die Volksbank hat mein Konto gesperrt weil ich „zuviele“ rücklastschriften habe. Hierfür wurden einmal 5 euro für die sperrung, und 5 euro für die entsperrung (3 tage später) gebucht…
Ist das rechtens? Gibt es eine quelle wo ich sehen kann welche gebühren eine bank erheben darf? Ich weiss das banken z.b. keine gebühren für rücklastschriften erheben darf, aber wo finde ich solche informationen?
die Volksbank hat mein Konto gesperrt weil ich „zuviele“
rücklastschriften habe. Hierfür wurden einmal 5 euro für die
sperrung, und 5 euro für die entsperrung (3 tage später)
gebucht…
ich sehe das kritisch: Die Sperrung erfolgt nicht im Interesse des Kunden sondern im ureigensten Interesse der Volksbank. Eine Gebührenerhebung ist dann eher zweifelhaft.
Allerdings sollte der Kunde daran denken, daß er einen Vertragsverstoß begangen hat. Mit einer vorübergehenden Sperre ist er gar nicht mal so schlecht weggekommen.
Ich weiss das banken z.b.
keine gebühren für rücklastschriften erheben darf,
Wie wär’s mit den AGB und dem Gebührenverzeichnis der Bank?
Bei meiner hängt beides aus.
Gebührensätze findet man nicht in den AGB und der Preisaushang zeigt die Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft. Nicht nur, daß die angesprochene Gebühr nichts mit dem standardisierten Privatkundengeschäft zu tun hat, sondern ein absoluter Exot ist, sind im Preisaushang gem. §5 PAngV die Preise für die wesentlichen Leistungen aufzuführen und dazu gehört die Sperrgebühr ganz sicher auch nicht.
Kurzum: Die schnippische Antwort war - so passend sie auch vielfach ist - in diesem Fall unnötig.