Gebühren bei Online-Mahnantrag

Guten Morgen liebe Gemeinde

Ich weis nicht ob der Beitrag besser im Rechtsfragenbrett aufgehoben wäre aber das Thema scheint mir besser hierher zu passen.

Angenommen A ersteigert von B mehrere Geräte in einer Auktion. Fragen zur Beschaffenheit werden im Vorhinein schnell und zufriedenstellend beantwortet und die Auktion gewonnen. Schön…
Eine Bestätigungsmail vom Verkäufer mit der Bankverbindung kommt auch umgehend. Die Adresse teilt ebay in der „Gewonnenmail“ mit der Selben Bankverbindung mit. A überweist den geforderten Betrag umgehend und nun stellt B sich plötzlich tot!
Nun sind schon 5 Wochen vergangen, das Käuferschutzprogramm kann endlich angewählt werden, da sieht A einen Hinweis auf einen Online-Mahnantrag https://www.online-mahnantrag.de von dem ihm empfohlen wird diesen auszufüllen(wg. ebay)
Also beginnt A den Antrag auszufüllen und kurz vor Schluß prangt ihm der Punkt Gerichtskosten ins Auge…
Nun die Frage: Wer muß die bezahlen? Muß A die Kosten(23Euro) vorstrecken und sich im Klageweg von B wieder holen oder gehen die direkt zu Lasten von B?

Danke schon mal fürs Lesen

Armin

Schau mal hier:

http://www.ratgeber-recht24.de/Gerichtliches_Mahnver…

Du willst ja Geld haben, also werden die Kosten auf die von dir eingetragene Summe aufgeschlagen. Legt der Schuldiger keinen Widerspruch ein erstreckt sich dein Titel auf den Gesamtbetrag. Legt er aber Widerspruch ein bleibst Du natürlich erst einmal auf den Kosten sitzen.

Danke für den Tip

Noch eine Frage zum Ablauf
Muß der Käufer unbedingt den ganzen Weg gehen oder führt ebay auch ohne Mahnverfahren das Käuferschutzprogramm durch?

Danke
Armin