Bereithalten von Lebensmitteln oder Futtermitteln für Verkaufszwecke einschließlich des Anbietens zum Verkauf oder jeder anderen Form der Weitergabe, gleichgültig, ob unentgeltlich oder nicht, sowie den Verkauf, den Vertrieb oder andere Formen der Weitergabe selbst [VO (EG) 178/2002 Art. 3 (8.)]). Außerdem werden aktuelle Ereignisse berücksichtigt, wie z. B. das Reaktorunglück Fukushima. Zum Teil schafft die Europäische Gemeinschaft Verordnungen, die unmittelbar gelten und Untersuchungen fordern/vorschreiben.
Des Weiteren müssen Sie sicher stellen, dass Ihr Produkt den Anforderungen der Europäischen Richtlinien und Verordnungen entspricht: Neben der Rückstands- und Verunreinigungsanalytik gibt es eine Reihe an Anforderungen, die an eine Ware gestellt werden können (einige Beispiele: Honig: Richtlinie 2001/110/EG; Reinheitskriterien Süßungsmittel: Richtlinie 2008/60/EG, …). Versuchen Sie herauszufinden, was für Ihre Waren an Gesetzen relevant ist. Beachten Sie hierbei auch nationale Verordnungen des Landes, in dem Sie das Produkt in Verkehr bringen wollen. Hier helfen Ihnen Juristen mit Schwerpunkt Lebensmittel- und Futtermittelrecht.
Akkreditierte Handelslabore können Ihnen beratend zur Seite stehen, was den Untersuchungsumfang und die Kosten anbelangt. Sie haben eine große Datenbasis auf Grund der Vielzahl an Analysen, die sie durchführen, zur Verfügung. Die Labore werden Ihnen nur Empfehlungen aussprechen. Die Verantwortung für die Vollständigkeit der Analyse übernehmen sie nicht.
Gegebenenfalls gibt es einen Warenverein für die Art / den Bereich Ihres Produktes, den Sie ebenfalls kontaktieren können.
Zu Kosten und Prozessablauf kann ich Ihnen leider keine Antwort geben.
Ich hoffen Ihnen hiermit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Köpp