Guten Morgen liebe Gemeinde
Ich weis nicht ob der Beitrag besser im Rechtsfragenbrett aufgehoben wäre aber das Thema scheint mir besser hierher zu passen.
Angenommen A ersteigert von B mehrere Geräte in einer Auktion. Fragen zur Beschaffenheit werden im Vorhinein schnell und zufriedenstellend beantwortet und die Auktion gewonnen. Schön…
Eine Bestätigungsmail vom Verkäufer mit der Bankverbindung kommt auch umgehend. Die Adresse teilt ebay in der „Gewonnenmail“ mit der Selben Bankverbindung mit. A überweist den geforderten Betrag umgehend und nun stellt B sich plötzlich tot!
Nun sind schon 5 Wochen vergangen, das Käuferschutzprogramm kann endlich angewählt werden, da sieht A einen Hinweis auf einen Online-Mahnantrag https://www.online-mahnantrag.de von dem ihm empfohlen wird diesen auszufüllen(wg. ebay)
Also beginnt A den Antrag auszufüllen und kurz vor Schluß prangt ihm der Punkt Gerichtskosten ins Auge…
Nun die Frage: Wer muß die bezahlen? Muß A die Kosten(23Euro) vorstrecken und sich im Klageweg von B wieder holen oder gehen die direkt zu Lasten von B?
Danke schon mal fürs Lesen
Armin